tintifax
Bloody Newbie
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naja. grundlegend ist nicht unbedingt ein schaden entstanden, da der verkäufer ja bis auf die paar mails keinen aufwand hatte. die feine art wars andererseits auch nicht, als verkäufer nerven solche leute die zuerst ganz fix zusagen und dann abspringen auch ganz gewaltig. mein tip an den threadersteller wäre: jetzt totstellen und in zukunft 2x nachdenken, bevor er sowas macht. Edith mein noch: @ croatioanlegend blitzgneisser bist du keiner, NEIN ich bin weder der verkäufer, noch kenn ich ihn, das war ein SCHERZ, ein AUFGLEGTER, ein Thread der darum GEBETTELT hat .
Bearbeitet von tintifax am 06.05.2007, 14:28
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Dreamforcer
New world Order
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das fernabgabegesetz gilt allerdings nicht für privatpersonen
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Hubman
Seine Dudeheit
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und wenns 10€ sein, wars ein fehler und totstellen ist noch lächerlicher. nach der absolut deppaten reaktion des verkäufers wegen 50€ ist diese position für mich nicht mehr sinnvoll, deshalb, den depp ignoieren (ich bin allerdings schon beeinflusst, durch viele problematische kontakte mit käufern und verkäufern) blitzgneisser bist du keiner, NEIN ich bin weder der verkäufer, noch kenn ich ihn, das war ein SCHERZ, ein AUFGLEGTER, ein Thread der darum GEBETTELT hat .
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CROWLER
Powerbunny
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das fernabgabegesetz gilt allerdings nicht für privatpersonen blödsinn - meinst du etwa das gilt nur für öffentliche einrichtungen ?! auch eine firma ist als privatperson anzusehen auch wenn sie keine person ist so würde man das auf der uni lösen ^^ A (verkäufer) gegen B (Käuer) auf Zahlung von 50€ gem § 1062 (Anspuchsgrundlage) nach §914 ist ein Vertragsinhalt ermittelbar - Forderung besteht Einspruchsgrundlage §5 Fernabsatzg. Anspruch kann beseitigt werden.
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nfin1te
nuttiest knifenut
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blödsinn - meinst du etwa das gilt nur für öffentliche einrichtungen ?! auch eine firma ist als privatperson anzusehen auch wenn sie keine person ist Das Fernabsatzgesetz gilt trotzdem nicht für Privatverkäufe.
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Silvasurfer
I do my own stunts
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das fernabgabegesetz gilt allerdings nicht für privatpersonen doch ... warum schreiben alle bei ebay in kleiner schrift das man beim kauf des gegenstandes aufn fernabsatzgesetz verzichtet.
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CROWLER
Powerbunny
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Das Fernabsatzgesetz gilt trotzdem nicht für Privatverkäufe. Geltung Es gilt für alle Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (beispielsweise alle öffentlichen Dienste des Internets, Telefon, Teleshopping und alle Arten von Drucksachen). Das bedeutet, daß ein persönlicher Kontakt von Angesicht zu Angesicht vor Vertragsschluß die Geltung des Fernabsatzgesetzes ausschließt. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Anwendung für Verträge: über Finanzdienstleistungen über den Bau und den Verkauf von Immobilien die unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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"Depp" ist in dem Sinn nur einer, und zwar der der zuerst alles haben will und dann deppad zurückzieht.
Rauskommen wird leider auch nichts, allerdings finde ich es gut dass der Verkäufer so reagiert hat => vielleicht war es ja wenigstens einem eine Lehre ...
Durch das Fernabsetzgesetz geschützt mutieren ja sowieso alle zu "Verkäufer ausnutzende Volldillos" => Spiele bei zig Läden vorbestellen, der erste ders liefert bekommt den Zuschlag, die anderen werden per Fernabsetzgesetzt angehalten sch**** zu gehen ...
Und alle anderen wundern sich warum die Shops immer unfreundlicher werden und die Preise steigen ...
Im öffentlichen Dienst wäre ein "Anbringen" per mail btw. rechtskräftig (auch ohne Signatur und anderen Sch***), insofern: ich würde da trotzdem ein bißchen vorsichtiger sein.
@threadstarter: ich wäre ja interessiert was du geschrieben hättest als armer armer Schüler wenn die Rollen vertauscht gewesen wären ...
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CROWLER
Powerbunny
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"Depp" ist in dem Sinn nur einer, und zwar der der zuerst alles haben will und dann deppad zurückzieht.
Rauskommen wird leider auch nichts, allerdings finde ich es gut dass der Verkäufer so reagiert hat => vielleicht war es ja wenigstens einem eine Lehre ...
Durch das Fernabsetzgesetz geschützt mutieren ja sowieso alle zu "Verkäufer ausnutzende Volldillos" => Spiele bei zig Läden vorbestellen, der erste ders liefert bekommt den Zuschlag, die anderen werden per Fernabsetzgesetzt angehalten sch**** zu gehen ...
Und alle anderen wundern sich warum die Shops immer unfreundlicher werden und die Preise steigen ...
Im öffentlichen Dienst wäre ein "Anbringen" per mail btw. rechtskräftig (auch ohne Signatur und anderen Sch***), insofern: ich würde da trotzdem ein bißchen vorsichtiger sein.
@threadstarter: ich wäre ja interessiert was du geschrieben hättest als armer armer Schüler wenn die Rollen vertauscht gewesen wären ... hast schon recht das der ferabs. zu sehr ausgenutz wird allerdings kommt es oft dazu das auch hinnige ware versendet wird in so fern hat man dann eine recht starke rechtsgrundlage und für versand etc kann man den käufer haftend machen (muss allerdings vor kaufvertrg deklariert werden)
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Kaputte Ware wird von Gewährleistung/Garantie sowieso abgedeckt.
Das Fernabsetzgesetz soll vor Fallschlieferungen schützen IMHO. So wie das viele ausnutzen ist es aber IMHO eh nur mehr ********ung für die Händler. Da wundert es mich direkt wenn überhaupt noch jemand was per inet verkauft ...
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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sag, wie hast du dich von ihm verabschiedet? "mfg croatian" !??!??! :cordless:
@Haba, sowas wird gemacht? das is ja echt fies, wär mir aber viel zuviel aufwand
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CROWLER
Powerbunny
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Kaputte Ware wird von Gewährleistung/Garantie sowieso abgedeckt.
Das Fernabsetzgesetz soll vor Fallschlieferungen schützen IMHO. So wie das viele ausnutzen ist es aber IMHO eh nur mehr ********ung für die Händler. Da wundert es mich direkt wenn überhaupt noch jemand was per inet verkauft ... jo hast recht - seit der möglichkeit ohne angabe von gründen 7 tage bzw 3 monate zurückzutreten von kaufvertrg denken die leut nicht mehr nach was sie kaufen machen die packung kaputt und gebens wieder zurück
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Croatianlegend
Ex Nihilo Nihil Fit
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ich hab mich bei ihm eh entschuldigt und gesagt das ich ein angebot von einem freund erhalten habe.
nur bis jetzt kam keine antwort von der person.
ich wart einfach mal ab.
ich weiss es ist net ok von mir aber wäre ich an der stelle des herren dann würde ich mich einfach den anderen interessenten melden und sagen das der jenige der es haben wollte abgesprungen ist.
aber wegen sowas einen aufstand zu machen und mit solchen dingen zu drohen finde ich unnötig
ich werd noch jetzt schreiben was ich von anfang an tun hätte sollen das ich das geld nicht habe...
ps: im falle das der typ darauf besteht was kann und soll ich dann machen?..
Bearbeitet von Croatianlegend am 06.05.2007, 15:46
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tintifax
Bloody Newbie
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du hast jemandem eine fixe kaufzusage gegeben, obwohl du das geld nicht hattest?
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Croatianlegend
Ex Nihilo Nihil Fit
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die zusage war nicht fix das ich die karte zu einem bestimmten tag nehme ich habe nur gesagt das ich die karte nehm da ich im laufe der kommenden tage hätte geld bekommen sollen.
hab grad mit dem typen geredet und alles telefonisch geregelt.
kann geschlossen werden.
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