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Rechtliche Frage zum Verkauf (über das Web)

Kibo 02.07.2003 - 20:02 12204 189
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Zitat von atrox
es geht sogar noch eine stufe verschärfter: unter geschäftspartnern kann auch stillschweigen als zusage gewertet werden.

(aber das trifft hier alles nicht zu)

Das ist ja Handelsrecht *auf die Finger klopf* :D

d3cod3

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für was auf die polizei rennen? der typ kann genau nix tun.

ich hab hier 3 emails und möchte wen anzeigen. haha. gmx rückt die daten (wenn du überhaupt gültige angegeben hast) net so leicht raus. zahlen musst du maybe dann wenn du verlieren solltest. verliert er zahlt er afaik. etc... ohne eingeschriebenen brief etc geht da genau nix.

atrox

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oh.. ok.. haben das bei uns das irgendwie in einem topf gelehrt bekommen.

wie auch immer, der typ muß informiert werden, warum der vertrag ungültig ist. ab dem zeitpunkt, wo seine mutter davon kentniss erlangt hat, und nicht eingeschritten ist, passiert aller mit ihrem wissen und ihrer duldung, und dann kann sie sich nicht mehr so einfach mit "das war alles mein minderjähriger sohn, ich hab nichts gewußt und möchte es daher rückgängig machen" herausreden.

murcielago

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warum weiß ja keiner dass sie es weiß.

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Zitat von atrox
oh.. ok.. haben das bei uns das irgendwie in einem topf gelehrt bekommen.

Schöner Vergleich ;) :D

atrox

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Zitat von murcielago
warum weiß ja keiner dass sie es weiß.

naja, aber wenn er jetzt weiter macht (=die lage eskalieren läßt) und sich erst vor gericht herausstellt, daß es nicht sie war, daß es eigentlich betrug war, dann muß die staatsanwaltschaft einschreiten, oder ?

d3cod3

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Zitat von d3cod3
http://www.klar-denken.com/ (Danke an garbage :D)
Sag mal, kannst du diesen Link nicht am Abend posten? Im Büro haben mich gerade alle gefragt, warum ich da so blöd herumlache... :D:D:D

ccr


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Zitat von atrox
es geht sogar noch eine stufe verschärfter: unter geschäftspartnern kann auch stillschweigen als zusage gewertet werden.

(aber das trifft hier alles nicht zu)
Nein, Stillschweigen wird bei Vertragsabschlüssen ganz klar nicht als Zustimmung gewertet (bei vielen anderen Dingen schon, aber hie ist es eine Ausnahme).
Allerdings gilt "schlüssiges Handeln" als Zustimmung.

Skobold

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So wie ich das sehe gibts zwei Möglichkeiten:

1. Er blufft und ihm gehts wirklich nur drum den Laptop möglichst günstig zu bekommen

2. Er hat das mittlerweile als Vendetta aufgefasst und ihm is es scheißegal wieviel das kostet oder wieviel Aufwand das ganze bringt.

So wies ausschaut hast du nämlich eindeutig schei*e gebaut. Im für dich günstigsten Fall hast du unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Laptop zum Verkauf angeboten und bist einen Vertrag eingegangen. Ob du das jetzt darfst oder nicht ist da gar nicht mal sooo erheblich da ja sonst deine Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hat (auch praxisferne Gesetze haben Gültigkeit). Ich weiß zwar nicht inwieweit du da zu belagen bist, deine Mutter aber auf jeden Fall. Und da es sich hierbei um eine Straftat handelt fällt das Geringfügigkeitsargument weg (es ist noch keiner der nur einen Lutscher geklaut hat wegen Geringfügigkeit laufen gelassen worden)

Wenn er zu den zwiedernen Leuten mit zuviel Zeit gehört wäre imho rechtsberatung angesagt.

ccr


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Wart mal ab, ob da jetzt wirklich noch was von einem (auch tatsächlich existierenden :p ) Anwalt kommt.
Vielleicht hast Glück und er blufft nur, oder der Anwalt redet ihm noch gut zu.

Außerdem wird Dir der Anwalt sicher noch die Möglichkeit zu einem außergerichtlichen Vergleich anbieten (= Laptop rausrücken).
Eine Gerichtsverhandlung ist dann wirklich die letzte Instanz.

Nightstalker

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es geht sogar noch eine stufe verschärfter: unter geschäftspartnern kann auch stillschweigen als zusage gewertet werden.

(aber das trifft hier alles nicht zu)



Gilt nichtmehr, wurde geändert.

d3cod3

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na mei, wenn er dich zwingen will das ding rauszurücken (per anwalt) dann fällt dir halt dummerweise das ding runter und du hast den schrott gleich beseitigt...

atrox

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eh? dann hat er einen totalverlust, so hätte er zumindest 900,-

d3cod3

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er hauts ja net wirklich runter.. nur wenn der typ auf druck kommt is es halt passiert. wie will er nachweisen dass das ding in wahrheit bei nem freund von ihm für 1 monat lang steht?

wird ja net jeden tag vorbeikommen und nachschaun...
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