schizo
Produkt der Gesellschaft
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nein können Sie auch nicht ,ein Richter stellt auch nicht so einfach einen Durchsuchungsbefehl aus ,die Einzelfälle die es bisher gab waren auch nicht unbegründet einfach solche Fälle sondern aktiv provoziert und klar das da ein Tv Gerät betrieben wurde,soll heissen es ist ist ein langer Weg dahin und z.B ne deutlich sichtbare Sat Schüssel oder TV müssen da schon vorhanden sein Nein, es muss keine deutlich sichtbare Schüssel vorhanden sein, eine nicht beantwortete Anfrage reicht aus. Wöchentlich werden von Bezirksverwaltungsbehörden Durchsuchungsbefehle im zweistelligen Bereich ausgestellt (Österreichweit afair). Quelle: ein bekannter der in der Rechtsabteilung der GIS tätig war (nein, es hat sich dabei um keine Einschüchterungsversuche mir gegenüber gehandelt, es war ein rein privates Gespräch).
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sLy-
semiconductor physicist
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Das halte ich für an den Haaren herbeigezogen. Einen Durchsuchungsbefehl wegen einer nicht beantworteten Anfrage gibts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Wäre ja noch schöner.
Ich halte es immer noch für eine absolute Legende, dass überhaupt jemals eine Hausdurchsuchung auf Grund der GIS durchgeführt wurde, solange man sich nicht arg blöd angestellt hat (vor dem Fernseher mit dem GIS man diskutieren etc).
Bearbeitet von sLy- am 29.10.2018, 16:25
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Umlüx
Huge Metal Fan
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ausserdem.. bei einer nicht beantworteten anfrage gibts sowieso erstmal eine strafe da du gegen die auskunftspflicht verstoßen hast? hatten wir ja grad den fall hier im thread
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schizo
Produkt der Gesellschaft
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Ich hab mir den Gesprächsverlauf noch einmal angesehen, dieser ist doch schon 3 Jahre her. Scheinbar habe ich hier etwas durcheinand gebracht: Auf nicht beantwortete Schreiben wird gestraft. Wird jedoch bei einem GIS Besuch eines Kontrollors Geräte in der Wohnung vermutet (weil offensichtlich Hör/Sichtbar) werden sehr wohl Durchsuchungsbefehle ausgestellt. Richter sind dazu übrigens nicht notwendig, da es über die Bezirksverwaltungsbehörde läuft.
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MaxMax
Here to stay
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ich glaube, hier wird was verwechselt/gemischt: Hausdurchsuchungen gibts in Ö nur auf richterlichen Anweisungen, auf Antrag der StA oder der Polizei selbst (wenn begründeter Verdacht auf schwere strafbare handlung und gefahr im verzug, verdunkelungsgefahr etc) aber das hat wohl nix mit gis gebühren zu tun.
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schizo
Produkt der Gesellschaft
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ich glaube, hier wird was verwechselt/gemischt: Hausdurchsuchungen gibts in Ö nur auf richterlichen Anweisungen, auf Antrag der StA oder der Polizei selbst (wenn begründeter Verdacht auf schwere strafbare handlung und gefahr im verzug, verdunkelungsgefahr etc) aber das hat wohl nix mit gis gebühren zu tun. (5) Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, die dabei § 86 Abs. 4 und 5 des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, sinngemäß anzuwenden hat. - Quelle.
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MaxMax
Here to stay
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ja, aber das ist dann keine hausdurchsuchung, das ist so wie eine art "begehung" sprich "nachschau halten, ob TV zu hause ist", ich würd das mehr mit dem besuch eines gerichtsvollziehers vergleichen, der nach pfändbaren gegenständen sucht. eine hausdurchsuchung IMHO hingegen ist was ziemlich rigoroses: du wirst von deiner whg entfernt, und polizisten dürfen "deine wohnung durchwühlen" (ganz so ist es auch nicht, in der hausdurchsuchun muß klar drinnen stehen, was genau wo gesucht werden soll und vermutlich gefunden werden kann)...
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rockyyy
Addicted
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ja, aber das ist dann keine hausdurchsuchung, das ist so wie eine art "begehung" sprich "nachschau halten, ob TV zu hause ist", ich würd das mehr mit dem besuch eines gerichtsvollziehers vergleichen, der nach pfändbaren gegenständen sucht. eine hausdurchsuchung IMHO hingegen ist was ziemlich rigoroses: du wirst von deiner whg entfernt, und polizisten dürfen "deine wohnung durchwühlen" (ganz so ist es auch nicht, in der hausdurchsuchun muß klar drinnen stehen, was genau wo gesucht werden soll und vermutlich gefunden werden kann)... gut, wie das ausgeführt wird ist glaub ich eh hier jedem egal, es kommt eher auf die tatsache drauf an dass sie dann halt auch gegen deinen willen in deine wohnung dürfern.
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MaxMax
Here to stay
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naja, eine hausdurchsuchung kann ohne vorankündigung um 0300 Uhr stattfinden, eine begehung durch das magistrat/BH wird wohl nicht um die uhrzeit stattfinden, weiters bin ich mir nicht sicher, ob die BH das nicht sogar schriftlich vorankündigen muß in welchen zeitraum die begehung stattfinden wird....
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semteX
begehrt die rostschaufel
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und ich schätz mal ned, dass bei einer begehung die leute deine schränke durchwühlen, ob ned doch irgendwo eine antenne verlegt is...
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Viper780
ModeratorEr ist tot, Jim!
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Am Freitagabend war auch der GIS Mann bei mir. Mit den üblichen Tricks gearbeitet. Ich hab ihm gesagt ich hab zwar einen Fernseher aber ohne Tuner wollte er eine bestätigung haben. Da ich keine habe meinte er er muss mich an die BH weiter melden. Mal schauen was da kommt
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InfiX
she/her
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hättest gesagt "ich hab keinen fernseher, nur einen großen monitor"
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Viper780
ModeratorEr ist tot, Jim!
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Jap hätt ich auch sagen wollen - aber Katzen vorm flüchten abgehalten, die kleine grad in Bett bringen wollen,... war halt etwas abgelenkt
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