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Sportschießen

Hansmaulwurf 26.04.2016 - 13:05 475797 1909 Thread rating
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Hornet331

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Wie zaphod sagt, die jager san a eigene gesellschaft, vorallem wenns die politische gesellschaft ist.

semteX

begehrt die rostschaufel
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kein mensch schießt mit schrot auf so was.

NeM

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Bin auch kein Jäger, daher kA womit man worauf schießt.

http://www.krone.at/Tierecke/Wilder...ei-Story-519313
Zitat
mit einem großkalibrigen Jagdgewehr
Dann wird ers einfach von der Seite getroffen haben und das Projektil hat halt beide Läufe getroffen. Glaub kaum, dass er 2x daneben geschossen und halt dummerweise beide Male einen Haxn getroffen hat...

davebastard

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dann versteh ich noch immer nicht wieso es nicht auffindbar war, recht weit kann das ja nicht gekommen sein wenn die vorderläufe _ab_ waren. ist das ned strafbar wenn man ein viech unntötig leiden lässt? fällt für mich unter tierquälerei...

NeM

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Habs Bild entfernt, falls das jemand hier nicht sehen will...
Zitat
Ob Ermittlungen wegen Tierquälerei geführt werden, steht noch nicht fest. Wenn der Fall an die Bezirkshauptmannschaft gemeldet wird, dann droht dem Jäger eine Strafzahlung.

NeM

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Zitat von Hansmaulwurf
An dem Alter ist an sich nichts auszusetzen, es gibt genug psychiatrische Fragebögen aus den 50er und 60ern die noch immer verwendet werden. Die Hauptfrage ist, der Kurztest ist recht selten verwendet lt. wiki -> warum? Und wenn es eine v2 gibt, warum nicht v2. Aber das sind Fragen für Psychologen die sich damit auskennen.



Nona wird das Innenministerium oder werauchimmer sagen "naja, aktuell ist das alles schon", wenn sie ein 2-Satz-Fenster bekommen um zu antworten, und aus der oben dargestellen Perspektive auch nicht falsch. Einer der Tests scheint von 1961 zu sein, Fakten siehe ris + wiki. Ich stell mich aber nicht und sag "100% richtig", natürlich kann ich falsch liegen, bezweifel das aber stark nachdem was in ris + wiki steht. Semtex hat ö1 mit den Worten zitiert das Teile des Test 50 Jahre alt sind, und das stimmt. Nicht "relativ" sondern pretty much straight forward stimmt das. Das "anscheinend richtig" bezieht sich darauf das ich mich auf semtex wiedergabe des Gehörten verlassen muss. Und genauso bezieht sich der Teil mit der "selektiven" Aussage auf alles was ich von dir habe, wenn der Sprecher sagt die Tests sind aktuell, dann bezieht er sich nicht inhaltlich auf die Fragen. Ich hör mir jetzt nicht noch den report an und Ö1 an, nur damit ich deinen Standards genüge. Mir reicht schon das ich selbst nicht auf irgendwen hinpeck, und hoffentlich halbwegs gute Quellen hab.
Ich möcht dich ja ned "enttäuschen", aber....

https://blog.psychologenforum.at/2012/09/waffvneu/
Zitat
So wird die Festlegung auf die beiden Testverfahren MMPI-K und S-V-F aufgehoben, der MMPI-K wird durch die Basisskalen des MMPI-2 ersetzt, und es wird die Möglichkeit eingeräumt, anstelle der MMPI-2-Basisskalen auch das Eppendorfer Schizophrenie-Inventar (ESI) gemeinsam mit dem Kurzfragebogen zur Erfassung von Aggressivitätsfaktoren (K-FAF), dem Fragebogen zu Kontroll­überzeugungen (IPC) und dem S-V-F verbunden mit dem Persönlichkeits-Stil- und Störungs-Inventar (PSSI) oder dem Inventar Klinischer Persönlichkeitsakzentuierungen (IKP) oder dem NEO-Fünf-Faktoren-Inventar (NEO-FFI) oder dem Big Five Plus One Persönlichkeitsinventar (B5PO) zu verwenden.

Im Falle der Anwendung des NEO-FFI oder des B5PO sind diese jeweils mit der Allgemeinen Depres­sionsskala (ADS) oder dem Beck-Depressions-Inventar Revision (BDI-II) zu verbinden. An Stelle des S-V-F kann auch der Mehrfachwahltest Coping Inventory for Stressful Situations (CISS) oder das Dif­ferentielle Stressinventar (DSIHR) eingesetzt werden.

Ein erfreulicher Punkt ist die schon längst fällige Anpassung des Honorars für die Begutach­tung, das nun um ca. 80 EUR auf den Betrag von 236 EUR exkl. MwSt. (brutto also 283,20 EUR) angehoben und festgelegt wird.
My bad: Der Test ist bereits teurer geworden.

Und nein, ich hab keine Lust darauf, jetzt zu recherchieren wie alt all diese Tests sind. Ich lass dir gern den Vortritt.

Hier hast auch den offiziellen Kaaszettl wo das draufsteht: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente...2012_II_301.pdf

TL;DR: Seit 2013 stimmt das nicht mehr pretty much straight forward.
Bearbeitet von NeM am 14.07.2016, 21:47

Hornet331

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Zitat von NeM
Ein erfreulicher Punkt ist die schon längst fällige Anpassung des Honorars für die Begutach­tung, das nun um ca. 80 EUR auf den Betrag von 236 EUR exkl. MwSt. (brutto also 283,20 EUR) angehoben und festgelegt wird.

ah ja natürlich ist das erfreulich... :rolleyes:

Der schuss... das muss ma auch schaffen, soweit daneben zu schießen, und genau den einen lauf treffen und den anderen streifen. Super zielwasser getrunken. :o
Bearbeitet von Hornet331 am 14.07.2016, 23:08

22zaphod22

chocolate jesus
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Zitat von davebastard
dann versteh ich noch immer nicht wieso es nicht auffindbar war, recht weit kann das ja nicht gekommen sein wenn die vorderläufe _ab_ waren. ist das ned strafbar wenn man ein viech unntötig leiden lässt? fällt für mich unter tierquälerei...

der wird das "nicht besonders motiviert" gesucht haben ... lieber nach so einem drecksschuss aus dem staub machen und hoffen dass es verreckt und im wald niemand darüber stolpert und den abschuss nicht zahlen müssen und auch nicht vor den anderen jägern deppert dastehen

"da bumsti hat dem bambi die haxn weggeschossen" wollt er nicht sein leben lang hören ... das ist eine wirklich sehr sehr eigene gesellschaft teilweise ein "inzuchtverein" sondergleichen ... wenn man da nicht trifft oder daneben schießt ist das wie impotent sein ...

... ich hör da von meinem chef und seiner familie immer nur die geschichten von diversen jagden ... auch interessant mal die andere seite zu hören wie das so ist mit den jagden beim julius und den bösen tierschützern ...

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat von NeM
Und nein, ich hab keine Lust darauf, jetzt zu recherchieren wie alt all diese Tests sind. Ich lass dir gern den Vortritt.
Englisches Original aus 1989, kam dann in 2000 auch in deutsch raus. Damit wäre ja meine Frage "warum sie nicht upgedated haben, man sollte einen Psychologen fragen" auch erübrigt :p Danke für den Link.


edit:
Etwas ot, aber sollte das dann nicht im ris auch aktualisiert stehen? Oder ist da "nur" der "Original-Text" und die "Updates" sind irgendwo anders?
Bearbeitet von Hansmaulwurf am 15.07.2016, 10:42

Hornet331

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Um mal wieder was zum eigentlich Titelthema beizutragen

http://firearms-united.com/2016/07/...ened-imco-vote/

Sehr nett auf was sich da kurz vor der Sommerpause "geeinigt" wurde.
Bearbeitet von Hornet331 am 26.07.2016, 01:21

NeM

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Zitat
This Directive shall not apply to the acquisition or possession of weapons and ammunition, in accordance with national law, by the national defence forces, the police and other public authorities. The national defence forces encompasses all units, reservists and voluntary defence forces within the framework of the national defence systems under the command of the national defence forces, including the military and systems of internal public security. Nor shall it apply to commercial transfers of weapons and ammunition of war. The national defence forces of a Member State as defined under national law may, in addition to the military, include units such as a home guard as well as reservists and other persons taking part in national defence systems under the command of the national defence forces.
D.h. für jeden, der seinen Grundwerdienst beim Heer abgeleistet hat und daher bis mind. 50 als Reservist gilt, gibts Extrawürstel?
Bearbeitet von NeM am 26.07.2016, 10:00

22zaphod22

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frage ... ich hatte letztens eine recht aufgeregte diskussion bez. führerscheinverlust auf grund von alkohol am steuer (bekannter muss deckel abgeben wegen 1,5)

ich hab dann gemeint dass man ihm auch seine waffen und jagderlaubnis wegnehmen sollte weil es auch nicht zum ersten mal war, dass der schein wegen alk weg war ... er sammelt (legal) waffen und ist jäger

naja da gab es ein bisserl empörung und ich habs dann gut sein lassen weil die emotionen gerade am brodeln waren

zu hause im netz nachgeschaut ... http://www.jusline.at/8_Verl%C3%A4%...keit_WaffG.html ... das dürfte aber tatsächlich der fall sein oder ? versuchen im netz irgendwelche urteile zu finden ist ärger sinnfrei ...
Bearbeitet von 22zaphod22 am 26.07.2016, 10:51

NeM

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Ich glaube er müsste in dem Fall die Jagdkarte verlieren.

Wenn ich mich nicht irre, dürfte er Waffen der Kat C und D behalten.

daisho

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Zitat
(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verläßlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
Der Absatz ist für mich ziemlich eindeutig geschrieben, allerdings trifft das anscheinend nur zu wenn die Strafen noch nicht getilgt sind!?

Zitat
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
Zu dem Absatz muss man demjenigen halt bescheinigen das er Alkoholkrank ist. In Österreich ist das Ansaufen jeden Abend und am Wochenende aber anscheinend "normal", woran legt man das "offiziell" fest ob jemand Alkoholkrank ist?



Meine persönliche Meinung: Jemand der sich ansauft soll auch keine Waffen haben, wenn sich Österreich oder solche Personen nicht unter Kontrolle haben, haben sie das verdient. Und wenn es ihr Job ist ... hätten sie vorher nachdenken sollen IMHO (same wie LKW Fahrer die saufen).

Kann ja nicht so schwer sein, sein Trinkverhalten zu regeln (außer natürlich wenn man eh schon Suchtkrank ist :bash:) _IMHO klarerweise_

(ja, ich hab einen Grant gegen Alkoholiker, nein meine Eltern sind keine)

DAO

Si vis pacem, para bellum
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alkohol (sowie allerlei drogen) ist/sind mmn nicht kompatibel mit kindern, fahrzeugen,waffen und sonstiger verantwortung.

sofort alles einziehen beim 2ten fehler bis aufs oeffiticket.
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