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Kickl: Der Asylwerber verdient zu viel!

semteX 23.03.2019 - 10:34 24685 89 Thread rating
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Hokum

Techmarine
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Zitat aus einem Post von that
Ich weiß ja nicht, ob Ausbildung, Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit in irgendeiner Form in die Bewertung im Asylverfahren einfließen, oder ob es nur um die Frage geht, wie schlimm die Situation im Herkunftsland ist. IMHO sollte auch die Frage gestellt werden: Wie nützlich ist die Person für Österreich? Warum soll man sich einen Aufenthaltstitel denn nicht während des Asylverfahrens "erarbeiten" können?


So much this. Aber daran hat, abgesehen von der österreichischen Reformfähigkeit, unsere Regierung eh kein Interesse. Von der linken ganz zu schweigen, natürlich.

Hornet331

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Zitat aus einem Post von that
Ich weiß ja nicht, ob Ausbildung, Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit in irgendeiner Form in die Bewertung im Asylverfahren einfließen, oder ob es nur um die Frage geht, wie schlimm die Situation im Herkunftsland ist. IMHO sollte auch die Frage gestellt werden: Wie nützlich ist die Person für Österreich? Warum soll man sich einen Aufenthaltstitel denn nicht während des Asylverfahrens "erarbeiten" können?

Ja es gibt Prognosen über die Integrierbarkeit, und sind/werden auch de­zi­diert im Verfahren aufgenommen, nur spielt dies eine untergeordnete Rolle.
Als oberster Punk im Asylverfahren gilt noch immer der Asylgrund. Ist der nicht erfüllt sind alle anderen Punkte irrelevant, weil der eigentliche Grund nicht erfüllt ist.

Die (wirtschafliche) Lage im Herkungsland ist irrelevant, es zählt alleine ob die Person verfolgt wird aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung.
Eine Familienfede die über Generation geht ist kein Asylgrund, genauso wenig wie eine Hungersnot wegen dürre.

Dein "erarbeitungs" Vorschalg unterminiert jegliche andere From von legaler Migration. Da sofort mit dem Wort "Asyl" arbeiten könnte.
Eine Arbeitskollegin ist Rumänin, ist seit dem 5ten Lebensjahr in Österreich, spricht perfekt Deutsch, studiert, war nie ein Tag arbeitslos, hat bis vor 2007 immer wieder um eine Verlängerung der Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung ansuchen müssen und hat 2015 dann um die Staatsbürgerschaft angesucht und 2017 erst bekommen. Natürlich auch nur nachdem die entsprechenden Nachweise gebracht und Gebühren entrichtet wurden.
Dein Vorschlag ist ein Schlag ins Gesicht solcher Leute, generell aller derjeniger die von außerhalb der EU kommen und sich schon vor ihrer Ankunft um Job/Wohnung etc. bemühen und die strengen Migrationsvorschriften z.b. für die A-Card erfüllen um eine Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung zu bekommen.

Generell ist hier Österreich sehr liberal, in anderen Ländern, solange der Asylstatus nicht geklärt ist, sind diese vollkommen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Was durchaus sinn macht, da nicht abzuschätzen ist wie das Verfahren ausgeht und man sich sloche Situationen wie bei den Lehrlingen erspart.
In Deutschland, z.b. darf keiner Arbeiten der aus sichern Drittstaaten kommt, Gedulte dürfen keiner Arbeit nachgehen, für Personen im Asylverfahr erfolgt eine jewilige einzelentscheidung bei der Ausländerbehörde mit der dazugehörigen lokalen Arbeitsagentur.
In der Schweiz herrscht generelles Arbeitsverbot die ersten 3 Monate für Werber, mit Ausdehnung auf bis zu 6 Monate, und dann haben noch immer besondere Konditionen erfüllt zu sein. U.a. gilt in der Schweiz das Prinzip des nachrangigen Arbeitsmarktzugans für Asylsuchende, sprich solange ein Schweizer, ein EU-Bürger in der Schweiz mit ABW oder mit Sonstigen ABWs den Job füllen kann, muss ein solcher engagiert werden und der Werber hat nachrang.
Bearbeitet von Hornet331 am 23.03.2019, 15:18

Rogaahl

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interrupt
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Zitat aus einem Post von semteX
Leider waren fast 60% der meinung, dass ein paar Lohnsklaven eh ok ist, wenns das sozialsystem dahält.

Das nächste mal sollte die Abstimmung zwischen Abschaffung und Pflicht für alle sein. Wenn die Hälfte der Österreicher nicht versklavt wird ist die Motivation der Abschaffung nicht so Groß.

~PI-IOENIX~

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Wenn wie läuft die Gaude jetzt

Haben die Asylanten nicht ihre Mindestsicherung? Die dürfte doch wesentlich höher sein als es mit 1,50 pro Stunde mal 40 mal 4 jemals erreichbar ist grob überschlagen.

Auf deutsch die Milchmann Rechnung geht ja nie auf vom Hausverstand. Oder ist das als Zuverdienst zur Sicherung geplant?

__Luki__

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Zitat aus einem Post von ~PI-IOENIX~
Wenn wie läuft die Gaude jetzt

Haben die Asylanten nicht ihre Mindestsicherung? Die dürfte doch wesentlich höher sein als es mit 1,50 pro Stunde mal 40 mal 4 jemals erreichbar ist grob überschlagen.

Auf deutsch die Milchmann Rechnung geht ja nie auf vom Hausverstand. Oder ist das als Zuverdienst zur Sicherung geplant?


IIRC "duerfen" sie max. 110 Euro im Monat verdienen, wenns mehr wird, gibts weniger Grundversorgung.

Hornet331

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Zitat aus einem Post von ~PI-IOENIX~
Wenn wie läuft die Gaude jetzt

Haben die Asylanten nicht ihre Mindestsicherung? Die dürfte doch wesentlich höher sein als es mit 1,50 pro Stunde mal 40 mal 4 jemals erreichbar ist grob überschlagen.

Auf deutsch die Milchmann Rechnung geht ja nie auf vom Hausverstand. Oder ist das als Zuverdienst zur Sicherung geplant?

Grundeversorgung, Mindestsicherung ist was anderes.
Aber z.b. in wien können die Asylwerber nach 4 Monten für die Mindestsicherung ansuchen (und bekommen sie)

https://www.fluechtlinge.wien/grundversorgung/

~PI-IOENIX~

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Also Grundversorgung plus 110 verstehe. Ja mei solln ruhig was dazuverdienen dürfen auch wenn es imho sdchwierig ist für sie überhaupt was zu finden. Sinnvolle Tätigen wan halt gschickt wos da Gemeinde mitn Laub helfen oder im Winter mitn Schnee wei des steigert die Soziale Akzeptanz ala 'sighsd de tan wos'

schizo

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Assozial: Wenn Menschen mit einem Stundenlohn jenseits der 20€ Politikern mit einem Stundenlohn von 60€ zujubeln, dass doch bitte ein Stundenlohn von 1,50€ in einer Branche, in der es im Vorjahr einen Todesfall aufgrund Erschöpfung gab absolut ausreichend ist. Das es in jener Branche einen chronischen Arbeitskräftemangel gibt, da die derzeitigen Bedinungen für traditionelle Gastarbeiter schon inakzeptabel sind kann dabei getrost ignoriert werden.

d0lby

reborn
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Zitat aus einem Post von wergor
was dir nicht aufgefallen zu sein scheint ist dass die fpö auch eine arbeitspflicht für asylberechtigte fordert:

Man schickt jugendliche die noch das GANZE Leben vor sich haben aus der Lehre nach Hause.

Die sich integrieren WOLLEN - weiß nicht ob das eine Förderung ist

~PI-IOENIX~

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I was ned ob die Trennung zwischen Will und Will ned in an Betrieb mitarbeiten organisatorisch nur ansatzweise bewältigbar is für die Einrichtungen grob gsagt

semteX

begehrt die rostschaufel
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naja, die einrichtungen steigen eh auf die barrikaden und protestiern.. ma könnt ja vorm abschiebe bescheid die stellungname der ausbildungsstelle einholen.. statt post-mortem mit nem ort konfrontiert sein, wo ma dem einzigen wirten den einzigen lehrling weggnommen hat...

~PI-IOENIX~

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Zitat aus einem Post von semteX
könnt ja vorm abschiebe bescheid die stellungname der ausbildungsstelle einholen..

Das klingt nach an sehr sehr guten Vorschlag!

sk/\r

i never asked for this
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[x] migranten weiter diskriminieren die nichts böses getan haben. 'fpö high five check'

Hornet331

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Zitat aus einem Post von semteX
ma könnt ja vorm abschiebe bescheid die stellungname der ausbildungsstelle einholen.. statt post-mortem mit nem ort konfrontiert sein, wo ma dem einzigen wirten den einzigen lehrling weggnommen hat...

Das wird schon gemacht, zumindest im Beeinspruchungsverfahren vorm BVwG.
Selbst wenn diese Person der einzige Lehrling ist, es ändert nichts daran das diese Person kein Asylrecht hat wenn keine Asylgründe vorliegen.
Wenn ich nach deinem Vorschlag gehe, wozu brauch ich dann überhaupt Gesetze wenn mit emotionalen/wirtschaftlichen Begründungen einfach das Gesetz ausgeheblet wird.

Warum soll mir der Führerschein weggenommen werden wenn ich zu schnell fahre, wenn ich als Schülerlotse und bei der freiwilligen Feuerwehr arbeite.

Smut

takeover & ether
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Zitat aus einem Post von Hornet331
Das wird schon gemacht, zumindest im Beeinspruchungsverfahren vorm BVwG.
Selbst wenn diese Person der einzige Lehrling ist, es ändert nichts daran das diese Person kein Asylrecht hat wenn keine Asylgründe vorliegen.
Wenn ich nach deinem Vorschlag gehe, wozu brauch ich dann überhaupt Gesetze wenn mit emotionalen/wirtschaftlichen Begründungen einfach das Gesetz ausgeheblet wird.

Warum soll mir der Führerschein weggenommen werden wenn ich zu schnell fahre, wenn ich als Schülerlotse und bei der freiwilligen Feuerwehr arbeite.

Du gehst halt davon aus, dass das Gesetz perfekt ist und alle Fälle abdecken kann: in deinem Vergleich wär es so als ob die Geschwindigkeitsübertretung ohne Radarmessungen sondern irgendeiner (teils willkürlichen) Einschätzung eines beamtens, vielleicht sogar unter Zeit/“Erfolgs”Druck - ja, in dem Fall ist es wirklich ok, dass das arbeiten als Schülerlotse als Gegenargument verwendet wird.
das Gesetz ist teilweise Viel zu langsam und dann wieder zu hart und geht am sinnvollen total vorbei.
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