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Trau keiner Versicherung...

Cobase 31.03.2005 - 13:08 1534 28
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Cobase

Mr. RAM
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Tja, das versteht man in AT also unter Konsumentenschutz:

http://help.orf.at/?story=2655

Zitat
Auch wenn auf der ersten Seite der Polizze deutlich zu lesen ist, dass der Wohnungsinhalt auf rund 51.000 Euro gegen Hochwasserschäden versichert ist, kann sich der Versicherungsnehmer nicht darauf verlassen, diese Summe auch ausbezahlt zu bekommen.
Einfach eine Haftungsbeschränkung in die AGB rein, und paßt schon. :eek: Das österreichische Rechtsystem hats weit gebracht...:o

rettich

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naja, der knackpunkt ist das

Zitat
schutzwürdiges Interesse an der Begrenzung der Entschädigung

der konsument hätte sich quasi entscheiden können: entweder 7.200 euro (und das kriegen alle versicherungsnehmer gezahlt) oder vollen anspruch - dafür kriegt er davon keinen
cent, weil die versicherung konkurs anmelden muss (bzw anmeldet) und gar nix zahlt.

eine naturkatastrophe ist immer eine höhere gewalt, da treten diverse verträge außer kraft. ob man das nun als einzelner betroffener fair findet oder nicht. :(

radio

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Zitat von rettich
naja, der knackpunkt ist das



der konsument hätte sich quasi entscheiden können: entweder 7.200 euro (und das kriegen alle versicherungsnehmer gezahlt) oder vollen anspruch - dafür kriegt er davon keinen
cent, weil die versicherung konkurs anmelden muss (bzw anmeldet) und gar nix zahlt.

eine naturkatastrophe ist immer eine höhere gewalt, da treten diverse verträge außer kraft. ob man das nun als einzelner betroffener fair findet oder nicht. :(

das ist käse... versicherung haben einen haufen kohle(da sehen sogar banken "klein" dagegen aus)
außerdem sind versicherungen selbst rückversichert(gegen einen rückversicherer sind sogar große banken "klein")

versicherungen haben weltkriege überlebt(z.B. nürnberger)

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Zitat von rettich
naja, der knackpunkt ist das



der konsument hätte sich quasi entscheiden können: entweder 7.200 euro (und das kriegen alle versicherungsnehmer gezahlt) oder vollen anspruch - dafür kriegt er davon keinen
cent, weil die versicherung konkurs anmelden muss (bzw anmeldet) und gar nix zahlt.

eine naturkatastrophe ist immer eine höhere gewalt, da treten diverse verträge außer kraft. ob man das nun als einzelner betroffener fair findet oder nicht. :(

Auf der Vorderseite vom Bier steht "0.5Liter", auf der Rückseite ganz klein "0.3Liter", und wenn jeder die 0.5Liter bekommen würde für die er bezahlt würde sich das nie ausgehen, deshalb wird _jeder_ beschi**** und bezahlt für 0.3Liter den Preis von 0.5Liter ...

Der Konsument konnte sich wohl entscheiden, er hatte ja alle Unterlagen :rolleyes:, aber wenn ich einen Versicherungsfall hätte und der Versicherungsvertreter meint mit meiner Polizze wo vorne "50.000 EUR" draufsteht für die ich auch bezahle bekomme ich nur 7000 EUR (steht irgendwo in Fliegenschißgröße auf Seite 17)geht er mit Papiervergiftung heim, die verabreiche ihm mit dem Knöchelsandwich ...

Wozuwakü

...
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Versicherungen versichern sich ihrerseits ebenfalls gegen die Risiken bei großen Rückversicherungen. Im Prinzip hängen die alle zusammen, denn geteiltes Risiko ist halbes Risiko.

Trotzdem sei das topic dick unterstrichen. Verträge immer genau durchlesen, bei Unklarheiten bzw. Definitionen immer nachfragen und die Erklärungen gegebenenfalls anschließend schriftlich verlangen, denn nur das was man schriftlich hat zählt. Diese Versicherungsfritzen sind die reinsten Märchenprinzen, hauptsache der dumme August unterschreibt endlich damit sie auf ihre Provision eine Erektion bekommen.

dosen

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Zitat von Cobase
Das österreichische Rechtsystem hats weit gebracht...:o

also ich bin froh das is österreichische rechtssystem so ist wie es ist. auch wenn es ein paar kleine mängel hat - in amerika ises zb ein einziger fehler ;)


aber -> oarger fall... der geschädigte sitzt jetzt sicher mit schulden da und die versicherung lacht sich einen ab. und ich kann mir auch nicht vorstellen das die versicherung sich das nicht leisten kann...

is warscheinlich für keinen nachvollziehbar :(

pate

trenbolon rockt
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deswegen kann man sich gegen naturgewalten versichern lassen,
zb beim motorrad, wenns bei einem stärkeren windstoss umfällt, zahlt die versicherung.
naheliegend ist dann das die versicherung auch zahlt wenn in letzter zeit ein stärkerer wind geweht hat und das motorrad aus anderen gründen umgefallen ist...

radio

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Zitat von Wozuwakü
Versicherungen versichern sich ihrerseits ebenfalls gegen die Risiken bei großen Rückversicherungen. Im Prinzip hängen die alle zusammen, denn geteiltes Risiko ist halbes Risiko.

Trotzdem sei das topic dick unterstrichen. Verträge immer genau durchlesen, bei Unklarheiten bzw. Definitionen immer nachfragen und die Erklärungen gegebenenfalls anschließend schriftlich verlangen, denn nur das was man schriftlich hat zählt. Diese Versicherungsfritzen sind die reinsten Märchenprinzen, hauptsache der dumme August unterschreibt endlich damit sie auf ihre Provision eine Erektion bekommen.

lies mal 30 seiten agbs wobei du noch juristisches hintergrund wissen brauchst... um alles auch wirklich zu verstehen zu können...

UncleFucka

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dann lass es dir erklären!
wenn ma sagt "das kann i net durchlesn/verstehen" und nix dagegen tut, dann darf ma sich auch net aufregn wenn ma net weiss für was man eine versicherung abgeschlossen hat.

HaBa

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Zitat von Uncle****a
dann lass es dir erklären!
wenn ma sagt "das kann i net durchlesn/verstehen" und nix dagegen tut, dann darf ma sich auch net aufregn wenn ma net weiss für was man eine versicherung abgeschlossen hat.


Hast du irgendwas von dem gelesen was geschrieben wurde?

Für mich ist die Vorgehensweise knapp am Betrug. Und das sage ich obwohl ich ein Verfechter von SSKM bin ...

rettich

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Zitat von HaBa
Für mich ist die Vorgehensweise knapp am Betrug.

normalerweise kannst gegen das, was in den AGB drinnen steht, aber du als konsument nicht erwarten musst, dass drinnen steht, eh einspruch erheben. "verstoß gegen die guten sitten" oder so heißt das.

nachdems vom OGH aber bestätigt wurde, ist es zwar sehr traurig, aber eben kein betrug :(

radio

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@uncle: er wird dich ja genau darauf hinweisen... auf solche klauseln wo versicherung gut aussteigt...
->und zum xx mal: regel nummer 1 in der welt: die welt ist schlecht
regel 2. vertrau nix und niemanden außer vieleicht dir selbst

und wenn du nix von juristischen fallen weist, wirst du auch drauf auch net aufpassen... z.B. fristen für beschwerden haben limits... die gesetzlich fixiert sind... davon steht nix in an vertrag...(außer es wird und kann anders fixiert werden) und es gibt an haufen mehr wovon der laie keine ahnung hat...

btw. ich denke dass sowas schon betrug ist... denn ein vertrag muss frei von list sein...


gesetze können schwer zu verstehen sein... und man muss ein überblickswissen von einem juristen haben...

@haba ich habe gedacht du bist ein BEFÜRWORTER von SSKM

@uncle ****er bitte setze mich auf deine ignore list

HaBa

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Es wird in allen Gesetzen nur von "Recht" und niemals von "Gerecht" gesprochen, mal davon abgesehen dass Gesetze von Politikern bzw. Marionetten des Kapitals gemacht werden und niemals vom "kleinen Mann" ...


Nachtrag: @radio: "Verfechter" bedeutet genau das ...

radio

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Zitat von HaBa
Es wird in allen Gesetzen nur von "Recht" und niemals von "Gerecht" gesprochen, mal davon abgesehen dass Gesetze von Politikern bzw. Marionetten des Kapitals gemacht werden und niemals vom "kleinen Mann" ...

amen

smashIt

master of disaster
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recht is eben nicht immer rechtens
wobei heutzutage noch dazukommt das man sich sein recht leisten können muß.
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