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Zweitwohnsitz -kein durchblick

Athlon1 07.10.2011 - 10:57 1593 13
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Athlon1

Future has arrived!
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Hallo!

Leider blick ich bei dem Thema absolut nichtmehr durch und find auch im Internet keine infos die mir weiterhelfen.

Folgendes würde sich ergeben:

Bei mir im haus sind 2 Personen per 2. Wohnsitz gemeldet, sind die "Mietbeträge" die ich von denen bekommen extra zu versteuern bzw. was muss ich dabei beachten? (man kann das ganze quasi als WG sehen)

Ich hoff da kann mir jemand von euch weiterhelfen!

Danke!
Bearbeitet von Athlon1 am 07.10.2011, 12:31

lalaker

TBS forever
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Das hat nix mit Zweit-Wohnsitz zu tun, sondern mit Mieterträgen.

Klar musst du die angeben und somit versteuern (offiziell).
Ob das allerdings viele Leute machen, die nicht gewerblich vermieten, weiß ich nicht ;)

Longbow

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machts euch ein wg konto, alle überweisen dorthin und dann wird von dort abgebucht

nix anmelden ;)

ccr


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Ist natürlich zu versteuern, aber gegenrechenbar mit Aufwendungen. Also wenn Du 1000 Euro Miete zahlst, und ein Zimmer um 500 Euro weitervermietest, sind die 500 Euro natürlich nicht zu versteuern.
Falls die Wohnung Dir gehört, und Du keine gegenrechenbaren Finanzierungskosten hast, dann wären die Erträge zu versteuern.

Athlon1

Future has arrived!
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sind die "einnahmen" mit einem laufenden kredit der für die sanierung genommen wurde aufrechenbar?

plainvanilla

rudi
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nur die zinsen sind steuerlich absetzbar!
USt führst eh brav ab? oder?

jreckzigel

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Athlon1

Future has arrived!
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das ganze ist erst in planung drum muss ich mal schauen welche lösung am besten passt, geht ausm post net ganz hervor sorry

plainvanilla

rudi
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wichtig ist was du sozusagen sein wirst!
eigentümer, mieter, untermieter? privat, gewerblich?
ob haupt oder nebenwohnsitz ist für dich mal primär weniger entscheidend.

Athlon1

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ich wäre eigentümer, das ganze privat

ccr


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Zitat von plainvanilla
nur die zinsen sind steuerlich absetzbar!
USt führst eh brav ab? oder?
Nein, auch die Tilgung darf gegengerechnet werden.
Allerdings ist zu beachten, dass dem Finanzamt jedenfalls ein Business Case vorzulegen ist, gemäß dem die Vermietung langfristig auf Profit ausgelegt ist (ich glaube das sind 10 Jahre).
Ob USt zu verrechnen ist, sollte im Einzelfall mit einem Steuerexperten abgeklärt werden, die fällt nicht unbedingt an!

plainvanilla

rudi
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da athlon oben von mieten spricht, ging ich von Mietverträgen aus.
Ust ist immer zu verrechnen, kenne keinen Mietvertrag ohne Ust, außer der Mieter ist in Ö steuerbefreit (siehe Botschaften, Diplomaten, Botschaftsangehörige, etc.)
Um Tilgung steuermindern darzustellen, wird er eine Bilanz für das Objekt legen müssen. Die Tilgungssummen sind dann in der Bilanz gewinnminimierend, dadurch erscheint es steuersparend. denke das wird hier nicht zutreffen.

denke das ganze ist soweiso ein missverständnis. aber athlon wird das schon aufklären. ich bin zurerst davon ausgegangen, das er ein mehrparteienhaus meint, bzw. haus mit getrennten eingängen/räumlichkeiten.

@athlon
vielleicht schilderst nochmal kurz die basics um was es sich genau für ein objekt handelt. solltest du sozusagen mitbewohner in deinem eigenem haus haben, müsst ich mich selbst schlau machen.

M4D M4X

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Zitat von jreckzigel
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anrufen - die gaben mir bisher _immer_ gute Auskünfte!

XelloX

Nasenbohrer deluxe
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geh zu nem steuerberater. der sagt dir ganz genau, was du wie zu zahlen hast...
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