sp33d
aka Fas7play
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"Die Servicepauschale betrifft alle Sparten der Telekommunikation: Mobilfunk, mobiles Internet und Festnetzinternet."
Hm, da bei dem Thema aber auch Fitnesscenter genannt wurden, wäre dies zu vermuten..
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nfin1te
nuttiest knifenut
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"Die Servicepauschale betrifft alle Sparten der Telekommunikation: Mobilfunk, mobiles Internet und Festnetzinternet."
Hm, da bei dem Thema aber auch Fitnesscenter genannt wurden, wäre dies zu vermuten.. Meine laienhafte Vermutung ist, dass die Provider sich bestmöglich drücken wollen, weil das - wie schon von einigen vermutet wurde - Millionenbeträge wären. D.h. ausgerufene Taktik ist reguläre Anfragen zur Erstattung werden abgelehnt, sollte ein Anwaltsschreiben eintrudeln wird anstandslos erstattet, da sie unter allen Umständen vermeiden wollen vor Gericht einen Präzedenzfall für die Telekommunikationsbranche zu schaffen, weil die Anwälte wissen, dass das problemlos vor Gericht durchgehen würde, da die Argumentation ja für jede Unternehmenskategorie zieht und nicht nur für Fitnesscenter. Das würde dann in den Nachrichten landen und jeder 0815 User würde rückfordern. Denk ich mir halt.
Bearbeitet von nfin1te am 28.02.2024, 16:12
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Sagatasan
Here to stay
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Danke für die Info! Ich werd mal prüfen um wieviel Geld es da bei mir geht. Rechtsschutzversicherung müsste eh mal wieder aktiviert werden
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Dune
dark mode lover
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Ich habe mir genau das gleiche gedachte letzten fünf Jahre mal hier nehmen und den Schaden berechnen, abschließend Anwälte vs Anwälte kämpfen lassen und Popcorn holen..
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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Ich forder gerade über Anwalt/Rechtsschutz Servicepauschalen von Magenta/Drei zurück, tw. Bis 2011 rückwirkend (drei), ich halt euch gern am laufenden. Meine formlose Anfrage/Forderung haben beide natürlich mal abgelehnt, daher.
Der Anwalt Strohmayer meint jedenfalls, das wäre eine Formsache und hat 100% Erfolgschancen bei Privaten und ist gratis.
https://www.strohmayer-rechtsanwalt.at/service.html In dem Prozess bin ich auch gerade, Klage ist formuliert, warte nur noch auf die Freigabe der Rechtsschutzversicherung.
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Dune
dark mode lover
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Hast du die Klage gleich selbst geschrieben?
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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Hast du die Klage gleich selbst geschrieben? Ja genau! Nein, natürlich Herr Strohmayer.
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chap
small gift, big smile
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Gibts für den Strohmayer-Prozess eine Frist? Oder könnte ich das auch erst nächtes Monat angehen?
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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Das sind Einzelklagen, also keine Frist im Sinne einer Verbandsklage oder ähnlichem.
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nfin1te
nuttiest knifenut
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In dem Prozess bin ich auch gerade, Klage ist formuliert, warte nur noch auf die Freigabe der Rechtsschutzversicherung. Bzgl. RS-Freigabe gibts bei mir ein kleines Update, und zwar, dass die Deckung dieses Falles abgelehnt wurde - mit folgender Begründung Die versicherte Person möchte zivilrechtliche Ansprüche gegen T-Mobile Austria GmbH aufgrund der behaupteten unzulässigen Verrechnung von Servicepauschalen geltend machen. In diesem Zusammenhang ist Bekanntermaßen derzeit eine Verbandsklage der Arbeiterkammer beim HG Wien anhängig. Aufgrund der Versicherungsbedingungen ist der Ausgang eines Verfahrens abzuwarten, wenn dessen Ergebnisse für ein weiteres Verfahren relevant sein können (Artikel 8 ARB 2018). Verjährung der Ansprüche (seit 01.03.2022) droht selbst bei Heranziehung der dreijährigen Verjährungsfrist derzeit nicht. Nach Abschluss dieses Verfahrens werden wir den Versicherungsschutz für das weitere Verfahren prüfen. Was prinzipiell egal sein sollte, da der Strohmayer meint, man braucht auch keinen RS für diese Verfahren. Schauma mal, wie es weiter geht.
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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Wo bist du versichert?
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smashIt
master of disaster
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@nfin1te: um welche summe gehts denn bei dir?
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nfin1te
nuttiest knifenut
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Wo bist du versichert? ARAG @nfin1te: um welche summe gehts denn bei dir? Nicht soviel (glaube ich zmd. ) Ein Handyvertrag bis 2011 zurück und Magenta Internet bis 2015 iirc.
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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Danke. Bin auch bei Arag bisher keine Rückmeldung.
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nfin1te
nuttiest knifenut
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AW nach Deckungsablehung vom Strohmayer Sehr geehrter Herr X,
Ihr Rechtsschutzversicherer hat negativ geantwortet (siehe Anhang unten - Deckungsablehnung). Es ist daher davon auszugehen, dass das Verfahren ohne Rechtsschutz geführt werden müsste. Dazu folgende ausführliche Informationen: Wir haben Ihren Fall geprüft und wir bestätigen, dass die Rückzahlung der Servicepauschale jetzt durchgesetzt werden könnte (siehe Anhang). Im Erfolgsfall erhalten Sie die gesamte Servicepauschale samt Zinsen zurück, ohne dass Kosten für Sie entstehen (auch ohne Rechtsschutz! Sämtliche Kosten trägt nämlich im Erfolgsfall der Telekom-Anbieter). Sollte das Verfahren verloren gehen, fallen für das Gerichtsverfahren Kosten von insgesamt ca. € 850,00 an. Dieses Szenario ist aber nicht realistisch. Es wurde noch kein Verfahren verloren. Bitte um Mitteilung, ob die Rückerstattung auch ohne Rechtsschutz durchgesetzt werden soll.
Alternative: Wenn Sie das Risiko eines Verlusts nicht eingehen wollen, können wir für Sie einen Prozessfinanzierer organisieren, der die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten übernimmt. Dafür müssen Sie aber schlussendlich einen Teil der Rückerstattung (ca. -34%) an den Prozessfinanzierer abgeben. Sie erhalten daher nicht die gesamte Servicepauschale zurück, sondern nur einen Teil (zB von 100 € Servicepauschale erhalten Sie 66 € - den Rest der Rückzahlung erhält der Prozessfinanzierer). Auf diesem Weg kann die Durchsetzung länger dauern, weil der Prozessfinanzierer die Rückerstattungen gestaffelt über Musterverfahren geltend macht. Abhängig vom Finanzierungsrahmen kann dieser Vorgang eventuell auch viel Zeit/Jahre in Anspruch nehmen (natürlich besteht aber die Möglichkeit, dass der Prozessfinanzierer aufgrund des Drucks vieler Verfahren für alle finanzierten Fälle auch früher eine außergerichtliche Lösung erreicht).
Wenn Sie sich für die Option ohne Kostenrisiko (Prozessfinanzierer) entscheiden, antworten Sie per E-Mail: "Ich ersuche um Geltendmachung ohne Kostenrisiko." - dann holen wir für Sie direkt die Finanzierungszusage ein. Von Ihrer Seite aus sind dafür keine zusätzlichen Schritte notwendig. Falls Sie es sich anders überlegen und die Rückerstattung nicht durchsetzen wollen, ist das kein Problem (für unsere bisherigen Leistungen müssen Sie auch in diesem Fall selbstverständlich nichts bezahlen).
Mit freundlichen Grüßen, Matthias Strohmayer
Zusätzliche Informationen: >Sie müssen nicht etwa vor Gericht erscheinen (aber wenn Sie in Wien wohnen, wäre es durchaus gut, weil dann dem Gericht gezeigt wird, wer hinter dem Anspruch steht). >Ihr Anbieter darf Sie nicht kündigen (gesetzlicher Kontrahierungszwang). Ich glaub ich mach einfach weiter
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