S: Rücktrittsvorlage...
BobbyPI 24.06.2005 - 18:12 761 10
BobbyPI
jiu-jitsu rulez... ;)
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Hey Leute!
Suche Vorlage für den Rücktritt von einem Kaufvertrag...
Habt ihr da was bei der Hand?
TIA,
Robert
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sp33d
aka Fas7play
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bei uns hat sowas normal immer gereicht: sehr geehrter herr _____ ich habe bei ihnen am ____ den fernseher ____ per ____(mail, webshop,...) bestellt, ich möchte hiermit von dem kauf zurücktreten(zb: da er immer noch nicht geliefert wurde) ...bobbypi ------ kundennummern mitschicken, waren nummern ev. angeben,... bestellschein nummer,... tel. nummer, und adresse. (was eigentlich in der kundennummer enthalten sein sollte, aber bei so manchen lager systemen geht das anscheinend nicht... ) beim geschäft anrufen was sie genau noch alles brauchen... usw vorlagen gibts bei google (rofl sogar schon zu kaufen um 2 eur kaufen sie jetzt eine vorlage...)
Bearbeitet von sp33d am 24.06.2005, 18:24
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radio
Banned by Moderators
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@speed: du hättest eignetlich noch rügen müssen mit frist... und erst dann hättest zurücktreten können ;-)
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BobbyPI
jiu-jitsu rulez... ;)
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Hmm... naja gibts da nich irgend so einen § im Konsumentschutzgesetz?... Kenn mich da zu wenig aus... bräuchte den aber... soll schon seriös sein und ohne Problem hin hauen...
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sp33d
aka Fas7play
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@speed: du hättest eignetlich noch rügen müssen mit frist... und erst dann hättest zurücktreten können ;-) jop pänale... usw aber es sind auch keine weiteren daten vom poster geboten falls du stress hast empfehle ich dir: konsumentenschutz... ams... oder ähnliche hilfe seiten. bist du noch im fernabgesetz ? also innerhalb 7 werktagen
Bearbeitet von sp33d am 24.06.2005, 18:37
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BobbyPI
jiu-jitsu rulez... ;)
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ja §3 vom Konsumentenschutzgesetz sollte es sein...
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BobbyPI
jiu-jitsu rulez... ;)
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Es geht um einen Privatverkauf... wie lange hat man da Rücktrittrecht? eine Woche oder zwei Wochen?
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semteX
begehrt die rostschaufel
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hat man bei nem privatverkauf überhaupt rücktrittrecht?
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BobbyPI
jiu-jitsu rulez... ;)
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glaub ich schon... hat man das nich immer... wenns ein kaufvertrag gibt?...
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sp33d
aka Fas7play
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Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: ______ <- adresse verkäufer aber nur falls du im sinner von fernabgesetz handeln willst, in österreich 7 tage in deutschland(der text is aus deutschland) sind das 14 tage. aber achtung: Wir können bei der Rückabwicklung eines Vertrages die Ware nur in der Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurücknehmen. Haben Sie die Software/Hardware entsiegelt/benutzt, ist keine Rückgabe mehr möglich. Verwenden Sie bitte immer eine vollständige Verpackung für den Versand, die unseren Versandpaketen mit allen Sicherungseinrichtungen entspricht. sie können dir einen betrag ebziehen für das "benutzen" es reicht schon auspacken und einen blöden kratzer irgendwo reinmachen. am besten ruf den typen an :edit: das alles fällt nun weg
Bearbeitet von sp33d am 24.06.2005, 18:59
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BobbyPI
jiu-jitsu rulez... ;)
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hmm... geht nicht direkt um mich... es geht um ein auto... das steht noch beim verkäufer... kaufvertrag ist unterschrieben.. und jetzt will der jenige wieder zurück treten...
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