"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

ich bin doch nicht blöd! oder doch?

brain_death 28.06.2011 - 16:06 9982 118 Thread rating
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EG

thinking with portals
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Das wusste ich garnicht...gilt aber in Ö nicht oder? Find jedenfalls nix dergleichen im Netz.

Dreamforcer

New world Order
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Zitat von dolby
Ich träume nicht sondern weiß, dass dieses Gerät im Einkauf (und ich habe es gerade vor mir offen) im Einkauf von Philips 2.000 Euro kostet. Mit Mwst. kostet das Ding also 2400 Euro im Einkauf.

Wenn du mir das Ding im Einkauf für unter 1000 Euro zaubern kannst, wird dir dieser Großhändler mit Sicherheit viele abkaufen.


Rechtlich ist die Lage komlpett gegen den Händler und mich kotzt das auch an.
Leute bestellen sich bei uns Notebooks, Rasierer, Stuabsauger, Zahnbürsten, TV-Geräte - JEDEN ****** halt eben und geben es zurück.

Rasierer im getesteten Zustand - kannst du NUR wegschmeißen
Zahnbürste - lol...
Staubsauger - wer kauft sich das dann noch?

Abschläge sind rechtlich nicht gedeckt. Ich darf einem Kunden der einen Rasierer getestet hat nichts verrechnen. Denn er muss das Gerät testen können. Natürlich kann man sagen "ich laufe auch nicht zum Saturn und rasiere mich dort" - ja - das ist eure Entscheidung, ABER die Möglichkeit besteht. Die Geräte sind ausgestellt und man KÖNNTE das Gerät testen. Dass man sich ekelt ist natürlich logisch.

Schickt jemand eine Zahnbürste die ihm zu laut ist :bash: oder einen Rasierer oder einen Staubsauger, darf ich ihm als Händler nichts verrechnen und muss ihm komplette kosten ersetzen. Beim Versand in DE ist der Händler verpflichtet sogar die Rückversandskosten zu ersetzten, sodass der Kunde 0,00 Euro kosten hat.

Abschläge darf ich halt z.B. nur machen wenn jemand den Staubsauger testet und mir den vollen Beutel zurückschickt - weil man ja nicht einen vollen Beutel saugen msus um etwas zutesten. Nur wer macht das?...

Als Händler bekommst du nur auf die Fresse bei diesen Dingen.
Leute bestellen sich TV Geräte, 3 Stück, testen es und schicken zwei zurück - finde ich zum kotzen. Der Händler frisst dann die Transportkosten von 2 x 40 Euro wenn es ein Gerät über 32 Zoll ist.

fallen sachen wie rasierer, zahnbürsten nicht unter Hygiene artikel ? daher wenns sie öffnest gehört es dir ?

d0lby

reborn
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Mein letzter Wissenssgand ist, dass die EU sich da nicht einig ist. Es ist eine Grauzone, denn der Verbraucher muss ja testen können. Das geht nur wenn man es verwendet. Wie gesagt - du kannst das Ding auch beim Saturn testen nur... "iiiiiiih" nicht? Aber du kannst - das Gerät ist ja dort ausgestellt. Wobei bis jetzt hatte ich nur eine Zahnbürste, aber mehr als genug Rasierer. Zum Glück gibt es mit manchen Herstellern aber ein paar Abkommen, nur halt nicht bei allen. Nicht selten frisst der Händler die Kosten.

Manche Händler versuchen ja durch Hinweise in der AGB darauf hinzuweisen, aber es gibt keine Regelung. Zumindest der Stand meiner letzten Diskussion. Denn was ist alles ein Hygieneartikel? Man darf hier nicht nur an den Rasierer oder an die Zahnbürste denken.

Ich arbeite übrigens mit Retourware - sprich ich bearbeite in unserer Firma diese Sachen und muss mich oft damit beschäftigen.

Was machst du mit den Socken? Die musst du auch ausprobieren (habe ich nie gemacht, aber wenn es gibt ja deppade genug auf der Welt die sogar Socken zurückschicken, Gott sei dank nicht in meiner Firma, da nur Elektronikgeschäft). Oder In-Ear Kopfhöhrer? Was machst du mit einem Staubsauger. Nicht direkt ein Hygieneartikel aber wie willst du einen Dyson Staubsauger als Händler wieder so hinbekommen, dass es wie neu ist, wenn derjenige Katzenhaare gestaubsaugt hat?

Kaffeemaschine ist zwar kein Hygieneartikel, aber was machst du mit der? Bekommst du NIEMALS wieder hin. Das ist eines der besch*** Sachen die ich von Kunden bekomme. Gerät ist mir zu laut... mfg und tschüss.

Es nutzen sehr sehr viele aus, das ist einfach unvorstellbar.

Hier ein Foto vom Sachen die wir so in ca. einer Woche zurückerhalten. Macht euch einfach ein Bild und rechnet euch den Schaden aus den wir dadurch haben

Entscheide selbst was ein Hygieneartikel ist: Eine Küchenmaschine von Kenwood die du hier siehst? Die gebraucht ist aber was machst du mit der? Die kann nicht mehr so sauber sein wie OVP. Eine Kaffeekocher von Delonghi oder andere Geräte die man hier sieht? Was ist mit einer Fritöse, einem Garer, einem Raclette - es gibt so viele Geräte die darunter fallen können.

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meepmeep

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was macht ihr mit der retourware?

d0lby

reborn
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Zitat von meepmeep
was macht ihr mit der retourware?

B-Ware / Ausstellungsstücke, Minusgeschäft, Sonderlager wo der Kunde vor dem Versand angerufen wird und gefragt wird ob er das zum niedrigen Preis haben will, einiges geht zurück an unseren Einkäufer, da gibts X verschhiedene Abkommen. Das mache dann aber nicht ich, das kann ich dir nicht genau sagen

EG

thinking with portals
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Bei Hygeneartikel muss halt einer die Krot fressen.

Nur wer entscheidet, ob das der Kunde, oder der Händler ist?

xtrm

social assassin
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Zitat von KTC
EvilGohan ist mein Held des Tages!

Vielleicht kannst du zukünftig Kohle mit Seminaren machen, in denen du erläuterst wie man Fernabsatzgesetz, Sozialstaat, etc. am optimalsten bis an die Grenze des Möglichen ausquetschen kann. Wenn ich sowas lese wird mir schlecht.
Ich jedenfalls würde dich einfach nicht mehr beliefern.
Sorry, aber man wird als person und verbraucher selber dermaßen ausgequetscht, da ist es nur das gute recht, sich die vorteile zu nutzen zu machen. Ich persönlich bestelle auch nie mehrere artikel gleichzeitig und behalte nur einen oder garkeinen, aber praktisch ist es und als verwerflich sehe ich es auch nicht an. Dass das zurückschicken gratis ist, ist halt das absolut großartige bei amazon. Habe davon bisher 3x gebrauch gemacht, einmal wars der verfluchte sansa mp3 player, und zweimal schuhe (1. falsche größe 2. qualitative mängel).

btw, bei dingen wie rasierer, zahnbürsten, UNTERHOSEN, etc. gibt es doch sicher so etwas wie dass sie "nur im ungeöffneten zustand" retourniert werden können? Das machen geschäfte ja auch so, sogar bei spielen und CDs usw. .

UncleFucka

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@dolby
es ist ja schön dass ihr "so viel" retour bekommt. aber das interessiert niemanden. wieviel % der waren kriegt ihr retour? das ist der springende punkt. und wenn ein händler es nicht schafft preise so zu machen, dass diese retouren gedeckt sind, dann hat er nichts verloren in einer freien marktwirtschaft. wer nicht damit zurecht kommt, der hat verloren. thats life. und keine ausreden "die anderen sind ja dann billiger gagaga". ja, dann machens die anscheinend besser. pech.

aber ich bin mir sicher, dass die firma bei der du tätig bist die margen so berechnet, dass die retouren gedeckt sind. sonst wärt ihr schliesslich nicht mehr im geschäft.
was glaubst du macht ein lebensmittel händler? der muss auch so rechnen, dass er die hälfte wegwerfen muss, es aber trotzdem bezahlen muss.

und bitte, die händler jetzt als die armen hinstellen ... lol. grad bei den besprochenen margen ist das schon sehr verblendet. solang es ein gesetz gibt, nach dem sich jeder richten muss, wird wohl jeder die gleichen bedingungen haben und somit eine "normale" marktwirtschaft. die preise richten sich auch danach. "verlieren" tut sowieso nur der konsument weil der das alles schliesslich mitzahlen muss.

Garrett

Here to stay
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ich handhabe das so:

bei onlineshops, die ausdrücklich damit werben, dass man alles gratis und jederzeit zurückschicken kann, nutze ich das definitiv aus.
zB bei zalando bestell ich mir schuhe in 3 größen und 2 schick ich zurück. oder unlängst 3 umhängetaschen, 2 sind retour gegangen.

wobei ich aber auch sagen muss, ich hab vorher in vielen shops in wien nach diesen produkten gesucht aber nicht gefunden. deshalb hab ich mich für die onlinevariante entschieden.

ansonsten schau ich schon, dass ich auch aufgrund von zeitgründen, nicht oft auf das fernabsatzgesetz zurückgreifen muss.

LJ

the force is with me
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Und gerade bei Spielen und DVD's/BD's geht mir diese Umtauschgeschichte im Privathandel am Nerv. Habs öfter schon erlebt, dass Datenträger defekt waren, einmal war sogar nur eine Seite einer MC bespielt - die erste und letzte die ich je kaufte :D. Teilweise habens dir z.b.: beim Libro den Datenträger gezeigt (wg. Kratzern) bevor sie sie in die Verpackung gegeben haben - wennst Pech hast ists trotzdem nicht verwendbar. Da bist auch froh wennst es umtauschen kannst. mit diesen tollen Stickern drüber kannst dich aber oft brausen

3d Prophet

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Zitat von Uncle****a
@dolby
es ist ja schön dass ihr "so viel" retour bekommt. aber das interessiert niemanden. wieviel % der waren kriegt ihr retour? das ist der springende punkt. und wenn ein händler es nicht schafft preise so zu machen, dass diese retouren gedeckt sind, dann hat er nichts verloren in einer freien marktwirtschaft. wer nicht damit zurecht kommt, der hat verloren. thats life. und keine ausreden "die anderen sind ja dann billiger gagaga". ja, dann machens die anscheinend besser. pech.

aber ich bin mir sicher, dass die firma bei der du tätig bist die margen so berechnet, dass die retouren gedeckt sind. sonst wärt ihr schliesslich nicht mehr im geschäft.
was glaubst du macht ein lebensmittel händler? der muss auch so rechnen, dass er die hälfte wegwerfen muss, es aber trotzdem bezahlen muss.

und bitte, die händler jetzt als die armen hinstellen ... lol. grad bei den besprochenen margen ist das schon sehr verblendet. solang es ein gesetz gibt, nach dem sich jeder richten muss, wird wohl jeder die gleichen bedingungen haben und somit eine "normale" marktwirtschaft. die preise richten sich auch danach. "verlieren" tut sowieso nur der konsument weil der das alles schliesslich mitzahlen muss.

instant win posting [ X ]

dass es sowohl händler als auch konsumenten gibt, die sich als a-löcher gerieren is doch bitte nix neues? aber heutzutage bist du eher als kunde der angeschissene, weil du mit großen finanzstarken firmen zu tun hast, die die preise drücken(gegenüber kmus) und du dass dann auch am service etc. merkst. deswegen auch ein starkes KSchG für den Verbraucher, weil im rechtsstreit wird wohl wer den längeren atem haben...

d0lby

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@F*cka

Das ist Bullshit - denn es gibt nichts an den Gesetzten was den Händler schützt, sondern nur den Käufer.

Der Händler ist der angefu*kte und der arme WEIL es die Menschen ausnutzen.

Weil man sich ein Kleid kauft um auf dem Ball toll auszuschauen um es zwei Tage danach retour zu schicken.

Weil man sich 3 TV Geräte kauft und 2 zurückschickt


Ich bin sehr sicher dass du absolut Null Blick in die Internetbranche hast, sonst würdest du nicht so einen Schwachsinn posten. Die Margen online betragen 2-3% vom Einkaufspreis weil es so viele Anbieter gibt. Ja klar - thats life. Soll so sein bzw. jeder Händler muss entscheiden was er verdienen will. Der Internethändler ist deswegen der arme weil er sowohl vom EU Gesetzt ********t wird und auf der anderen Seite sich an Herstellervorschriften halten muss. Er ist der arme weil es die EU nicht schafft ein Gesetz zus chaffen welches sowohl den Käufer schützt als auch den Händler wenn es um benutzte Rasierer (um beim Beispiel zu bleiben) geht.

Natürlich überlebt der Händler, aber er trägt Kosten von Idioten die mit Absicht, wahrscheinlich schon VOR dem Kauf wissen, dass sie es zurückschicken. Dass der Käufer geschützt sein muss, ist klar und ist für mich als Privatperson auch wichtig.

Aber wer schützt den Händler wenn man das Paket welches man zurückschickt nicht neutral verpackt ist? Sprich Komplett mit Tixo zugekelbt, DHL oder sonstige Pickerl drauf die du nicht mehr halbwegs in vernünftiger Qualität herrichten kannst?

Ich habe NICHTS gegen den Käuferschutz, aber mich kotzen Idioten an denen es sch***egal ist in welchem Zustand die Originalverpackung ist. Dreckig, zerissen, Fingerabdrücke am Gerät. Mich kotzen Leute an die unvorsichtig mit der Ware umgehen. Denn wenn jeder etwas Hirn hätte, könnte man viel Schaden vermeiden und DAS widerum kommt anderen Kunden zugute die diesen Schaden nicht tragen müssen.

Oder trägst du gerne diese Kosten? Oder du 3dprohet weil du ja Instantwinposting hast. Wobei das auch Bullshit ist, weil der Händler durch seine niedrige Marge ja eh nicht viel Spielraum hat. Also wirklich "draufzahlen" tun die ehrlichen Kunden nicht. Der Versand ist bei vielen Händlern fair (5-9 Euro oder 30-40 Euro wenn es Monstergeräte sind) und beim Gerät selbst ist die Marge sowieso traurig. Ausnahmen sind Weißwarengeräte die allerdings unter strengen Augen der Herstellerkontrolle stehen.

Es muss ein Gesetz her, welches für alle Seiten gerecht ist - und das ist aktuell nicht vorhanden oder gegeben. Warum muss der Händler die Rücktransportkosten tragen weil du 3 Geräte zum testen kaufst? Was ist das für ein Schwachsinn?

Als Kunde kannst du dich austoben, du kannst bestellen was du willst und wie oft du willst. Du kannst dir 20 TV Geräte liefern lassen und es kostet dich nichts
Bearbeitet von d0lby am 29.06.2011, 14:44

3d Prophet

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immer der reihe nach, im vergleich zu mir "unwissendem" bist du wohl schon ein gebranntes kind in der branche, mein beileid dafür und deinen aggressiven ton.

dass es idioten gibt hat doch niemand bestritten? individuell solche leute aussieben wenn es zum vermehrten male vorkommt dass ihr "scherereien" habt ist keine option?

packerl wenns absolut unzumutbar ist fotografisch verewigen, wird wohl interessant sein wenn man solchen leuten bissl auf die zehen steigen will rechtlich, dass sies eben spüren welche kosten entstehen und wenn sie sich an gewisse regeln ned halten, brennt eben der kunde/behält das produkt.

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Zitat von dolby
Es ist eine Grauzone,...

Eigentlich nicht, § 5f KSchG führt die Ausnahmen vom Fernabsatz abschließend an, alles andere ist reines Wunschdenken der Händler:

1.Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2.Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat, abhängt,
3.Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
4.Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5.Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
6.Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7.Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2).

Das ist aber im Grunde kein Problem, weil man die Wertminderung eh verrechnen dürfte (nur macht das scheinbar keiner/kaum jemand)

§ 5g Abs1 Z2 KSchG
der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

Auch die Versandkosten kann man den Käufer tragen lassen, aber halt nicht von Haus aus

§ 5g Abs2
An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben.


Das ist natürlich die nationale Regelung. Das ganze ging aber von der EU aus, partielle Unterschiede gibt es dennoch (Frist in Ö und DE anders, in DE sind zB auch Reisen ausgenommen wenn ich mich recht erinnere).

UncleFucka

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schaumal. ich bestelle relativ oft "im internet". bei amazon habe ich das retourschicken bisher 2x in anspruch genommen. NATÜRLICH versuche ich die ware als auch die verpackung möglichst original und unbenutzt wieder zu retournieren und ich verstehe auch wenn man sich aufregt wenn jemand die ware komplett verdreckt zurückschickt. aber gut, solche fälle soll es geben. und für solche fälle gibt es auch genügend klauseln um demjenigen einen abschlag zu verrechnen weil die ware ja offensichtlich nicht mehr neuwertig und somit gleich viel wert ist.

das gesetzt schützt den konsumenten um gottes willen NICHT vor dingen wie "hopla, jetzt hab ich da was abgebrochen.. naja, dann schick ichs retour". wenn sich der händler nicht auf die beine stellt und dem kunden sagt was sache ist, dann ist er selbst schuld. und wie bereits erwähnt, der händler hat vor gericht sicher den längeren atem.

2-3% margen... das ich nicht lache! sowas kannst den kindergartenkindern erzählen. (es reicht schon wenn ich die preise von wave computer hernehme um die differenz von großhandel verkauf <> konsument einkauf zu berechnen um auf wesentlich mehr zu kommen und wave computer selbst hat sicher nochmal eine dicke marge drauf) wobei.. die frage ist wie du die marge berechnest. wenn du die marge auf die "vollkosten" beziehst.. naja, dann wäre das sozusagen der reingewinn. wenn du in den vollkosten aber die retouren nicht miteinrechnest (zb) dann ist es wieder deine eigene schuld.

ich sehe auch nicht ein wieso jemand ein kleid tragen sollte und dann wieder retourschicken und das ganze gratis. aber ich glaube dass 1. solche fälle die krasse minderheit darstellen und 2. für solche fälle eine wertminderungsklausel und das tatsächliche exekutieren einer solchen viel bewirkt.
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