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Migration & Zuwanderung

Hansmaulwurf 08.01.2016 - 11:44 755376 7872 Thread rating
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dio

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In der Defensivmedizin ist vermutlich so einiges überflüssig...

NiL_FisK|Urd

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Zitat aus einem Post von wergor
kein arzt verlangt ein nicht indiziertes abdomen-ct, weil die strahlenbelastung dadurch ganz und gar nicht vernachlässigbar ist.
Du bist sehr naiv ... glaub mir, ich hab sogar (gem. Leitlinien) nicht indizierte Ganzkörper PET-CTs gesehen

wergor

connoisseur de mimi
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Zitat aus einem Post von NiL_FisK|Urd
Du bist sehr naiv ...
sagt der der vom verbot von flugreisen schwurbelt weil man tatverdächtigen keine nicht lebensnotwendigen medizinischen untersuchungen aufzwingen kann. I rest my case

NiL_FisK|Urd

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... denkst du wirklich, diese Aussage war ernst gemeint? o.O

Btw: Man darf Tatverdächtigen nicht lebensnotwendige medizinische Untersuchungen aufzwingen. kA wie es in Österreich ist, aber in Deutschland darf man das sogar Zeugen bzw. Opfern (~§ 80 StPO [Deutschland]). Allerdings keine mit ionisierender Strahlung.

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat aus einem Post von NiL_FisK|Urd
Btw: Man darf Tatverdächtigen nicht lebensnotwendige medizinische Untersuchungen aufzwingen.
Der Zweck der Untersuchung ist rein für die Ermittlung?

NiL_FisK|Urd

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Ja. Wie sonst würde ich denn bei einem mutmaßlichen Vergewaltiger Spuren von den Genitalien sichern? Oder bei jemanden, der mutmaßlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ein Fahrzeug führt, Blut abnehmen?

22zaphod22

chocolate jesus
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die spuren an den genitalien werden ja vom opfer genommen oder ? vom verdächtigen reicht ja normalerweise bisserl spucke ? und den alktest kann man verweigern (mit den bekannten konsequenzen)

NiL_FisK|Urd

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Wenn möglich nimmt man auch gleich die Spuren vom beschuldigten, weil da lässt sich evt. Vaginalsekret bzw. Hautzellen nachweisen. Ausserdem kann man Kratzspuren usw. dokumentieren und mit Angaben der/des Geschädigten vergleichen.

kA wie die Österreichische Rechtslage da ist, aber wenn in Deutschland der Staatsanwalt eine Zwangsblutentnahme anordnet, wird der Betroffene zur not fixiert und dann die Blutentnahme vorgenommen. Passiert aber extrem selten.

wergor

connoisseur de mimi
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Zitat aus einem Post von NiL_FisK|Urd
... denkst du wirklich, diese Aussage war ernst gemeint? o.O
Wer solche aussagen tätigt ist für mich kaum mehr ernst zu nehmen.

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat aus einem Post von NiL_FisK|Urd
Ja. Wie sonst würde ich denn bei einem mutmaßlichen Vergewaltiger Spuren von den Genitalien sichern?
DNA ist ja an sich nicht so schwer zu bekommen, und war für mich nicht direkt unter "medizinischer Untersuchung" aufgeführt, bzw. Spurensicherung allgemein. Aber macht natürlich Sinn.


Zitat aus einem Post von NiL_FisK|Urd
Oder bei jemanden, der mutmaßlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ein Fahrzeug führt, Blut abnehmen?
In österreich bekommst halt die Höchststrafe wenn du verweigerst.

dio

Here to stay
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Das Argument bei einem Röntgen von einer Extremität zieht für mich trotzdem nicht. Bei meinem letzten Malediven-Urlaub hab ich mehr Strahlung abbekommen... ma könnt ja auch einfach nicht lügen. Wenn berechtigte Zweifel oder eine mögliche Straftat im Raum steht überwiegt das für mich.

NiL_FisK|Urd

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Man könnte das ganze ja auch anders formulieren: Warum darf ich einen Beschuldigten ionisierende Strahlung durch eine Röntgenuntersuchung nicht aussetzen, durch eine Abschiebung im Flugzeug aber schon?

Hornet331

See you Space Cowboy
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Zitat aus einem Post von NiL_FisK|Urd
Man könnte das ganze ja auch anders formulieren: Warum darf ich einen Beschuldigten ionisierende Strahlung durch eine Röntgenuntersuchung nicht aussetzen, durch eine Abschiebung im Flugzeug aber schon?

Weil für Untersuchungshäftlinge/Strafhäftlinge immer besondere Regeln gelten, weit strengere als für jede zivil person.

Oh und bevor du ihn ins flugzeug setzen darfst, bedarf es einer flugtauglichkeits untersuchung...

semteX

begehrt die rostschaufel
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man sollte zwischen mengele und bachblütentherapie einen mittelweg finden...

eitschpi

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Das Zitat gehört in die Topbar!
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