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frage zu rückgaberecht

nicolas conte 09.12.2004 - 18:57 481 14
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nicolas conte

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hallo,

folgender fall:

eine firma kauft ein gebrauchtgerät von einer anderen firma um 500 euren inkl mwst. und 1 jahr garantie.

binnen 1 woche wird dieses gerät zwei mal kaputt und der käufer sagt zum verkäufer, dass es ihn nimma interessiert und sein geld zurückhaben möchte, was den verkäufer gar nicht interessiert. muss er das zurücknehmen? bzw. wenn das ding jezt voll im ***** ist, muss ers dann?

bitte nur antworten, wenn du wirklich eine ahnung davon hast

mfg und thx
nicolas conte

UncleFucka

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prinzipiell muss der verkäufer nichts zurücknehmen wenns eben ein "privat" verkauf ist. solang noch garantie ist würd ich das halt nutzen und sofort melden und herrichten lassen!

die andere firma könnte ja auch nichts anderes machen als mit garantie reparieren lassen!

nicolas conte

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ein "privat"?? was meinst du damit?

jedenfalls braucht der käufer dieses gerät für seine firma, und da es jetzt schon wieder kaputt ist und zur reperatur gebracht wurde und er nicht arbeiten kann, hat er jetzt ein ganz neues von einer anderen firma gekauft, und braucht daher das gebrauchtgerät nicht mehr

mfg
nicolas conte

DaVe dA RiPPA

MASTERMIND
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wenn es eine agb gab-->siehe dort;

aber anderenfalls hat der auch das recht, ein paarmal nachzubessern!

__Luki__

bierernste Islandkritik
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das ist so einfach nicht zu beantworten:

1. kommt es darauf an, was mit "Garantie" gemeint ist. Das ist
gesetzlich
nicht definiert und es ist daher die Frage, welche Allgemeinen
Geschäfts-
bedingungen dem zugrundeliegen: ohne Kenntnis dieser ist der Fall
nicht zu beantworten.

2. Kommt es darauf an, ob der Fehler, der zum Kaputtwerden geführt
hat, zum Zeitpunkt der Übergabe schon bestanden hat oder nicht.
Normalerweise geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Übergabe
an den Käufer über - wenn es eine Stunde danach kaputtwird,
dann ist grundsätzlich die Sache des Käufers kaputtgeworden und
nicht die des Käufers.

3. Anders ist das nur dann, wenn er mit der "Garantie" versprochen
hätte, dass das Gerät zumindest ein Jahr "überlebt" - aber das hängt
vom Inhalt des Vertrages ab.

Kurze Zusammenfassung: Nix is Fix!

hctuB

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überlegt was ihr schreibt da ist nichts privat kein wirkliches agb das ist verkauf firma an firma lassts bitten jemand antworten der sich tatsächlich auskennt

__Luki__

bierernste Islandkritik
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Zitat von hctuB
überlegt was ihr schreibt da ist nichts privat kein wirkliches agb das ist verkauf firma an firma lassts bitten jemand antworten der sich tatsächlich auskennt

sry, aber meine obige antwort ist von einem, der "jus" (schreibt man das so? :confused:) studiert hat... also stfu! :D

hctuB

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Zitat von __Luki__
sry, aber meine obige antwort ist von einem, der "jus" (schreibt man das so? :confused:) studiert hat... also stfu! :D
hast ihm auch gesagt das es nach HGB abgehandelt wird iirc ;)

Bin übrigens auch der Meinung das man dies in dem Fall nicht so eindeutig beantworten kann

-=[Stoney]=-

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Zitat von hctuB
hast ihm auch gesagt das es nach HGB abgehandelt wird iirc ;)
Und was genau soll uns das nun sagen? :D :p

Zum einen ist hierbei natürlich wesentlich, wann der Schaden entstanden ist. Wenn erst nachträglich (und nicht auf Grund eines Material- oder Produktionsfehlers oder wwi), könnte dir sowieso nur eine Garantie (auf welche hier allerdings mangels näherer Informationen nicht einzugehen ist) helfen.

Weiters wäre zu klären, ob der Käufer für dieses konkrete Geschäft als Unternehmer im Sinne des KSchG anzusehen ist, oder nicht. Falls nicht, gilt jedenfalls das Gewährleistungsrecht gemäß ABGB in vollem Umfang (ansonsten käme es auf konkrete Vereinbarungen bzw. AGB an).

Bei Vorliegen eines beiderseitigen Handelskaufs wäre u.U. noch zu prüfen, ob gegen die Mängelrügepflicht verstossen wurde. Sieht aber wohl eher nicht danach aus.

Alles klar?! :D ;)

UncleFucka

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also "privat" mein ich eben firma zu firma, also eine firma die das produkt nicht hergestellt hat und ganz nomal erstanden hat.

ohne vertraglich festgesetzte "regeln" wegen kaputtgehen usw. is nix zu machen!
so wie wennst bei ebay kaufst!

-=[Stoney]=-

Bloody Newbie
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[ ] Du weißt wovon du redest. :rolleyes:

dio

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Zitat von Uncle****a
also "privat" mein ich eben firma zu firma, also eine firma die das produkt nicht hergestellt hat und ganz nomal erstanden hat.
ROFL ich glaub es is besser, du schreibst nichts mehr zu dem Thema.

Mit Privatkäufen hat das absolut _NICHTS_ zu tun.

AFAIR (also nicht drauf verlassen) muss der Verkäufer nur "garantieren", dass das Gerät bei Übernahme funktioniert, es sei denn es werden Mängel zuvor bekanntgegeben und vom Käufer akzeptiert. Sollte nach erfolgter Übernahme ein Teil einen defekt aufweisen, so hat der Verkäufer nichts mehr damit zu tun.

Da es sich um einen relativ kleinen Betrag handelt, würd ich von weiteren Schritten (Überprüfung durch einen Wirtschaftsjuristen oä.) absehen. Lieber das Gerät herrichten lassen und dann weiterverkaufen.

UncleFucka

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mein gott, so wars doch gemeint, ich hab ma dacht ein bissl selber denen geht hier noch. sicherlich isses anders als bei ebay wost beschissen werden kannst, aber halt vom recht her das du (in dem fall nach überprüfung der funktionalität usw. usf.) nicht verlangen kannst das ers zurücknimmt (die firma) AUSSER es steht im kaufvertrag sowas in der art geregelt drin!

radio

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man muss zeit zum bessern gewähren...
wenn mans net reperieren kann(ordenlich) muss es verkäufer ersetzen bzw. geld zurückgeben

-=[Stoney]=-

Bloody Newbie
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Zitat von radio
man muss zeit zum bessern gewähren...
Falsch.
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