OGH Urteile & Zivilrecht
Troy 17.06.2007 - 11:37 884 4
Troy
amateur
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http://kurier.at/nachrichten/techno/82746.phpTelefoniert ein Kind mit dem Mobiltelefon seiner Eltern und nimmt kostenpflichtige Glücksspiele oder Wetten in Anspruch, so müssen die Eltern diese Dienste nicht bezahlen. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) ... Mein Interesse besteht eigentlich nur noch darin, welche Aussagekraft der OGH hat, weil, kann nun eine Firma, dessen Klage vom OGH abgewiesen und als unzulässig (also die Streitpunkte) eingestuft wurde, die Privatperson zivil klagen? Kann die sich die Privatperson gegen diese Klage wehren und sich auf das Urteil des OGH berufen? Wenn dem nämlich wirklich so wäre und Handybesitzer nicht geklagt werden können (egal in welcher Instanz), weil jemand mit ihrem Unwissen mit dem Handy hantiert hat, seh ich große Hoffnung gegen Klagen von Eltern bzgl. P2P Programmen ( http://www.netzwelt.de/news/74859-f...uer-eltern.html).
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heroman
HDTV!
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find das sowieso lächerlich die aktion, erstens weil man auf 3 losgeht wobei one und teleschrott noch mehr solcher "komischen" klauseln drinnen hat und zweitens, wenn das jetzt so ist, kann man selbst wenn mal ein gespräch abbricht oder was weis ich vom vertrag zurücktreten und man darf vorher kündigen ohne das man den rest bezahlt.. wie lächerlich isn das ?
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Medice
Intensivlaie
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und wiedereinmal wurden die Eltern von einem weiteren Teil der Erziehungs- und Aufsichtspflicht entbunden...
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Longbow
Here to stay
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und wiedereinmal wurden die Eltern von einem weiteren Teil der Erziehungs- und Aufsichtspflicht entbunden... von wegen dummheit schützt vor strafe nicht, anscheinend doch
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Medice
Intensivlaie
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ich glaube, wenn in Zukunft dann Minderjährige wieder Mammis Handy benutzen, sind nicht nur die Eltern nicht verantwortlich, die Kosten müssen dann Lehrer-/KindergärtnerInnen tragen was kommt als nächstes? Garantieanspruch gegen VW, wenn Sohnemann mit zarten 8 den Schlüssel flaucht und das Auto in Betrieb setzt?
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