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Wenn der GIS Mann 2 mal klingelt...

aLiEn 14.01.2008 - 15:23 164165 867 Thread rating
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XXL

insomnia
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Die Frage die sich mir da stellt: Lassen die wirklich durchsuchen?

Klingt für mich eher nach einer Horrorstory :D

rockyyy

Addicted
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Zitat aus einem Post von XXL
Die Frage die sich mir da stellt: Lassen die wirklich durchsuchen?

Klingt für mich eher nach einer Horrorstory :D

naja, hat schon fälle gegeben was man so liest & die wurden teuer. wird halt auch eher zufallsprinzip sein ob sie sich dann einen beschluss holen oder nicht aber bei meinem glück .. :D und wenns dann einen tv vor ort finden brauch man sich glaub ich nicht mehr recht rausreden von wegen "hätt ich morgen angemeldet" & mit dem proforma ausgefüllten formular wedeln

die können ja dann quasi unangemeldet auftauchen jederzeit mit durchsuchungs beschluss oder?

daisho

SHODAN
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Was ist das Problem? Wenn du einen Fernseher hast zahlst gefälligst.

daisho

SHODAN
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Time to get our money back.

Wen es interessiert: https://www.gis.at/gebuehren/uebersicht/

Sind irgendwas um die ~1,56 Euro oder so pro Monat (10% USt von 17,21 Euro), über die 5 Jahre immerhin knappe 100 Euro (nicht genau da ich nicht die tatsächlichen Entgelte jedes Jahres griffbereit habe).

berndy2001


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Clickbait. Anspruch hat man dann, wenn das Verfahren gewonnen wurde und das ist aufgrund der Sonderregelung nicht fix.

Maestro

:)
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Was ich mich dabei Frage:

Wenn der ORF verliert und jedem 100 Euro zurück überweisen muss, dann bekommen diejenigen, die bei der Anwaltsaktion mitgemacht haben nur 73 Euro (weil 27 Euro gehen ja an die Anwälte) und alle anderen die 100 Euro? Weil ich denke, wenn das Urteil durchgeht, dann für jeden oder? :confused:

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von berndy2001
Clickbait. Anspruch hat man dann, wenn das Verfahren gewonnen wurde und das ist aufgrund der Sonderregelung nicht fix.
Natürlich muss das eingeklagt werden, wenn du einfach der GIS schreibst "ich will mein Geld" werden die sagen "sorry pal".

Zitat
Deswegen haben wir heute eine Sammelklage gegen den ORF gestartet, an der sich jeder GIS-Beitragszahler risikolos und ohne Aufwand beteiligen kann.”
Sie haben mal ein Verfahren gestartet, das kann und WIRD sich natürlich hinziehen.

Aber üblicherweise gibt es dadurch dann immer Standardformulare die man verwenden kann um zumindest seinen Rechtsanspruch damit versucht geltend zu machen und nicht selbst klagen muss (prinzipiell müsste ja jeder selbst klagen da es das Rechtsmittel der Sammelklage in Österreich nicht gibt).

Die Kanzlei o.Ä. verdient dann mit Sicherheit daran dass sie einen Teil des Anspruchs als Kosten geltend machen (sich quasi ein paar Prozente Provision für die Arbeit bekommen). Rechtlich gesehen tritt man dann üblicherweise seinen Anspruch an die Kanzlei o.Ä. ab damit diese dann für dich den Prozess führen.



Zitat aus einem Post von Maestro
Was ich mich dabei Frage:

Wenn der ORF verliert und jedem 100 Euro zurück überweisen muss, dann bekommen diejenigen, die bei der Anwaltsaktion mitgemacht haben nur 73 Euro (weil 27 Euro gehen ja an die Anwälte) und alle anderen die 100 Euro? Weil ich denke, wenn das Urteil durchgeht, dann für jeden oder? :confused:
Das denke ich nicht, du musst dann wohl selber klagen - wobei der Erfolg quasi garantiert ist, aber klagen musst du trotzdem selber dann (außer die GIS ist dann nicht so ungut und überweist dir den Betrag selbst sofort - ja dann hast du natürlich mehr davon)

berndy2001


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Zitat aus einem Post von daisho
Natürlich muss das eingeklagt werden, wenn du einfach der GIS schreibst "ich will mein Geld" werden die sagen "sorry pal".. Sie haben mal ein Verfahren gestartet, das kann und WIRD sich natürlich hinziehen.

Die Headline von vienna.at klingt aber anders: "So bekommen Sie Ihr Geld vom ORF zurück" und "GIS-Kunden haben nun Anspruch auf Rückzahlung."

Zitat aus einem Post von daisho
Das denke ich nicht, du musst dann wohl selber klagen - wobei der Erfolg quasi garantiert ist, aber klagen musst du trotzdem selber dann (außer die GIS ist dann nicht so ungut und überweist dir den Betrag selbst sofort - ja dann hast du natürlich mehr davon)
Bei den Erlagscheingebühren von Versicherungen die der OGH mal als unzulässig beurteilt hat, gab es eine VKI-Sammelaktion, da musste ich nur Name, Geburtsdatum und Versicherung angeben; paar Monate später bekam ich ca. 15 Euro überwiesen.
Bearbeitet von berndy2001 am 10.10.2018, 15:22

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von berndy2001
Die Headline von vienna.at klingt aber anders: "So bekommen Sie Ihr Geld vom ORF zurück" und "GIS-Kunden haben nun Anspruch auf Rückzahlung."
Man sollte schon so viel Medienkompetenz aufweisen um über solche Clickbait Überschriften "drüber" lesen zu können. Wenn man den ganzen Schmarrn glaubt der in Headlines drin steht ...

berndy2001


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Ich habe den ganzen Artikel gelesen (und verstanden), ich habe lediglich die Überschrift mit "clickbait" kritisiert.

daisho

SHODAN
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Dann ist's ok :D

Smut

takeover & ether
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Also wenn das durchgeht wird die GIS imho zurückzahlen. Eine falsch eingehobene UST dürfen sie sich sowieso nicht behalten.

Römi

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Ich hab mich angemeldet. Ist mir fast egal obs was bringt, solange man damit die GIS ärgert ;)

davebastard

Vinyl-Sammler
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jo hab mich auch angemeldet.

ultrassur-wien

Little Overclocker
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Zitat aus einem Post von XXL
Die Frage die sich mir da stellt: Lassen die wirklich durchsuchen?

Klingt für mich eher nach einer Horrorstory :D

nein können Sie auch nicht ,ein Richter stellt auch nicht so einfach einen Durchsuchungsbefehl aus ,die Einzelfälle die es bisher gab waren auch nicht unbegründet einfach solche Fälle sondern aktiv provoziert und klar das da ein Tv Gerät betrieben wurde,soll heissen es ist ist ein langer Weg dahin und z.B ne deutlich sichtbare Sat Schüssel oder TV müssen da schon vorhanden sein
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