nächster filmindustrie wahnsinn...
d3cod3 01.11.2005 - 16:32 2485 30
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Hoffnungsloser Optimist
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Wenn ich § 42 (1) u. (4) des Urheberrechtschutzgesetzes richtig verstanden habe, dann hindert mich der Kopierschutz allerdings daran, ein mir zugesprochenes Recht in Anspruch zunehmen. So ist es (bzw. so versteh ich es auch, für korrekte Antworten musst du einen Anwalt fragen ). Du hättest dieses Recht, wenn der Kopierschutz nicht da wäre. Weil selbst wenn der Kopierschutz technisch zu umgehen ist, dann verstößt du gegen irgendeinen anderen § im UrhG, der "wirksame technische Maßnahmen" unter Schutz stellt. Kopiergeschützte Medien bringen dem Kunden also deutlich weniger Nutzwert.
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