semteX
begehrt die rostschaufel
|
ohne waffenbesitzkarte?
|
CROWLER
Powerbunny
|
WBK brauchst nur wennst die Waffe führen willst. Zum im Garten rumballern musst nur 18 sein. (ohne Karte hast aber eine 3 Tage Cooldownphase) Edit: Einfache Flinten (und Doppellaufflinten) mit glattem Lauf sind nicht mal meldepflichtig. Also sowas zb.: http://www.kettner.com/at_de/waffen...reme-71-cm.html
Bearbeitet von CROWLER am 16.08.2015, 13:27
|
sk/\r
i never asked for this
|
und ich dachte die waffenbesitzkarte bekommst garnicht wennst zivi warst oder?
|
NeM
OC Addicted
|
WBK brauchst nur wennst die Waffe führen willst. WBK brauchst wenn du Waffen der Kat. B besitzen willst. Zum Führen brauchst einen Waffenpass, den du üblicherweise nicht bekommst.
|
$yrus
Freizeitjunkie
|
Vorsicht! Hier wird gefährliches Halbwissen zum Thema Waffengesetz verbreitet!Man bekommt (fast) keine Schußwaffe ohne zumindest einer Registrierung! Mit Registrierung gibt es Waffen der Kat C und D, sind eigentlich alles Langwaffen. Steinschloßflinten und Waffen, die nicht ins Waffengestz fallen sind da ausgenommen, daher das fast. Jagdwaffen sind auch ein eigenes Thema. Kat. B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen) gibt es nur mit Waffenbesitzkarte oder Waffenpass, wie der Name schon sagt, berechtigt die WBK zum Besitzen, der WP auch zum Führen in der Öffentlichkeit. Mehr will ich dazu jetzt gar nicht schreiben, falls jemand mehr wissen will, damm soll er isch doch einfach mal das Waffengesetz reinziehen. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...nummer=10006016WBK gibt es für unbescholtene Erwachsene relativ problemlos. Trotzdem glaub ich nicht, dass in Österreich auch nur annähernd so viele Schusswaffen, egal ob legal oder illegal, wie in den USA im Umlauf sind!
Bearbeitet von $yrus am 16.08.2015, 14:09
|
NeM
OC Addicted
|
In den USA sind auch die Lobbys stärker und Schusswaffen generell quasi Teil der Alltagskultur. Das ist bei uns, außerhalb von Jägern u.ä., eigentlich nicht der Fall. und ich dachte die waffenbesitzkarte bekommst garnicht wennst zivi warst oder? So wie ich das verstanden habe, sinds 15 Jahre Verbot für Kat. B Waffen bzw. das Führen. D.h. du bekommst auch als frischer Zivildiener vermutlich deine Flinte und nach 15 Jahren ists sowieso hinfällig.
Bearbeitet von NeM am 16.08.2015, 14:12
|
$yrus
Freizeitjunkie
|
... So wie ich das verstanden habe, sinds 15 Jahre Verbot für Kat. B Waffen bzw. das Führen. D.h. du bekommst auch als frischer Zivildiener vermutlich deine Flinte und nach 15 Jahren ists sowieso hinfällig. Da wär ich mir gar nicht so sicher, da es die Gewissensfrage nicht mehr gibt für den Zivildienst, kannst auch als John Rambo persönlich Zivi machen statt Heer
|
NeM
OC Addicted
|
Es steht aber so im Gesetz, Gewissensfrage hin oder her Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. D.h. mit Kat. C und D hast du als Zivildiener keine Probleme und ab Mitte 30 bist jedem Grundwehrdiener und Untauglichen wieder gleichgestellt.
|
CROWLER
Powerbunny
|
In den USA sind auch die Lobbys stärker und Schusswaffen generell quasi Teil der Alltagskultur. Das ist bei uns, außerhalb von Jägern u.ä., eigentlich nicht der Fall.
So wie ich das verstanden habe, sinds 15 Jahre Verbot für Kat. B Waffen bzw. das Führen. D.h. du bekommst auch als frischer Zivildiener vermutlich deine Flinte und nach 15 Jahren ists sowieso hinfällig. Flinten ohne gezogenem Lauf sind Kat D, mit gezogenem Lauf Kat C. WPK zum Kauf brauchst du nur bei Selbstlade-Büchsen, Repetierflinten, Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen. Siehe auch: https://www.kettner.com/waffengesetzÜberlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C und D: Siehe auch im WaffenG: § 30. Schusswaffen der Kategorie C sind Schusswaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt dieses Bundesgesetzes fallen. § 31. Schusswaffen der Kategorie D sind alle Schusswaffen mit glattem Lauf, soweit es sich nicht um verbotene Schusswaffen (§ 17) oder Kriegsmaterial oder Schusswaffen der Kategorie B handelt. § 34. (1) Erfolgt der Erwerb einer Schusswaffe der Kategorie C oder D bei einem einschlägigen Gewerbetreibenden, darf dieser die Waffe nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäfts nur dann sofort überlassen, wenn der Erwerber 1. Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte ist oder 2. die unverzügliche Ausfuhr dieser Waffe, insbesondere durch einen Erlaubnisschein gemäß § 37, glaubhaft machen kann. (2) In allen anderen Fällen darf der Gewerbetreibende den Besitz solcher Waffen erst drei Werktage nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäftes einräumen. Der Gewerbetreibende hat den Erwerber nach Abschluss des Rechtsgeschäfts auf die ihn gemäß § 56 treffende Verpflichtung hinzuweisen. Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF...nummer=10006016
|
CROWLER
Powerbunny
|
WBK brauchst wenn du Waffen der Kat. B besitzen willst. Zum Führen brauchst einen Waffenpass, den du üblicherweise nicht bekommst. Stimmt, hatte WP und WBK verwechselt Vorsicht! Hier wird gefährliches Halbwissen zum Thema Waffengesetz verbreitet!
Man bekommt (fast) keine Schußwaffe ohne zumindest einer Registrierung! Mit Registrierung gibt es Waffen der Kat C und D, sind eigentlich alles Langwaffen. Steinschloßflinten und Waffen, die nicht ins Waffengestz fallen sind da ausgenommen, daher das fast. Jagdwaffen sind auch ein eigenes Thema. Kat. B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen) gibt es nur mit Waffenbesitzkarte oder Waffenpass, wie der Name schon sagt, berechtigt die WBK zum Besitzen, der WP auch zum Führen in der Öffentlichkeit. Und inwiefern ist die Registrierung jetzt ein Hindernis?
Bearbeitet von CROWLER am 16.08.2015, 14:28
|
$yrus
Freizeitjunkie
|
Es steht aber so im Gesetz, Gewissensfrage hin oder her
D.h. mit Kat. C und D hast du als Zivildiener keine Probleme und ab Mitte 30 bist jedem Grundwehrdiener und Untauglichen wieder gleichgestellt. Danke, das war mir neu, war aber auch beim Bundesheer und steht im Zvildienstgesetz Und inwiefern ist die Registrierung jetzt ein Hindernis? Von nem Hindernis hab ich auch nicht gesschrieben, solang du deine Daten bekannt gibst, den Besitz begründen kannst und kein Waffenverbot hast, aber das . WBK brauchst nur wennst die Waffe führen willst. Zum im Garten rumballern musst nur 18 sein. (ohne Karte hast aber eine 3 Tage Cooldownphase)
Edit: Einfache Flinten (und Doppellaufflinten) mit glattem Lauf sind nicht mal meldepflichtig. Also sowas zb.: http://www.kettner.com/at_de/waffen...reme-71-cm.html ist einfach falsch, selbst die Flinte mit glattem Lauf ist regestrierungspflichtig!
|
CROWLER
Powerbunny
|
aja stimmt hab mich von dem text auf der kettnerseite irritieren lassen "Kat. D: Keine Meldepflicht. Registrierung des ersten Erwerbers durch den Fachhandel." Wie auch immer; man bekommt Waffen viel zu leicht.
|
Hansmaulwurf
u wot m8?
|
Bezüglich Zivi, gibt's eine Ausnahmeregelung, die hier vielleicht für Verwirrung gesorgt hat, Polizei-Dienst war vorher iirc nicht sofort möglich: noch ein game, welches ähnlich wie spec ops irgendwie komplett under the radar war, aber meiner meinung nach überraschend gut war: Enslaved: Odyssey to the West http://www.meinparlament.at/show_ti...ffenbesitzkarte
|
wergor
connoisseur de mimi
|
zur abwechslung mal was erfreuliches. Der Abzugsfinger sitzt bei Österreichs Polizisten nicht mehr so lockerDie Zahl abgegebener Schüsse war 1995 noch viermal höher als im Vorjahr. 23 Menschen starben seither durch Dienstwaffen, zwölf Beamten wurden seit 2000 im Dienst gewaltsam getötet Link: derstandard.at
|
NeM
OC Addicted
|
Körperkameras für Polizei: Test ab Anfang 2016 - wien.ORF.atDas lange diskutierte Vorhaben, heimische Polizisten zur Einsatzdokumentation mit Körperkameras auszustatten, wird nun konkret. Ab Anfang 2016 wird in Wien und an weiteren Orten in Österreich ein Testlauf mit den Bodycams stattfinden. Link: wien.orf.at Und Anwalt: "Polizeigewalt erst nach Fußtritt" - wien.ORF.atEs war die Reaktion auf einen Fußtritt. So rechtfertigt ein Anwalt die Polizeigewalt, die auf einem Video zu sehen ist. Dabei wurde ein mutmaßlicher Taschendieb mit dem Gesicht voran von einem Polizisten zu Boden geworfen. Link: wien.orf.at
|