ccr
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@chinchin: nö, das sieht der OGH anders Das Recht am eigenen Bild stellt eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Daher kann bereits die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen. Dabei wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht nur dann verletzt, wenn Abbildungen einer Person in deren privatem Bereich angefertigt werden, um diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vielmehr kann auch die Herstellung von Bildnissen einer Person in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen und ohne Verbreitungsabsicht einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen. Schon das damit verbundene fotografische Festhalten einer bestimmten Tätigkeit oder Situation kann vom Abgebildeten als unangenehm empfunden werden und ihn an der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der Verbreitungs-, aber auch Manipulationsmöglichkeiten durch die moderne (Digital-)Technik, kann der Aufgenommene doch im Vorhinein nie wissen, wie der Fotografierende die Aufnahme in der Folge verwenden wird. Insoweit entspricht die Rechtslage beim Recht am eigenen Bild im Wesentlichen derjenigen beim Recht am eigenen Wort. Demnach kann auch bereits die Aufnahme des gesprochenen Worts - unabhängig von einer allfälligen späteren Verbreitung - eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Aufgenommenen darstellen
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11Fire01
Here to stay
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da dürftest dann vom orf aber viel klagen können, also kanns so nicht ganz stimmen. die haben doch reportagen über fkk; haben die da jeden gefragt?
gibts da nicht etwas, wenn der fokus auf der landschaft oder dem eigenen bild liegt, die umgebenden als beiwerk gelten?
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davebastard
Vinyl-Sammler
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da dürftest dann vom orf aber viel klagen können, also kanns so nicht ganz stimmen. die haben doch reportagen über fkk; haben die da jeden gefragt? davon würd ich ausgehen. oder es wird halt riskiert.. das mit dem beiwerk wird im Fall "FKK" sicher ned durchgehen...
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~PI-IOENIX~
Pappenschlosser
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Alles non pornografisch für reinen Privatgebrauch is bis dato legal ba uns.
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JDK
Oberwortwart
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Das Recht am eigenen Bild stellt eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Daher kann bereits die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen. Dabei wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht nur dann verletzt, wenn Abbildungen einer Person in deren privatem Bereich angefertigt werden, um diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vielmehr kann auch die Herstellung von Bildnissen einer Person in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen und ohne Verbreitungsabsicht einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen. Schon das damit verbundene fotografische Festhalten einer bestimmten Tätigkeit oder Situation kann vom Abgebildeten als unangenehm empfunden werden und ihn an der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der Verbreitungs-, aber auch Manipulationsmöglichkeiten durch die moderne (Digital-)Technik, kann der Aufgenommene doch im Vorhinein nie wissen, wie der Fotografierende die Aufnahme in der Folge verwenden wird. Insoweit entspricht die Rechtslage beim Recht am eigenen Bild im Wesentlichen derjenigen beim Recht am eigenen Wort. Demnach kann auch bereits die Aufnahme des gesprochenen Worts - unabhängig von einer allfälligen späteren Verbreitung - eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Aufgenommenen darstellen Nachdem jeder Teeny und Urlauber mit hochgehaltener Kamera durch die Stadt rennt, eine interessante Angelegenheit.
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semteX
begehrt die rostschaufel
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Nachdem jeder Teeny und Urlauber mit hochgehaltener Kamera durch die Stadt rennt, eine interessante Angelegenheit. Beim letzten USA flug von FRA nach LV hätte der Flugbegleiter (welcher bei der army war und dementsprechend einen ton drauf hatte) fast nen polen aus dem flugzeug entfernt weil dieser von den leuten hinter ihm fotos machte... also ja, interessante angelegenheit indeed. das thema geht ja weiter - nur weil ich online mit voice zocke bin ich noch lang ned einverstanden, dass auf twitch mich tausende hörn nur weil ma im selben squad gelandet sind.. spannend indeed
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11Fire01
Here to stay
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das vom zitat vom ogh ist ja auch wischiwaschi mit den vielen "kann"'s.
ist das von einem urteil gewesen? wirkt wie eine presse aussendung wos von nem journalisten eine frage beantwortet haben ohne konkret werden zu wollen bzw. fehlt der kontext halt.
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chinchin
Banned
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Nachdem jeder Teeny und Urlauber mit hochgehaltener Kamera durch die Stadt rennt, eine interessante Angelegenheit. Woher kommt dieser Text? Außerdem, müsste da doch irgendwas stehen von wegen "das größere Interesse überwiegt", sonst wären ALLE überwachungkameras illegal. In/Vor jedem Geschäft, Bus, Zug, Bahnhof, Bank gibts Kameras... Der einzige Ort wo du wirklich "sicher" bist ist zu Hause. Wenn z.B. im Fitnesscenter oder Schwimmbad kameras sind, sind das alles böse Spanner? Könnte ja ein Mitarbeiter heimlich mitnehmen die Aufnahmen.
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JDK
Oberwortwart
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woher kommt dieser Text? Nachdem ich ccr zitiert habe, muss du deine Frage an ihn richten. Mehr als "OGH" weiß ich auch ned.
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ccr
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Punkt 6.2 dieses Urteils: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....256_12H0000_000Überwachungskameras im öffentlichen Raum sind genehmigungspflichtig. Im privaten Bereich sind sie erlaubt. Aber: ich muss so rechtzeitig darauf hinweisen, dass Dritte gewarnt sind, bevor sie in den Aufnahmebereich geraten. Wenn ich zB meine Haustüre überwache, muss ich den Hinweis so anbringen, dass zB der Postler ihn lesen kann, bevor er an der Türe läutet und gefilmt wird. Dies gilt auch in Geschäften, etc. Wenn innen gefilmt wird, muss es beim Eingang eine Warnung geben, und wird der Eingang straßenseitig gefilmt, muss es eine Genehmigung der Datenschutzkommission geben.
Bearbeitet von ccr am 16.03.2019, 08:51
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Hokum
Techmarine
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Insbesondere für den Einbrecher, damit er weiss, dass er sich vermummen muss
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FendiMan
Here to stay
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Überwachungskameras im öffentlichen Raum sind genehmigungspflichtig. Nur wenn man aufzeichnet. Schaut über die Kamera man nur raus, genügt eine Kennzeichnung.
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semteX
begehrt die rostschaufel
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Fußballtrainer macht heimlich Nacktaufnahmen von seinen Spielerinnen und kommt damit davonAnna und Sarah liebten es, Fußball zu spielen. Dann entdeckten die 19-Jährigen, dass sie heimlich von ihrem Trainer in der Duschkabine gefilmt wurden – vermutlich über Jahre. Doch eine Anzeige blieb bisher ohne Folgen. Link: www.profil.at ein neuer artikel, aber mit wenig neuem. hintergründe werden etwas besser ausgeleuchtet. was neu ist: Die Führung des Mostviertler Fußballklubs hat den Trainer noch im Herbst suspendiert. Als der Obmann des Vereins beim nächsten Training vor die versammelte Mannschaft trat, habe er eine Bitte an die Spielerinnen gerichtet: „Schreibt ihm doch wenigstens, danke – für die letzten Jahre, was er für den Verein gemacht hat.“ um den reddit user celemius zu zitieren: > Der Obmann is ja genauso ein gsch* Hu*so* wie der Trainer. Widerlich
Bearbeitet von böhmi am 18.04.2019, 06:38 (Schimpfwort im Zitat entschärft)
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othan
Layer 8 Problem
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20minEin 21-jähriger Mann hat im Raum Luzern in Umkleidekabinen Kameras installiert und Dutzende Videos aufgenommen. Link: m.20min.ch Bin gespannt, wie das ausgeht. Hoffentlich nicht so milde wie in eurem Fall
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Snoop
Here to stay
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ja hoffentlich!!!! das geht GAR NICHT.
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