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Sportschießen

Hansmaulwurf 26.04.2016 - 13:05 466390 1909 Thread rating
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Hansmaulwurf

u wot m8?
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Nachdem es regelmäßig andere Threads derailed, bitte hier:
Alles zu etwaigen (illegalen) und legalen Schusswaffen, bitte hier rein.



Wenn irgendeine Statistik dauernt referenziert wird, dann schreibt ne PM und ich pack sie hier (in den Startpost) rein.


edit:
Auf Pedros Wunsch Titel editiert.
Bearbeitet von Hansmaulwurf am 17.05.2016, 18:32

InfiX

she/her
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Zitat von Pedro
Das bedeutet also, wenn ich Dich hier korrekt verstehe, das der unbescholtene Bürger nach Deinem Dafürhalten (trotz entsprechend rechtlicher Lage zum legalen Besitz) keine Schusswaffe besitzen darf, weil... sich sonst Verbrecher (die nach meiner Auffassung ohnehin besser bewaffnet sind als der Rest der Bevölkerung) weiter bewaffnen um sich vor den Opfern (also den legitimen und legalen Waffenbesitzern) zu schützen, wenn Sie diesen (beispielhaft) einbrechen?

Jetzt bin ich offen gestanden ein wenig verwirrt.

Nochmals, ev. versteh ich´s falsch... aber hier werden grad Täter zu Opfern gemacht weil sie sich vor den Eigentlichen Opfern "schützen" müssen, weil diese legal Waffen besitzen?

nein, es darf jetzt schon jeder ab 18 eine waffe besitzen, ich hab überhaupt nix gegen legalen waffenbesitz, aber die bleiben bitte da wo sie hingehören, auf dem schiessstand.

was glaubst du wieso ich das "schützen" in "" gestellt hab, das ist keine rechtfertigung sondern eine zu erwartende folge davon, und ich bin froh wenn verbrecher "nur" mit messern herumlaufen und nicht mit schusswaffen

Zitat von Jack the ripper
lol

Wenns 5 Jahre aufwärts dafür bekommen, dann überlegen sie es sich aber vielleicht.
weil abschreckung gegen gewaltverbrecher eh schon immer funktioniert hat.

p1perAT

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Zitat von InfiX
nein, es darf jetzt schon jeder ab 18 eine waffe besitzen

Wo/wie/was/wann? Soweit ich weiß geht ohne Waffenbesitzschein bei uns gar nix (leider) und um den machen zu können muss man Mitglied in einem Schützenverein sein? :confused: Oder bin ich da falsch informiert?

u5V8eYCW7P

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Zitat von InfiX
weil abschreckung gegen gewaltverbrecher eh schon immer funktioniert hat.

Wenn Abschreckung nicht funktioniert, warum sind die Einbrüche rasant gestiegen in GB als der Gunban kam? Warum gibt's dann überhaupt Strafen, wenn zB Vergewaltigungen eh nicht steigen würden wenns kein Gesetz dagegen gäbe.

Natürlich hilft eine hohe Strafdrohung, aber nur wenn man auch eine hohe Chance hat erwischt zu werden. Drum dazu noch unangekündigte Hausdurchsuchungen bei einschlägig Vorbestraften. Glaub mir, viele "unserer Verbrecher" sind kühle Rechner und werden es sich gut überlegen ob sie sich eine Waffe zulegen wenn die Polizei am nächsten Tag vor der Tür stehen könnte (und irgendwo muss man sie nunmal lagern...)

Zitat von p1perAT
Wo/wie/was/wann? Soweit ich weiß geht ohne Waffenbesitzschein bei uns gar nix (leider) und um den machen zu können muss man Mitglied in einem Schützenverein sein? :confused: Oder bin ich da falsch informiert?

Ja bist du. Geh in ein Waffengeschäft, kauf dir eine Doppelläufige samt Muni, warte 3 Tage und hol sie ab (soweit unbescholten).

Und Mitglied brauchst auch für ne WBK nirgends sein. Sag dem Beamten du brauchst die Waffe zur Bereithaltung für den Notwehrfall, dann _muss_ er dir eine WBK mit 2 Plätzen genehmigen wennst die sonstigen Voraussetzungen erfüllst.

Aber tu dir selbst einen Gefallen und geh mit dem Teil (egal welches) ein paar mal trainieren (und dann zumindest 1 mal im Jahr).
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 26.04.2016, 13:26

NeM

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Zitat von InfiX
nein, es darf jetzt schon jeder ab 18 eine waffe besitzen, ich hab überhaupt nix gegen legalen waffenbesitz, aber die bleiben bitte da wo sie hingehören, auf dem schiessstand.
Zitat von p1perAT
Wo/wie/was/wann? Soweit ich weiß geht ohne Waffenbesitzschein bei uns gar nix (leider) und um den machen zu können muss man Mitglied in einem Schützenverein sein? :confused: Oder bin ich da falsch informiert?
Kommt auf die Waffe an: https://www.kettner.com/waffengesetz

@ Waffenverwahrung beim Verein oder wwi:

1.) Dort wird auch gern eingebrochen, weil eben lohnendes Ziel. Da gabs schon ein paar Fälle...

2.) Das Waffengesetz erlaubt dir eine Waffe zur Verteidigung zu besitzen. Genau genommen ist das der Grund Nr.1, mit dem du die Waffenbesitzkarte überhaupt erst ausgestellt bekommst. Da wärs sinnfrei, wenn du im Fall der Fälle innerhalb der Öffnungszeiten zum Verein fahren müsstest.... ;)
Bearbeitet von NeM am 26.04.2016, 13:28

InfiX

she/her
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Zitat von Jack the ripper
Wenn Abschreckung nicht funktioniert, warum sind die Einbrüche rasant gestiegen in GB als der Gunban kam? Warum gibt's dann überhaupt Strafen, wenn zB Vergewaltigungen eh nicht steigen würden wenns kein Gesetz dagegen gäbe.

:rolleyes: natürlich funktioniert abschreckung gegen kleinkriminelle und solche die es werden wollen, aber menschen die jetzt schon auf der straße andere leute abstechen und/oder vergewaltigen werden das auch weiterhin tun, auch wenns die todesstrafe gäbe (siehe USA etc.), also ist es mir lieber das risiko, dass dabei auch schusswaffen im spiel sind so gering wie möglich zu halten, denn dann wird aus einem überfall schnell mal ein mord.

@nem ja von mir aus auch daheim verschlossen aufbewahren, mir gehts primär darum, dass ich keine schusswaffen in der öffentlichkeit will.
Bearbeitet von InfiX am 26.04.2016, 13:36

u5V8eYCW7P

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Achso, Abschreckung funktioniert nur gegen "Kleinkriminelle", ja sicher doch und der übliche "Verweis" auf die USA. Einfach lächerlich diese stupide Angst. Der Sumpf aus illegalen Waffen muss trockengelegt werden (das geht übrigens am besten durch rigorose Grenzkontrollen und Schließungen). Und nochmal: Du bist einschlägig vorbestraft. Du weißt es kommt sicher irgendwann demnächst die Polizei. Ja sicher kaufst du dir ne Waffe und riskierst x Jahre. Manchmal denkt man sich echt der Hausverstand bei manchen ist völlig abhanden gekommen.

InfiX

she/her
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Zitat von Jack the ripper
Der Sumpf aus illegalen Waffen muss trockengelegt werden

na wenigstens ein punkt in dem wir uns einig sind :p

semteX

begehrt die rostschaufel
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edit: nevermind, falscher link
Bearbeitet von semteX am 26.04.2016, 14:28

p1perAT

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Ok, sry mein Fehler, hab mich falsch ausgedrückt. Ich meinte Halb-/Vollautomatische Waffen dafür brauch ich zumindest einen Waffenbesitzschein und selbst dann darf ich sie geladen nicht daheim halten. Dass man dafür jedoch keine Mitgliedschaft in einem Schützenverein benötigt hab ich nicht gewusst - thx! Zum Beantragen einer WBK muss ich dann aber trotzdem zu einem Verein bzw. bieten die die Kurse zum Erlangen einer solchen Karte an oder rennt man da zur LPD?

Zwecks Training - klar. ;) Würde, wenn das Geld mitspielen würde gerne regelm. in einem Schützenverein "Sport"schiessen aber afaik ist das ganze nicht so billig.

u5V8eYCW7P

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Einen Waffenbesitzschein gibt es nicht. Eine WBK berechtigt dich zum Kauf, ungeladenen Transport zu bestimmten Zwecken, Aufbewahrung daheim (wurscht ob geladen oder nicht, nur sicher muss es sein -> Waffenschrank), Führen in eingefriedeten eigenen Grundstücken (was das genau ist, wird nicht näher erläutert, das Grundstück sollt zumindest nen höheren Zaun drumrumhaben) und Führen in der eigenen Wohnung (sprich geladen bei sich haben in der Wohnung ist natürlich in Ordnung, warum immer man das auch machen möchte ohne Anlassfall).

Einen Verein braucht man nicht. Angabe "Bereithaltung zur Selbstverteidigung/Notwehr" ist ausreichend.

Vollautomatische Waffe bekommst natürlich überhaupt nicht. Halbautomatische Langwaffen gibt's einige und halbautomatische Kurzwaffen unzählige.

Du benötigst einen "Waffenführerschein" (Waffenhändler) und ein psychologisches Gutachten (natürlich beim Psychologen). Wird dich alles ca. 500 € kosten wenns keine Probleme gibt. Rest macht BH / LPD.
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 26.04.2016, 14:59

p1perAT

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Zitat von Jack the ripper
Einen Verein braucht man nicht. Angabe "Bereithaltung zur Selbstverteidigung/Notwehr" ist ausreichend.

Ist mit dem Erwerb einer WBK kein Kurs/Test oder ähnliches verbunden? Das keine Vereinsmitgliedschaft notwendig ist ist mit jetzt soweit bewusst. Meine Annahme war nur trotzdem, dass die Karte mit einem Kurs/Test verbunden ist und dieser ggf. in einem Schützenverein abgehalten wird. Oder geht man da nur zur jeweiligen LPD und sagt dort, dass man die WBK aus oben genannten Grund möchte? Kann man das irgendwo nachlesen bzw. wieviel das kostet?

/edit: ah, jetzt deinen Edit gesehen. Alles klar - thx. :)

/edit2:
Zitat
Du benötigst einen "Waffenführerschein" (Waffenhändler) und ein psychologisches Gutachten (natürlich beim Psychologen). Wird dich alles ca. 500 € kosten wenns keine Probleme gibt. Rest macht BH / LPD.

Ist WBK das Ergebnis aus "Waffenführerschein" + psychologisches Gutachten oder beides unabhängig? Bin gerade verwirrt. Ich hätte einfach nur gerne die Möglichkeit, mir, legal, eine (bspw) Glock zu kaufen und mit der dann auch regelm. auf einem Schießstand/Schützenverein üben/schießen gehen zu können bzw. dürfen.
Bearbeitet von p1perAT am 26.04.2016, 15:07

NeM

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Das psychologische Gutachten kostet ~285€, der Waffenführerschein variiert (Gruppen oder Einzelkurs z.B., aber rechne mit mind. ~80€), die WBK selbst kostet ~75€.

Das Gutachten holst dir bei einem Psychologen, den Waffenführerschein machst beim Waffenhändler deiner Wahl. Ist voneinander unabhängig. Wenn du beides hast, kannst zur Polizei und die WBK beantragen. Und wenn du die dann hast, darfst (meist 2) Waffen der Kategorie B besitzen.

Für Kat. C und D brauchst du nix davon.
Bearbeitet von NeM am 26.04.2016, 15:10

p1perAT

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Zitat von NeM
Das psychologische Gutachten kostet ~285€, der Waffenführerschein variiert (Gruppen oder Einzelkurs z.B., aber rechne mit mind. ~80€), die WBK selbst kostet ~75€.

Das Gutachten holst dir bei einem Psychologen, den Waffenführerschein machst beim Waffenhändler deiner Wahl. Ist voneinander unabhängig. Wenn du beides hast, kannst zur Polizei und die WBK beantragen.

Danke! Jetzt blick ich durch. :)

böhmi

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Weil die Frage für mich im anderen Thread entstanden ist, aber hier besser rein passt:

Zitat
Durch den Warnschuß darf noch nicht in die absolut geschützten Rechte der Gesundheit und des Lebens eingegriffen werden. Er ist so abzugeben, daß der Betroffene keinesfalls getroffen werden kann. Er ist deshalb entweder senkrecht in die Luft oder in den Boden abzufeuern.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....e=notwehrexzess


Wie kann ich mir einen "gefahrlosen" Warnschuss in einem geschlossenen Raum mit Ziegelwänden, Betondecke und Steinboden vorstellen?

Wenn ich einen Warnschuss in den Boden abgebe und Granitfliesen habe, stelle ich mir das sehr gefährlich (für alle im Raum) vor. Bei der Betondecke auch die Gefahr von Splittern und Querschlägern. Muss ich dann in die Ziegelwand feuern?
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