Slipknot
Here to stay
|
Yo, habt ihr damit Erfahrung? An sich kann man es ja probieren und nichts dabei falsch, außer sich dabei dumm anstellen und der Beamte wirft das halt zurück. Daher meine Frage: Hat das schon jemand erfolgreich durchgedruckt und was kann man dabei falsch machen? Man kann ja einen ganzen Computer von der Steuer absetzten (60% davon) und nach bestimmten Regeln auf 3-4 Jahre aufteilen. Wie ist das aber bei Einzelkomponenten: RTX 4090 von der Steuer absetzbar? Müssen die Komponenten einen ganzen Eigenbau-PC ergeben, oder reicht es z.B. ab und zu mal die Graka oder den CPU-Tausch von der Steuer abzusetzen? DIY-Wakü wird wohl ned durchgehen?
|
ccr
|
Geht bei mir seit Jahren bei jeder Prüfung durch. Ich setze 60% auf 3 Jahre an, und habe ein schönes Excel Sheet aus dem die genaue Kalkulation hervorgeht. Mühsam wird es durch das ständige Basteln, weil man immer überlegen muss, ob das wieder auf 3 Jahre oder nur die Restnutzungsdauer abgeschrieben wird, im zweiten Halbjahr hat man auch nur eine Halbjahresabschreibung, etc. Wobei man fairerweise sagen muss, wenn mal wer prüft der sich auskennt, wird es wohl schwer zu erklären, dass eine 4090 zu 60% beruflich genutzt wird. Ich habe diesmal auch nur das alte System abgeschrieben, weil ich mir die Diskussion nicht antun wollte, wieso ich in Q4 fast 4.000 Euro für nicht einmal eine handvoll Komponenten ausgegeben habe
Bearbeitet von ccr am 03.05.2023, 08:29
|
xtrm
social assassin
|
Das bezieht sich jetzt aber auf "wird für die Arbeit gebraucht", oder?
|
Slipknot
Here to stay
|
Das mit den Prüfungen durchs Finanzamt ist halt die Frage, ob sie sich den Aufwand antun bei den kleinen Beträgen die wir angeben würden und ich nehme an auch 4k sind eher Kleinstbeträge.
Ob der PC für die Arbeit genutzt wird oder nicht, kann das Finanzamt schwer nachprüfen? Pauschal gilt daher der Ansatz, dass 60% der Kosten absetzbar sind. In meinem Fall mache ich tatsächlich auch viel Home Office damit. (3-4 Tage in der Woche)
|
berndy2001
|
Wenn du argumentieren kannst, dass du eine RTX 4090 oder Wakü für die Arbeit benötigst, dann ja. Gibt sogar ein Gerichtsurteil dazu, wo jemand einen Bescheid wegen abgelehnter High-End Graka angefochten hat. Edit: War vielleicht der Fall https://findok.bmf.gv.at/findok?stammNr=119843
Bearbeitet von berndy2001 am 03.05.2023, 11:04
|
Slipknot
Here to stay
|
Grafikkarte PCI-E 2.0 ZOTAC GeForce GT610 Zone Edition, Retail, 1024MB 41,90EUR Super Jetstream 3GB: AK: € 461,00 115,25EUR
War wohl damals eine GTX 780.
Mal lesen. ^^
Ok, er hats wohl mit der Stückzahl übertrieben, 2 Netzteile, 3 Grafikkarten, neben diversen Apple Teilen.
Bearbeitet von Slipknot am 03.05.2023, 11:39
|
ccr
|
Das bezieht sich jetzt aber auf "wird für die Arbeit gebraucht", oder? Als "beruflich veranlasst" gelten aber auch Weiterbildungen, Recherchen, Bewerbungen, etc. Man muss den PC also nicht zwangsweise im Homeoffice zur Arbeit nutzen. Daher gibt es die 60/40 Daumenregel, die üblicherweise anerkannt wird. Bei einer Prüfung kann aber natürlich auch ein tatsächlicher Nachweis verlangt werden, wenn der Prüfer das Gefühl hat, dass dieses Verhältnis nicht passen kann. Bei einer Grafikkarte um 2.000 Euro ist es natürlich wahrscheinlicher, dass da jemand nachfragt, als bei einer um 700 Euro. Es kommt aber auch darauf an, was man sonst so absetzt. Der 5.000 Euro PC kommt bei 60% und 3 Jahren Nutzung auf 1.000 Euro pro Jahr - da stehen die Chancen gut, dass sich das niemand anschaut. Macht man aber mit anderen Positionen 2 oder 3.000 Euro geltend, ist eine Prüfung ziemlich sicher. Ich wurde in den letzten 5 Jahren 4mal geprüft, und mußte oft bis Herbst auf den Bescheid warten. Das muss einem halt klar sein, dass solche Summen nicht durchflutschen.
|
Slipknot
Here to stay
|
Vermutlich werde ich auch noch geprüft, ich "muss" da noch ne Physiotherapie von 2023 um 2k reinpacken zum PC, natürlich erst nächstes Jahr abzusetzten.
So grob sind das bei mir folgende Teile: 4090 RTX FE um 1890EUR (auf 4 Jahre, weil 2tes Halbjahr gekauft) in 2022 Intel 9900k um 516EUR in 2019 (auf 3 Jahre) RAM ca 140-170EUR jeweils in 2019 und 2021 Mobo 200EUR in 2019 (auf 3 Jahre) Notebook um 700EUR in 2022 (Afaik in voller Höhe absetzbar?) Monitor um 880EUR in 2023 (Wohl erst ab nächstem Jahr, auf 3 Jahre) Eine RTX 2080Ti um 980EUR in 2019 wäre auch noch dabei. ^^ Netzteil 145EUR in 2019
Davon immer 60%. (Außer Notebook?)
Diverser Kleinshice, CPU Luft-Kühler, Tastatur, USB Stick.... Davon auch immer 60%.
Was 2018 anfiel weiß ich gar ned, glaube aber da war sogar tote Hose in PC Ausgaben.
Bearbeitet von Slipknot am 03.05.2023, 13:23
|
xtrm
social assassin
|
Als "beruflich veranlasst" gelten aber auch Weiterbildungen, Recherchen, Bewerbungen, etc. Man muss den PC also nicht zwangsweise im Homeoffice zur Arbeit nutzen. Weiterbildungen aber nur, wenn man dabei beruflich tätig war oder es von der Arbeit aus ging, oder? So habe ich das jedenfalls verstanden, als ich es damals recherchiert habe. Ich habe während meiner Studienzeit 2020 und 2021 ein paar Einkäufe für den PC getätigt (nichts preislich Signifikantes, 944 EUR in 2020 und 860 EUR in 2021, ohne die 40% Abzug) habe im Sommer 2020 meine Arbeit aber gekündigt, um mich auf das Fertigmachen des Studiums zu konzentrieren. Und während man arbeitslos ist, kann man ohnehin nichts abschreiben, oder habe ich das falsch aufgefasst?
Bearbeitet von xtrm am 03.05.2023, 18:01
|
deleted060824
|
@CCR - unter 24GB würde ich am Desktop auch nicht mehr arbeiten wollen und die Wakü fördert die Konzentration und ergo auch die Leistung.
|
Laessig
Big d00d
|
Wenn der Arbeitgeber einen Laptop zur Verfügung stellt kann man keinen Privat PC abschreiben aus meiner Sicht. Drumherum wie Monitor und USB Switch schon.
|
ccr
|
Wenn Du arbeitslos bist, zahlst Du keine Steuern Die Weiterbildung muss jetzt keine Weiterbildung sein, deren Kosten man steuerlich geltend macht und bei der deshalb strenge Regeln zur Absetzbarkeit gelten. Bei den 60% geht das BMF davon aus, dass Leute halt ganz allgemein was Googlen was ihren Job betrifft, irgendwelche Artikel lesen die beruflich relevant sind, schauen was sich so in der Branche tut, vielleicht bei TED Talks reinhören, so Sachen eben die jetzt nicht nur Online-Poker und Onlyfans sind
|
xtrm
social assassin
|
Wenn Du arbeitslos bist, zahlst Du keine Steuern Ja keine Einkommenssteuer, aber natürlich trotzdem Steuer auf gekaufte Artikel, u.a. zur Weiterbildung.
|
ccr
|
Und inwiefern ist das jetzt für Werbungskosten bei der Steuererklärung relevant?
Es ist eh der Großteil des Forums durch ideologische Grundsatzdiskussionen verseucht. Kann man nicht ein Mal beim Ursprungsthema bleiben, und nur diskutieren, wie man einen "Eigenbau PC von der Steuer absetzen" kann?
Ich klinke mich aus dem Thread wieder aus. Viel Spaß noch.
|
xtrm
social assassin
|
Jesus Christ, werd halt gleich dramatisch wenn man was fragt. Wtf? Das war keine "wir zahlen so viel Steuer mimimi" Aussage und ich beteilige mich auch an keinerlei Themen im WEP. Ich habe gefragt, ob das mit der Einkommenssteuer zusammenhängt, zumal deine Aussage mit "als Arbeitsloser zahlt man keine Steuern" ja nicht stimmt, mehr nicht.
|