22zaphod22
chocolate jesus
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drei hat auf die enail vorlage geantwortet: vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Servicepauschale wurde über Jahre in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und auf Basis der geltenden Rechtslage mit unseren Kundinnen und Kunden vereinbart. Bisher gibt es kein Urteil gegen uns, das inhaltlich über die Berechtigung der Servicepauschale bei Telekommunikationsverträgen entschieden hat. Wir sehen daher auch keine rechtliche Grundlage für Rückzahlungen und sind zuversichtlich, dass die vereinbarte Servicepauschale einer rechtlichen Überprüfung Stand hält. Sollte es entgegen unserer Rechtsansicht zu einer Rückzahlungsverpflichtung bezahlter Beträge kommen, werden wir uns selbstverständlich an rechtskräftige Gerichtsentscheidungen halten. Kundenzufriedenheit ist uns wichtig. Wir beobachten die Entwicklungen am Markt und wollen unseren Kunden als Komplettanbieter das beste Service bieten. Die Servicepauschale bietet Leistungen, die unsere Kunden in den Drei Shops und über unsere Hotline nutzen. Im Gegensatz zu Diskontern betreiben wir die meisten Shops aller heimischen Betreiber und betreuen dort auch speziell diejenigen Kunden, die eine persönliche Beratung bevorzugen. Als Teil der heimischen Kerninfrastruktur investieren wir Milliarden in den Netzausbau. Da wir als Telekombetreiber hohe Regulierungsauflagen haben und in diesem Zusammenhang alle Änderungen von AGB wie Gebühren im Vorfeld von Behörden freigeben lassen müssen, ist die damit verbundene Rechtssicherheit für uns eine Grundvoraussetzung, um unsere Investitionen wie geplant durchführen zu können. Bei weiteren Fragen zu unseren Produkten und Services sind wir gerne telefonisch unter 0660 30 30 30 oder auf http://www.drei.at/3Kundenzone für Sie da. Freundliche Grüße, Ihr Drei Service-Team
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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Bei mir hat man damals noch deutlicher geantwortet „Uns sind diese Ausführungen des Rechtsanwalts Strohmayer auf seiner Homepage bekannt. Es ergibt sich aus den Urteilen (die gegen eine Fitnesscenter-Kette ergangen sind) keineswegs zweifelsfrei eine mögliche Übertragbarkeit der Urteile auf die SP der Telekommunikationsbranche. Ebenso wenig lässt sich dem gegen A1 ergangenen Urteil ableiten, dass die SP jedenfalls rechtswidrig vereinbart wurde. Wir weisen darauf hin, dass die am Portal von Herrn Strohmayer angeführten Verfahren nicht - wie dort vermittelt - inhaltlich „erfolgreich abgeschlossen“ wurden, sondern die gerichtlich geltend gemachten Beträge u.a. aus Kostengründen kulanzhalber bezahlt wurden. Einer Rückerstattung stimmen wir daher nicht zu.“
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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@nfin1te: Spannend, arag scheint bei mir nicht ablehnend zu sein, sie haben nur ein paar Rückfragen zum Vertragsbeginn etc.. Bin gespannt auf den weiteren Verlauf.
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master blue
Mr. Anderson
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Wie sieht bei der SP die Verjährungsfrist aus, also wie weit lässt sich grundsätzlich von gesetzeswegen aus rückfordern?
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Wyrdsom
Komischer Kauz
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Kundenzufriedenheit ist uns wichtig Sorry, aber über die "Aussage" muss ich doch sehr schmunzeln.
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nfin1te
nuttiest knifenut
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@nfin1te: Spannend, arag scheint bei mir nicht ablehnend zu sein, sie haben nur ein paar Rückfragen zum Vertragsbeginn etc.. Bin gespannt auf den weiteren Verlauf. Aha? Na dann bin ich gespannt was dir Arag auf das oben von mir gepostete Mail vom Strohmayer antworten wird. Haben sie dir die Deckung schon zugesagt oder nur Rückfragen?
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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Nein sie haben die Deckung noch nicht zugesagt, vielleicht schätze ich das E-Mail auch nur falsch ein. Es klang bis jetzt halt nicht wie bei dir.
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fresserettich
Here to stay
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so vom ISP wurde wieder die Service Pauschale eingehoben. Da greift das wohl noch nicht. Bilde mir ein hier im Thread aber auch schon gelesen zu haben, dass man hier auch zurückfordern kann?
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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Update : uniqua hat meinem bruder das go erteilt für die Klage, bei mir hat strohmayer der Rechtsschutzversicherung die falsche Vollmacht geschickt deshalb dauerts noch.
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TOM
Super ModeratorOldschool OC.at'ler
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so vom ISP wurde wieder die Service Pauschale eingehoben. Da greift das wohl noch nicht. Bilde mir ein hier im Thread aber auch schon gelesen zu haben, dass man hier auch zurückfordern kann? ich war letztes monat auch nicht erfreut, dass magenta wieder die servicepauschale an die Monats Abrechnung angehängt hat d.h. zwei hier (nfin1te & weasel) sind aktuell dabei das am rechtsweg mit denen zu klären... via template vom Strohmayer anschreiben bringt wohl nix und sie stellen hürden auf, damit es möglichst wenige Leute rückfordern. ärgerliche shitshow
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voyager
kühler versilberer :)
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d.h. zwei hier (nfin1te & weasel) sind aktuell dabei das am rechtsweg mit denen zu klären... via template vom Strohmayer anschreiben bringt wohl nix und sie stellen hürden auf, damit es möglich wenige Leute rückfordern.
ärgerliche shitshow Ich hab das Thema mit Strohmayer schon hinter mir, das Anschreiben an Magenta war da auch negativ, dann wie er klage eingebracht hat, wurde bezahlt. Also ich hab die letzten Jahre zurück bekommen. Inzwischen hab ich nen Euro billigern Tarif ohne SP und mit mehr Volumen/5G Speed
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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Ich muss morgen mal wieder bei Strohmayer anrufen was jetzt Stand der Dinge ist, hörte seit 1 Monat weder von der RS noch ihm etwas.
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master blue
Mr. Anderson
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die letzten Jahre zurück bekommen Wie weit zurück? Wäre interessant, ob sie dem Zahlungsbefehl eines Mahnverfahrens nachkommen würden oder es auf einen Gerichtstermin ankommen lassen. Könnte natürlich sein, dass sie hier eher den Rechtsweg beschreiten, weil es sich um keine Klageschrift eines RA handelt. Wenn jemand RS hat, wird derjenige eher kein Mahnverfahren anstoßen.
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voyager
kühler versilberer :)
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Wie weit zurück? ich war erst seit 2021 bei Magenta. also davor gabs dann natürlich nix
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nfin1te
nuttiest knifenut
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Wie weit zurück? Theoretisch ist die gesamte Vertragsdauer bis zur Einführung der Pauschale 2011 rückforderbar. Bei mir tut sich aktuell auch wenig beim Strohmayer, glaub der is wirklich swamped. Antworten dauern auch ~2 Wochen.
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