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Garrett 18.04.2022 - 16:43 6571 40
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Drey

disconnected
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Stichwort "versteckte Mängel" - du kannst Gewährleistung ausschließen, aber das wird dich nicht vor sämtlichen Ansprüchen befreien, wie auch das Beispiel meines Schwiegervaters belegt und das da sind zig anwaltsbriefe hin & her gegangen.

DAO

Si vis pacem, para bellum
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dann den pkw als schrott ohne funktion verkaufen ;)

böhmi

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Bei Verkauf an privat gibt es nichts wasserdichtes mehr für ein fahrbereites Auto.
Unfallwagen ohne Pickerl sollte aber eigentlich gehen, wenn das Papierwerk entsprechend ist.

DAO

Si vis pacem, para bellum
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als schrott wuerd ich nat. nix von fahrbereit schreiben

WONDERMIKE

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kenough
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Um welche Mängel gings da Drey?

Viper780

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Zitat aus einem Post von DAO
als schrott wuerd ich nat. nix von fahrbereit schreiben

Schrott darfst du nicht verkaufen und musst sicherstellen dass den nur ein entsprechend zertifizierter Entsorger nimmt.

@Drey
Da es ein Mechaniker gekauft hat hätt ichs auf eine Verhandlung ankommen lassen.
Wenn er das mit seinem Fachwissen nicht erkennen kann, kann man es von einem Laien nicht erwarten

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von Drey
Stichwort "versteckte Mängel" - du kannst Gewährleistung ausschließen, aber das wird dich nicht vor sämtlichen Ansprüchen befreien, wie auch das Beispiel meines Schwiegervaters belegt und das da sind zig anwaltsbriefe hin & her gegangen.
Gewährleistungsausschluss sagt mir halt genau das eigentlich. Von dem Fall deines Schwiegervaters kenne ich weder Kaufvertrag und die Anwaltsbriefe, wäre aber sicher interessant zu sehen falls dein SV tatsächlich Gewährleistung ausgeschlossen hatte worum es dann ging - glaube es aber fast nicht. Oder es wurde entweder schriftlich oder mündlich irgendwas zugesichert.

Hier lese ich wie ich es mir eigentlich vorstelle: https://www.anwaltfinden.at/ratgebe...20m%C3%B6glich.

Cobase

Mr. RAM
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Wir wissen bis jetzt immer noch nicht, was bei dem Fahrzeug eigentlich defekt war (Schönheitsmängel außen vor), daß das Pickerl nicht mehr vergeben werden konnte, und ob der Käufer Privatier oder Händler ist.

Drey

disconnected
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hui, da haben aber einige jetzt reagiert - aber das war ja auch Ziel der Übung.
Mir hat der Sachverhalt die Augen geöffnet, da bis zu dem Vorfall "mit dem ÖAMTC-Kaufvertrag kann dir als Privater nix passieren" meine Erwartunshaltung war. Es freut mich, wenn andere das nun mittels einer kostenfreien Art lernen.

Zitat aus einem Post von Viper780
Da es ein Mechaniker gekauft hat hätt ichs auf eine Verhandlung ankommen lassen.
Wenn er das mit seinem Fachwissen nicht erkennen kann, kann man es von einem Laien nicht erwarten

Die mögliche Erkennbarkeit eines Laien sagt halt nichts über die Haftbarkeit des Mangels aus. Man könnte dem Mechaniker auch unterstellen, genau zu wissen, wie man vorgehen müsste, hier einen entsprechenden "Rabatt im Nachgang" zu bekommen.
Bringt beides nichts.

Der ÖAMTC-Jurist und der Rechtsanwalt meines Schwiegervaters meinten beite "nehmen's das Angebot an - vor Gericht wird's ned billiger." Daher kam es zu keiner Verhandlung.

Ich wüsste nicht, wie ich mich in seiner Situation verhalten hätte.

Zitat aus einem Post von WONDERMIKE
Um welche Mängel gings da Drey?

Ölverlust am Turbo. Mein Schwiegervater (wahrlich kein Benzinbruder) schwört, dass er hier nie ein Problem oder einen Ölaustritt festgestellt hatte.

Im RA-Schreiben des Käufers wurde lang&breit dargelegt, warum der Fehler schon bei Kauf bestehen musste und Kostenaufstellung für eine Instandsetzung ... in der Werkstätte, wo der Mechaniker zu dem damaligen Zeitpunkt gearbeitet hat.

Zitat aus einem Post von daisho
Gewährleistungsausschluss sagt mir halt genau das eigentlich.

Du schließt ja nur die Gewährleistung aus, aber nicht die Haftung für versteckte Mängel.
Die Haftung versteckter Mängel steht daher über einem Gewährleistungsausschluss. Es gab keine Nebenabsprachen, sondern - wie erwähnt - den klassischen ÖAMTC Kaufvertrag mit dem berühmten Gewährleistungsausschluss.

Nebensatz: am ÖAMTC-Kaufvertrag steht btw, dass der GW-Ausschluss nicht absolut wirkt und der Verkäufer nicht von sämtlichen Ansprüchen des Käufers entbunden ist.

Zitat aus einem Post von böhmi
Bei Verkauf an privat gibt es nichts wasserdichtes mehr für ein fahrbereites Auto.

this.

Disclaimer: ich kann natürlich nicht wissen, ob der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs durch meinen Schwiegervater existierte oder nicht. Die ganze Story wirkte halt sehr nach Abzocke. Nichtsdestoweniger war es für mich eine Erkenntnis für den Gebrauchtwagenverkauf unter Privatleuten.
Bearbeitet von Drey am 19.04.2022, 18:39

dio

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Also da hätt ich es wirklich darauf ankommen lassen.

WONDERMIKE

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Also meine Gedanken dazu:

Als Mechaniker kann der Käufer sicherlich jederzeit den Schlauch vom Turbo abziehen und Wellenspiel/Verölung prüfen bevor er kauft. Auch in den Ansaugtrakt kann er mit einem Schraubendreher bewaffnet schnell reinschaun. In 15 Minuten hat er da die erhoffte Erkenntnis. Da könnte man schon bei der Definition des versteckten Mangels ansetzen. Ich finde das besonders dreist, dass sich hier der Fachmann auf den versteckten Mangel beruft. Als Mechaniker würde ich mir halt auf alle Fälle Teile wie den Turbo anschaun.

Hilft natürlich auch nicht großartig nach viel investiertem Geld vor Gericht zu so einer Erkenntnis zu gelangen - wenn alles gut läuft.

Das ist für mich die klassische "Erpressung" auf dem Rechtsweg, wo man einfach eine teure Drohkulisse aufbaut bis der andere einknickt :( Wenn man jetzt vom Schlimmsten ausgeht, hat der Käufer vielleicht sogar den Turbo gegen einen defekten getauscht..

Generell mache ich ja gerne noch das Pickerl inklusive der notwendigen Reparaturen vor dem Verkauf um etwas in der Hand zu haben, aber gegen jede List ist man halt nicht sicher. Ich beschreibe so ein Fahrzeug auch maximal nüchtern um bloß nicht irgendwie den Anschein zu erwecken, dass ich hier ein perfektes und mängelfreies Auto verkaufe. Verstehe jeden, der sein Auto lieber über den Eintausch beim Händler "herschenkt" :/

Michi

¯\_(ツ)_/¯
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Zitat aus einem Post von WONDERMIKE
Also meine Gedanken dazu:

Als Mechaniker kann der Käufer sicherlich jederzeit den Schlauch vom Turbo abziehen und Wellenspiel/Verölung prüfen bevor er kauft. Auch in den Ansaugtrakt kann er mit einem Schraubendreher bewaffnet schnell reinschaun. In 15 Minuten hat er da die erhoffte Erkenntnis. Da könnte man schon bei der Definition des versteckten Mangels ansetzen. Ich finde das besonders dreist, dass sich hier der Fachmann auf den versteckten Mangel beruft. Als Mechaniker würde ich mir halt auf alle Fälle Teile wie den Turbo anschaun.

Hilft natürlich auch nicht großartig nach viel investiertem Geld vor Gericht zu so einer Erkenntnis zu gelangen - wenn alles gut läuft.

Das ist für mich die klassische "Erpressung" auf dem Rechtsweg, wo man einfach eine teure Drohkulisse aufbaut bis der andere einknickt :( Wenn man jetzt vom Schlimmsten ausgeht, hat der Käufer vielleicht sogar den Turbo gegen einen defekten getauscht..

Dafür brauchst halt auch einen Anwalt der sich technisch auskennt und dir da entsprechend vertreten kann, wenn du einen hast der sich nicht auskennt und keine Lust hast kannst du es auch verlieren.

Aber ich persönlich hätte es ebenfalls drauf ankommen lassen, nachdem ich bereits einige solcher Situationen im Bekanntenkreis und Familienkreis erlebt habe.

Aber ein guter Ansatz ist ja, wenn es der Mechaniker - jemand vom Fach - nicht erkennen kann, kann er es nicht von einem Laien erwarten.
Genau das wird der/die Richterin ebenfalls so sehen ;)

sk/\r

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@beispiel des mechaniker scams: this is why we can't have nice things. :rolleyes:

wenn ich das richtig verstanden habe gabs da nichtmal ansatzweise ein klärendes Gespräch, sondern gleich die volle anwaltsbreitseite? herrlich. :mad:

Drey

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als kurze Anmerkung aus der beruflichen Praxis: nur weil Person A glaubt im Recht zu sein bzw. dass es die Rechtssprechung so sehen wird, heißt nicht, dass auch so entschieden wird. Recht haben != Recht bekommen.

Eventuell ist der Mechaniker auch die arme Sau gewesen und hat sich nach der Probefahrt gedacht: "schaut ganz gut aus, passt alles und man merkt nichts" und ist dann zu Hause beim Pickerl machen auf die großen Schäden draufgekommen. Wie würdet ihr euch dann in so einer Situation verhalten?

Ich kann weder die Variante meines Schwiegervaters noch jene des Käufers verifizieren - dazu kannte ich das Auto zu wenig. Ich kenn auch nur die vom Schwiegervater geschilderte Sichtweise und diese klang ziemlich fishy. Vor allem, weil gleich der dicke Anwaltsschreiben mit Fotos und Interpretationen, warum der versteckte Mangel beim Kauf vorhanden und meinem Schwiegervater bekannt sein müsste.

Ich hab keine Ahnung, wie ich mich in der Situation meines Schwiegervaters verhalten würde und ob ich es ausjudizieren würde. Die Emotion sagt sicherlich schnell "des schau ma si scho an" - ob das dann auch das Nützlichste ist, sei dahingestellt. Im privaten Umfeld war aber bisher immer ich die klagende Partei und hab's mit Erfolg durchgezogen. :D

Abseits vom Falls meines Schwiegervaters, ging es mir bei meinem kleinen Exkurs von Fällen aus der Praxis darum, dass ein "ich schließe Gewährleistung aus" nicht diesen Persilschein darstellt, den man sich landläufig so vorstellt. Das ist aus meiner Sicht eine wichtige Erkenntnis.
Diese Interpretation der Sachlage deckt sich ja auch gut mit der Sichtweise vom Böhmi. Somit freue ich mich, dass ich das Thema aus einem anderen Blickwinkel erhellen konnte und warte nun auf den weiteren Verlauf zum 208er.
Bearbeitet von Drey am 19.04.2022, 20:16

dio

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Den Rückschluss kannst aber aus dem Fall nicht ziehen, weil es kein Urteil gibt.
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