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[Sammelthread] De Wöd steht nimma laung

HaBa 22.04.2013 - 12:06 500613 10334 Thread rating
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prayerslayer

Oar. Mh.
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http://www.ftd.de/politik/international/339278.html

das ist sooo geil :D :D ahaha... aber der arme igel hat's nicht geschafft :(

hynk

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sick shit :eek:

so süße viechal wie igel darf ma zu sowas nicht verwenden.
würd da eher einen komodowaran oder ähnliches einsetzen!

Stormscythe

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I wart jetzt nur no, bis einer mit einem Igel an der Leine vorbeikommt und behauptet, es wär ein Kampfigel. :rolleyes:

ike

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http://kaernten.orf.at/stories/269384/

neue aufgabenbereiche für die kärtner feuerwehr :D

Duper

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Najo, die Emanzen die kan Hawara finden werden halt immer mehr. Kein Wunder das da die Spender fehlen :D

Btw, ich denke der Thread wird bald schon Kultstatus haben, bei den ganzen Skurilitäten heutzutage wird der sicher nicht so bald verschwinden ;)

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
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http://ooe.orf.at/stories/271381/

Wahrscheinlich hat er "Rette die Cheerleaderin; rette die Welt!" geschwafelt :D

Longbow

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Zitat von HaBa
http://ooe.orf.at/stories/271381/

Wahrscheinlich hat er "Rette die Cheerleaderin; rette die Welt!" geschwafelt :D
wobei natürlich wieder nicht dabei steht ob er das ding mit der klinge nach oben und gezogen gehalten hat, oder einfach in der scheide mit sich herumgetragen

DKCH

...
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machts an unterschied wenn der damit beim billa steht? und grad bei "entmündigten" is ja die geistige gesundheit ned unbedingt als gegeben anzunehmen...

NeM

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Zitat von DKCH
machts an unterschied wenn der damit beim billa steht?

Nein, soweit ich weiß kann er damit durch die Stadt rennen wie er will ;) Zumindest kenn ich kein österr. Gesetz, welches das Tragen von Schwertern und Messern verbietet.

DKCH

...
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tja, ob eine 50cm klinge geeignet ist, "die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen", kann man sicher diskutieren...

NeM

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Was du da zitierst, ist die Definition einer Waffe nach dem österr. Gesetz.

Mit Ausnahme von Schusswaffen darfst du alle Waffen die in Geschäften so verkauft werden auch führen, also zugriffsbereit bei dir haben (sofern du über 18 bist und kein Waffenverbot verhängt wurde etc.).

Natürlich is das was anderes, wenn du damit so durch die Gegend rennst, dass die Leute Angst kriegen, das dürfte hier der Fall gewesen sein... Aber sonst wärs dir eigentlich nicht verboten, mit einem Katana herumzulaufen ;)
Bearbeitet von NeM am 17.04.2008, 23:25

Longbow

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kann mir jemand sagen wo ich einen auszug aus dem waffengesetz finde dass solche dinge festlegt?

war vorhin auf ris.bka.gv.at aber da wurde nichts vernünftiges gefunden

NeM

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Naja, es gibt das Waffengesetz und div. Zusätze (Verordnungen, Erlässe?), also dürfte durchaus in Arbeit ausarten, da was rauszusuchen...

http://www.iwoe.at/inc/nav.php3?cat...s%20Waffenrecht

Das Waffengesetz befasst sich eigentlich größtenteils mit Schusswaffen, die du sowieso ned zugriffsbereit dabei haben darfst, nur verschlossen von A nach B bringen (Reparatur, Schießstand).

Wenn eine Waffe frei ab 18 im Laden zu haben ist und ned im Gesetz erwähnt wird, darfst du die auch führen. Vorausgesetzt du gehst nirgends hin, wo ein generelles Waffenverbot gilt (Veranstaltungen z.B.).
Bearbeitet von NeM am 18.04.2008, 00:26

daisho

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in ris2.bka.gv.at > Bundesrecht > Bundesrecht > einfach nach "Waffengesetz" suchen. (Ergebnis "Waffengesetz 1996" oder so, §0 gibt das Inhaltsverzeichnis vom WaffG an)

btw, wenn man in der Stadt wahllos mit einem Katana, Schwert oder sonstigen auffälligen Waffe herumläuft wird einen wohl bald die Polizei abholen, allein schon wegen "Gefahr im Verzug". Muss ja jeder annehmen dass du Irre bist...

NeM

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Is klar, da war der erste Post von mir etwas missverständlich :D Ging mir eher drum, dass du damit z.B. durchaus in ein Training oder es zur Reparatur oder zum Schärfen bringen und dir auch vorher noch eine Dose Cola kaufen kannst ;)

Viel mehr steht im ORF Artikel leider ned, d.h. kein Mensch weiß ob er jetzt genau das gemacht hat, oder wirklich mit gezogener Klinge da herumgegeistert is. Wobei, wenns ihn zum Arzt schicken, wirds einen Grund haben :D

Der Artikel hat mich an einen Freund erinnert, bei dem habens auch die Polizei gerufen, weil der Detektiv ihn des Diebstahls verdächtigt haben soll und beim Taschen leeren eben die Gaspistole dabei war, die er damals hatte. Durfte aber afair wieder gehen, weil der Verdacht unbegründet war
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