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Mahngebühren/Barzahlerentgeld ?!

VAC 13.06.2010 - 17:22 3450 19
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VAC

Here to stay
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Hey Leute

Ich hab noch einige Monate nen 3 Vertrag laufen.

Jedoch nervts langsam

Beispiel:

Rechnungsbetrag fällig bis 10. April

Am 10.4. bin ich zur Bank gegangen und hab den Erlagschein aufgegeben.

Am 18. flattert ne Mahnung ins Haus - im Normalfall steht ja auf allen Mahnungen sowas wie "Wenn sie bereits überwiesen haben wird dieses Schreiben gegenstandslos" - so - nun verlangt 3 6€ Mahngebühren bei ner knapp 20€ Rechnung (fast 30% Mahngebühren is auch leicht unverhältnismäßiug, oder ?)

Nun hab cih angerufen und gemeint das ich das nciht zahlen werd weil ich bis zum Rechungstag gezahlt hätte - die Dame meinte dann das das Zahlungsdatum der Tag is an dem das Geld am Konto von 3 eingehen muss - was ja ein vollkommener Humbug ist - oder ?
Denn das Rechnungsdatum is das bis zu dem ich die Überweisung tätigen muss - zumindest kenn ichs so von jeder Firma und jeder Person die was dazu sagen konnte.

Weiters zieht 3 seit Ewigkeiten ein "Barzahlerentgeld" ein - was ja ansich schon ne Frechheit ist (war nötig weil der Vertrag auf mich läuft, ich aber nicht abbuchen lassen konnte weil ich zwischenzeitlich neben der Uni nicht arbeiten konnte und daher meine Mutter immer gezahlt hat, der Bankeinzug geht aber nur auf das Konto des Vertragsinhabers - was auch nur bei 3 so ist) - nun wurde in so ner Politsendung auf ORF2 erwähnt das das in Rechnung stellen von Einzahlungen via Erlagschein statt Abbuchung nicht erlaubt sei - seit 1.10.2009 (wenn ich mich im Datum grad nicht irre)
Auch das verneinte 3 mehrfach "Die Rechtsabteilung hätte diesen Sachverhalt geprüft"

Nun zeigt sich 3 natürlich nicht im mindesten Gesprächsbereit - daher wollt ich dem Sauhaufen einfach mal mit dem Konsumentenschutz kommen - bei denen is aber irgendwie nie jemand erreichbar - ich wurde X mal weiterverbunden und war ewig in der Warteschleife

Daher mal die Frage ob jemand von euch zumindest ein bisl Ahnung in der Sache hat und zumindest nen Tipp abgeben kann bzw. rechtlich ein wenig bescheid weiß - bin ich im Recht doer is 3 ein Haufen der sich versucht überall zu bereichern ?

lg

Probmaker

1.0.0.721
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hi

drei meint, dass dein zahlungsziel das rechnungsdatum ist? wie soll denn das gehen? das kann nicht sein.

dass das zahlungsziel der tag ist an dem das geld auf ihrem konto ist stimmt so - die meisten betriebe sind halt kulant und geben eine nachfrist...

die mahngebühr verhält sich bei dir so weil dein rechnungsbetrag so gering ist. wir haben 3 als für die firmenhandys und rechnungen mit 500€+ --> gleiche mahngebühr.

kA wieso dein zahlungsziel das rechnungsdatum ist (was ja ansich nicht möglich ist) - wir haben 1 monat zahlungsziel...

VAC

Here to stay
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Wirklich ?
Da frag ich mich auch wie das gehen soll - ne Banküberweisung kann schonmal n paar Tage dauern - ich kanns auch mal ein, zwei Tage später überweisen und Feiertage können sich genauso dazwischenschieben.

Da kann man ja vorher überweisen und es kommt nicht rechtzeitig..

Ich hab meist so. 1 1/2 Wochen zwischen Rechungseingang und Zahlungsziel Zeit

d3cod3

Legend
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mahngebühren soll man sowieso nie zahlen. selbst wenn du vergessen haben solltest und sie einen erlagschein mit 3 oder mehr euro zusätzlich schicken... einfach den originalbetrag überweisen.

einklagen können sie es nur wenn sie genau aufschlüsseln wie die mahngebühren zusammenkommen... also angefangen bei "wieviel kostet das papier auf dem die mahnung steht" usw.
da die gebühren aber eh immer random-werte sind wird das wohl nie mehr machen.

edit: konsumentenschutz ist bei sowas immer schlau. dauert manchmal mit dem erreichen aber da geben die tollen experten der firmen dann doch meistens recht schnell klein bei.
Bearbeitet von d3cod3 am 13.06.2010, 17:55

han

Addicted
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3 hat recht du hast zu spät gezahlt! fällig am ... ist doch sehr eindeutig, oder? nicht die bank will das geld sondern 3

d3cod3

Legend
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true, drei hat von dem her recht - fälligkeit ist soweit ich weiss der tag an dem das geld eingehen muss.
die mahngebühren stehen aber trotzdem auf einem anderen blatt (siehe oben).

prayerslayer

Oar. Mh.
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Zitat von VAC
Wirklich ?
Da frag ich mich auch wie das gehen soll - ne Banküberweisung kann schonmal n paar Tage dauern

Rechtzeitig überweisen?

smashIt

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meines wissens gibts doch acuh ne mindest frist die dem kunden nach erhalt der rechnung zusteht, oder?

userohnenamen

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er hat ja eh gesagt das er meist ca. 10 tage zahlungsziel hat, das is imho absolut ok
wenn er allerdings selbst erst am letzten tag des zahlungsziels überweist und die bank eventuell schläft is man imho selbst schuld
mahngebühr aber trotzdem einfach nicht zahlen _._

EG

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Wann hast denn die Rechnung (Rechnungsdatum!) bekommen?

Du hast ja nur angegeben wann der Rechnungsbetrag fällig ist...

murcielago

Dr. Doom
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Also bei Versicherungsprämien ist es zB so, dass das Geld am Fälligkeitsdatum von deinem Konto weggehn muss, bzw. von dir per Erlagschein einbezahlt werden muss (siehe Stempel). Ob das natürlich bei einem Handyvertrag auch so ist, weiß ich nicht... nur um den Irrglauben zu widerlegen, dass der Betrag in jedem Fall am Fälligkeitsdatum am Empfängerkonto sein muss, ist eben nicht so.

EG

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Mein Gedanke war folgender: Wenn das Rechnungsdatum Hausnummer 2 Wochen vor dem Fälligkeitsdatum war, ist die Mahngebühr berechtigt.

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von murcielago
Also bei Versicherungsprämien ist es zB so, dass das Geld am Fälligkeitsdatum von deinem Konto weggehn muss, bzw. von dir per Erlagschein einbezahlt werden muss (siehe Stempel). Ob das natürlich bei einem Handyvertrag auch so ist, weiß ich nicht... nur um den Irrglauben zu widerlegen, dass der Betrag in jedem Fall am Fälligkeitsdatum am Empfängerkonto sein muss, ist eben nicht so.
ja so kenn ich das eigentlich auch. :confused:

wird doch sicher irgendwo klipp und klar geregelt sein bzw. was sagen die 3 AGBs?
Bearbeitet von master blue am 13.06.2010, 22:50

pirate man

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ehrlich gesagt versteh ich hier die aufregung um die mahngebühren nicht
wenn man nicht rechtzeitig überweist ist man selber schuld
wenn die fälligkeit der 10. april ist, geh ich mal davon aus, dass das rechnungsdatum mit 1. april datiert ist
und 10 tage sollten zum überweisen schon ausreichen, vorallem da innerhalb österreich eine überweisung nicht länger als 2 werktage dauern sollte

berndy2001


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Zitat von VAC
Weiters zieht 3 seit Ewigkeiten ein "Barzahlerentgeld" ein - was ja ansich schon ne Frechheit ist (war nötig weil der Vertrag auf mich läuft, ich aber nicht abbuchen lassen konnte weil ich zwischenzeitlich neben der Uni nicht arbeiten konnte und daher meine Mutter immer gezahlt hat, der Bankeinzug geht aber nur auf das Konto des Vertragsinhabers - was auch nur bei 3 so ist)
das hindert dich daran ein konto zu haben? ich versteh die leute ned, die rechnungen auf der bank bar bezahlen und so unnötige kosten in kauf nehmen.

Die 3 AGBs sagen folgendes:
Zitat
20.8 Die Entgelte sind binnen 8 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlung durch den Kunden kann durch Bankeinzugsermächtigung, Kreditkarte oder mittels Zahlschein ausschließlich auf Konten erfolgen, die in der übermittelten Rechnung angegeben sind. (Teil)Zahlungen werden im Zweifel jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. 3 ist berechtigt, bestimmte Services nur zu erbringen, wenn der Kunde eine bestimmte Zahlungsart verwendet.
20.9 Bei Zahlung mittels Zahlschein ist berechtigt, dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt (gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten und der auf der Website von 3 unter <http://www.drei.at> abrufbaren Tarifinformationen) zu verrechnen. Wenn der Kunde eine Zahlschein-Zahlung nicht mit dem Originalbeleg oder unter Bezugnahme auf die dort angegebenen Daten durchführt, tritt die schuldbefreiende Wirkung erst mit der Zuordnung der Zahlung zur richtigen Verrechnungsnummer ein und der Kunde hat ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu bezahlen.
Bearbeitet von berndy2001 am 14.06.2010, 12:50
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