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Software / Apps verkaufen: Was beachten?

nr1 01.06.2011 - 13:23 2861 8
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nr1

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Wollte mal fragen was man rechtlich und steuerlich alles beachten muss wenn man übers Internet selbst geschriebene Software verkaufen möchte.

Konkret geht es darum beispielsweise im Android Market / Apple Store Apps zu verkaufen und damit neben der normalen Arbeit (Angestellter) die Haushaltskasse um ein paar Euro aufzubessern.

Was ich bisher so gesehen habe muss man zumindestens ein Gewerbe anmelden, wodurch man mit allen Vor- und Nachteilen Einzelunternehmer wird (http://portal.wko.at/wk/format_deta...762&DstID=0). Zu zahlen sind dann zumindestens Unfallversicherung (~97€) + WKO Mitgliedschaft (55€) pro Jahr, was ja bei einem angepeilten Zuverdienst von beispielsweise mal 100€ pro Monat nicht so wenig ist.

Verkauft vll jemand von euch auch Apps und kann aus seiner Erfahrung / Praxis berichten?
Wie schauts dann bezüglich der steuerlichen Seite aus (selbstständige / nicht selbstständige Einkünfte versteuern)?
Wie schauts da mit den rechtlichten Aspekten in Richtung "Deine App hat mein Handy kaputt gemacht deswegen klage ich dich" aus?

d3cod3

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geh zu einer gratisberatung bei der wko. die helfen dir bei all diesen fragen.

edit: http://www.gruenderservice.at/forma...hop%2cin%2cWien zum beispiel

edit2: es gibt auch massig pdfs zu dem thema bei der wko - die beratung ist aber weniger verwirrend :p
Bearbeitet von d3cod3 am 01.06.2011, 13:28

mat

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Das ist ein sehr komplexes Thema und wenn du das wirklich machen willst, dann solltest du dich in jedem Fall bei der Wirtschaftskammer genauer erkundigen. Jedenfalls brauchst du einen Gewerbeschein (Dienstleistungen in der elektronischen Datenverarbeitung ... ist ein freies Gewerbe), sowie eine Steuernummer und Umsatzsteuer-ID. Du wirst auch die Hilfe von einem Steuerberater brauchen, zumindest für die Jahresabrechnung.

Grob gesagt gilt: Wenn du zu einem Angestelltenverhältnis etwas selbstständig verdienst, dann musst du die Steuern und die Sozialversicherung von diesen Verdiensten ebenfalls bezahlen. Dementsprechend sollte es sich auszahlen ... von ein paar hundert Euro wirst du jedenfalls nichts haben, denn dafür hat das zuviel "Overhead". Wenn dann gscheid, weil sonst fließt deine mühsam zusätzlich verdiente Kohle 1:1 in die Tasche von anderen Leuten.

Für den rechtlichen Aspekt kannst du deine eigenen AGBs erzeugen. Würde als Vorlage die von einem ähnlichen Unternehmen verwenden und entsprechend abändern. Ohne Prüfung vom Rechtsanwalt kann es aber sein, dass diese im Ernstfall für ungültig erklärt werden. Helfen tut dir das aber in jedem Fall.

Facetious

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bist du sonst angestellt (nicht-selbständige arbeit)? wenn ja, steht dir ein veranlagungsfreier freibetrag in Höhe von € 730 zu (siehe dazu § 41 Abs 3 EStG). Übersteigst du den Betrag beziehst du Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem § 23 Z 1 EStG. Unter selbständige Arbeit würdest du nicht fallen, weil die in § 22 EStG aufgezählten Berufe abschließend sind. Denkbar wäre zwar eine Einordnung in die schriftstellerische Tätigkeit, der VwGH hat aber bereits klargestellt, dass die Erstellung von Software keine schriftstellerische Tätigkeit ist (VwGH 2. 5. 1991, 90/13/0274).
Je nachdem wie hoch deine derzeitigen Einkünfte sind würde ich mir ausrechnen ob es sich überhaupt auszahlt zusätzlich geld zu verdienen oder obs die progression der ESt wegfrisst!

edit: achja und ganz vergessen: wenn du das nachhaltig machst, auch wenn die gewinnerzielungsabsicht fehlt, bist du USt-pflichtig auch! Nicht vergessen ...

edit2: außer du fällst unter die kleinunternehmerregelungen, dann bist du unecht ust-befreit.

Fazit: wenns tatsächlich spruchreif wird: geh zu einem steuerberater ;)

hth und lg
Bearbeitet von Facetious am 01.06.2011, 13:39

nr1

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Zitat von d3cod3
geh zu einer gratisberatung bei der wko. die helfen dir bei all diesen fragen.

Ja, das hätte ich sowieso vorgehabt, aber eventuell gibts ja eben Tipps aus der Praxis die einem dort vll vorenthalten werden

Zitat von Facetious
bist du sonst angestellt (nicht-selbständige arbeit)? wenn ja, steht dir ein veranlagungsfreier freibetrag in Höhe von € 730 zu (siehe dazu § 41 Abs 3 EStG). Übersteigst du den Betrag beziehst du Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem § 23 Z 1 EStG.

Jep bin normal Vollzeit angestellt.
Heißt das bis 730€ selbstständige Arbeit muss ich nix versteuern?

Zitat von Facetious
edit: achja und ganz vergessen: wenn du das nachhaltig machst, auch wenn die gewinnerzielungsabsicht fehlt, bist du USt-pflichtig auch! Nicht vergessen ...

edit2: außer du fällst unter die kleinunternehmerregelungen, dann bist du unecht ust-befreit.

Da hab ich bei dem Einzelunternehmer Link der WKO gefunden dass man bis 30.000 € anscheinend befreit ist

Facetious

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ad zuverdienstgrenze:

wenn du neben deinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften, andere Einkünfte bis zu € 730 jährlich dazuverdienst brauchst du sie nicht versteuern.

ad kleinunternehmer:
§ 6 Z 27 UStG: € 30.000 Umsätze, einmaliges Überschreiten von nicht mehr als 15% innerhalb eines Zeitraums von 5 Kalenderjahren ist unbeachtlich.
--> du musst zwar keine USt in Rechnung stellen, darfst dir dann aber auch keine Vorsteuer abziehen wenn du Waren / DL kaufst, die du für deinen Betrieb benutzt!
Du kannst gem § 6 Abs 3 UStG aber auch auf die Befreiung verzichten.

Turtle

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wenn du sowieso arbeiten gehst zahlst deine firma eh für die die sozialversicherung und co ein. du zahlst dann im endefekt die unfallversicherung und die wko umlage.

eine umsatzsteuernummer (eine echte und nicht die unechte befreiung) kannst dir auch nehmen wenn du kleinstunternehmer bist. dem finanzamt sagst dann halt das du das nur nebenbei machst und du gerne die umsatzsteuervoranmeldung nur einmal im quartal machen möchtest. mach ich auch so, und ist kein problem. am ende des jahres machst dann eine umsatzsteuererklärung fürs ganze jahr (da kannst etwaige fehler der quartale ausbessern) und eine steuererklärung, bei der zahlst für alles was mehr als die 730euro ewirtschaftet wurde die steuer (der steuersatz wird dann inkl deinem normalen gehalt errechnet).
Bearbeitet von Turtle am 03.06.2011, 13:18

Facetious

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also so einfach ist das mit der SV auch wieder nicht. Ich bin zwar nicht ganz firm in sozialversicherungsrecht, soweit ich aber weiß besteht durch das Ziehen eines Gewerbescheins Pflichtversicherung bei der GSVG. Da er als Programmierer aber kein neuer selbständiger ist (nur solche Leute, die unter § 22 EStG fallen, was wie oben klar gestellt, nicht der fall ist) wird auf Antrag neben den SV-Beiträgen aus nichtselbständiger Arbeit die SV Beiträge der GSVG bis auf die Höchstbeitragsgrundlage festgesetzt ...
Ich lasse mich gerne korrigieren - SV-Recht ist nicht mein Gebiet - aber soweit hatte ichs noch im Kopf

lg

edit: @ turtle, wenn du dem finanzamt bekannt gibst auf die Befreiung des § 6 Abs 3 UStG zu verzichten, dann bist du gar nicht ust-befreit. du hast also die normale ust bei waren-/dl-verkäufen zu entrichten und kannst dir aber dafür die vorsteuer bei einkäufen abziehen. kleinunternehmer sind wenn dann maximal unecht ust-befreit. eine option zur echten ust-befreiung gibts net ...
Bearbeitet von Facetious am 03.06.2011, 15:51

Turtle

Big d00d
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@facetious:
Formular:
Erklärung gemäß §6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 (Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer)
.....
Ich verzichte auf die Steuerbefreiung ....... Ich werde meine Umsätze nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 versteuern.
.....

unten hast dann noch die Erklärung stehen das du mit einem Rechtsgültigen Bescheid, der eben durch das ausfüllen und bearbeiten des FA zustande kommt, nicht mehr Steuerbefreit bist und den Vorsteuerabzug geltend machen kannst.

lg
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