SaxoVtsMike
R.I.P. Karl
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Ich hab auf Willhaben einen Pumpendeckel / AGB für 5.25er Slot verkauft. Hatte den selber nie in Betrieb, hab ihn auch gebraucht gekauft. Leider habe ich das nicht in der Beschreibung erwähnt (klar mein Fehler) Jetzt fehlen da aber die Schrauben zur Pumpenmontage, wusste ich natürlich nicht, hatte ja nie eine Pumpe montiert. Ich hab dem Käufer angeboten das ich den AGB zurücknehme und ihm das Geld retour überweise, oder ich überweise ihm 5€ zurück und er sucht sich die Schrauben selber ausm Baumarkt. Der Käufer kommt mir jetzt richtig auf Schräg mit Schadensersatz u.s.w weil er weiteres Zubehör für den AGB gekauft hat und diesen jetzt nicht einsetzen kann. Den AGB hab ich für 40€ inkl. Versand verkauft, den 180° Zubehöranschluss verkauft Aquatuning.de/.at für ~17€
Was kann mir da jetzt passieren ?
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d0lby
reborn
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Bin kein Anwalt, abe ich würde sofort sagen gar nichts... Du kannst mal nichts dafür was er damit macht.
Wenn er sich zusätzlich etwas kauft, ist das nicht dein Problem. Wegen dem Satz weiß ich nicht ob er jetzt quasi das Recht hat das Geld zurück zu fordern. Quasi Kaufrücktritt.
Warum ich glaube, dass du keine Sorgen hast: Wenn ich mir eine gebrauchte Pfanne kaufe die nicht für Induktion geeignet ist, weil die Info gefehlt hat, kann ich nicht Schadensersatz fordern weil ich mir ein Induktionsherd gekauft habe und jetzt nicht kochen kann.
Zudem fehlen nur die Schrauben, kaputt ist hier mal gar nichts. Wenn nur jemand so kommt, würde ich stur sein. Einfach weil ihm nur langweilig im Kopf ist.
Bearbeitet von d0lby am 13.01.2016, 07:43
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kleinerChemiker
Here to stay
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Hast du überhaupt geschrieben, dass die Schrauben dabei sind?
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ccr
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Rückabwicklung des Kaufs, und aus. Mehr Ansprüche hat der Käufer Dir gegenüber nicht.
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waveliner
Addicted
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Bin zwar rechtlich auch nicht grad versiert .. aber in Anbetracht des Streitwertes und deines nachweislichen Entgegenkommens würd ich sagen kann er dir garnix
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charmin
Super Moderatorhurr gurr fenster
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Schadensersatz gibts schomal überhaupt ned. Das heisst Schadenersatz. /Grammar Nazi Off Das einzige was du machen müsstest ist ihm die Schrauben zusenden oder ihn die Kosten für die Schrauben zu ersetzen. (Oder Ware zurücknehmen, eh klar) Wenn er mit der Meldung zur Polizei geht, lachens ihn aus. Schadenersatzanspruch gibts nur vorhandensein von Schaden, Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden. Fehlt eins davon, gibts keinen Schadenersatz. Da es hierbei kein Vermögensschaden ist (lächerlich mit seiner WAK, die paar Eurocent was die Schrauben kosten...) kanns nur ein ideeler Schaden sein (entgangene Freude) und da hat er sowieso Pech mit so nem Dreck. Und ausserdem, ist dem, as dolby said, nur fad im Kopf.
Bearbeitet von charmin am 13.01.2016, 07:55
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Longbow
Here to stay
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Schadensersatz gibts schomal überhaupt ned. Das heisst Schadenersatz. /Grammar Nazi Off Doch gibts, in Deutschland heißt das wirklich so - in Österr. ist die Schreibweise ohne "s" verbreiteter. Ansonsten würd ich dem Kollegen was husten. Wie andere schon geschrieben haben, wenns ihm nicht passt -> Rücktritt u. Rückabwicklung des Kaufes bzw. verlinke mal die alte willhaben Anzeige. Solltest du da irgendwas geschrieben haben von wegen "Verkaufe xy wie auf Bild ersichtlich" dann kann er sich sowieso brausen gehen dann hättest du das nämlich _imho_ und _ianal_ in "Pausch und Bogen" übergeben bzw. wenn du das Ding als gebraucht und nur den AGB als Einzelstück angeboten hast, ist auch klar, dass nur diese Sache verkauft wird und nicht etwaiges Zubehör, dass bei einem Neukauf sich evtl. noch in der Packung befunden haben kann wie z.b. Montagematerial.
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SaxoVtsMike
R.I.P. Karl
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Bearbeitet von SaxoVtsMike am 13.01.2016, 08:17
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kleinerChemiker
Here to stay
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Du hast nirgends geschrieben, dass Montagematerial dabei ist. Du hast nur geschrieben, dass du einen AB verkaufst, von Zubehör ist in der Anzeige nirgends was zu lesen.
Nachdem du eh schon so günstig verkauft hast, ich würd dem keinen €ent für irgendwas überweisen, insbesondere, nachdem er sich so deppad anstellt.
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Longbow
Here to stay
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https://www.willhaben.at/iad/kaufen...lung-143560990/
Leider steht in der Anzeige nix von gebraucht oder wie ersichtlich, my fault Mhm es steht aber auch nicht "Neuware" oder so, bzw wie Chemiker sagt steht nix von "xy mit Zubehör" - insofern bleibe ich bei meiner ianal/imho meinung, dass gekauft wie gesehen wurde anhand des bsp bildes. der AGB als solches weist ja auch keine mängel auf insofern ist das nicht-vorhandensein von montageschrauben die evtl. zum original lieferumfang gehören würden kaum irgendeiner gewährleistung/schadenersatz unterlegen wirklich stichhaltig wird dir da aber nur deine rechtsschutzversicherung auskunft geben können oder eben ein anwalt, im zweifelsfall würd ich aber vorab auf jeden fall zu ihm sagen "Nix gibts, wenn dir was ned passt schicks zruck und du kriegst die Kohle wieder" (Rückversand auf seine Rechnung natürlich)
Bearbeitet von Longbow am 13.01.2016, 09:08
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SaxoVtsMike
R.I.P. Karl
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wirklich stichhaltig wird dir da aber nur deine rechtsschutzversicherung auskunft geben können oder eben ein anwalt, im zweifelsfall würd ich aber vorab auf jeden fall zu ihm sagen "Nix gibts, wenn dir was ned passt schicks zruck und du kriegst die Kohle wieder" (Rückversand auf seine Rechnung natürlich) Wie schrieben, ich hab ihm angeboten das ich das Teil zurücknehme und ihm das Geld retourüberweise. Derzeit mal abwarten was er so noch von sich gibt.
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daisho
SHODAN
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Es gibt meines Wissens kein Gesetz dass du beim Verkaufen von Gegenständen angeben musst dass diese gebraucht sind, insofern hat das mit dem Problemfall eigentlich gar nichts zu tun. Der Ausgleichsbehälter ist nicht vollständig geliefert worden, wobei man selbst darüber streiten könnte - weil keine Angabe über Zubehörmaterial usw. Aber bei solchen Dingen wird da eher dem Käufer Recht zugesprochen (Käuferschutz und so) denke ich mal. Als ordentlicher Verkäufer hast du ihm sogar Rücknahme angeboten oder Ausgleich für die Schrauben (5 Euro sind vermutlich mehr als genug). Theoretisch kann man schon finanzielle Aufwendungen an einen Vertragspartner abwälzen (Beispiel ist da denke ich mal wenn die Hausverwaltung nichts macht gegen Schimmelentfernung und man es wegen Gesundheitsgründen möglichst schnell entfernen lassen muss/will), in dem Fall aber einfach lächerlich - es gibt keinen Grund das der Käufer nicht hätte warten können auf deinen Vorschlag. Wenn der Brief von einem Anwalt/Kanzlei gekommen ist würde ich den nur von einem eigenen Anwalt beantworten lassen, wenn es eine private Email oder whatever war, würde ich ihm einfach mit gutem Ton und freundlich sagen dass du nicht Schadenersatzpflichtig (ohne s ) bist und ihm sogar eine Rücknahme angeboten hast. Das er da auf eigene Kosten irgendwas anderes bestellt ist ja eigentlich nicht dein Problem.
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Locutus
Gaming Addicted
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Abgesehen davon, dass du nicht hin geschrieben hast, dass es sich um gebrauchte Ware handelt, kann jeder normal denkende Mensch davon ausgehen, dass es keine Neuware ist bei einer Plattform wie willhaben. Ja, ich weiß, dass es dort auch Neuware gibt, aber das wird ja meistens groß und breit angeschrieben, dass es so ist. Steht das also nicht dabei, sagt mein Hausverstand, ist es keine Neuware. Abgesehen davon hast du ja sogar geschrieben, dass du es für ein Projekt vorgesehen hattest.
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Heuling
Bla bla bla
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Und schreib in Zukunft dazu, "da Privatverkauf keine Garantie, keine Rücknahme", damit bist imho auch schon ein wenig auf der sicheren Seite.
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daisho
SHODAN
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Und wenn man gescheit ist schreibt man das auch noch so das es überhaupt Sinn macht. Ausschließen kannst du nur Gewährleistung und die auch nur zu einem gewissen Teil (nicht komplett), Garantie musst du ja gar nicht geben - das ist eine freiwillige Leistung. (kA wie oft man das predigen muss bis sich die Leute den Unterschied merken).
Also die Sätze ala "Ich schließe Gewährleistung vollkommen aus" wären nicht mal gültig.
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