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Datenschutz-Grundverordnung

Snoop 13.04.2018 - 07:03 96066 511
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questionmarc

Here to stay
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lol, selbst an sowas banalem sieht man wiedermal wie schwammig das ganze ist - auslegungssache, interpretationssache, bla.

Spikx

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Nutzungseinheitennummern sind ohnehin eine eher Österreichische Sache. Insofern habe ich mich auch schon darüber gewundert, warum man überhaupt auf die Idee gekommen ist, dass das gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung verstoßen würde.
Bearbeitet von Spikx am 19.10.2018, 09:43

davebastard

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ich bin ja nicht paranoid aber ich finds ok dass es nicht jeder will dass der name auf der klingel stehen soll. bei sowas wie gemeindebauten sollte das imho einfach beim einzug von der hausverwaltung erfragt werden ob ja oder nein imho.
bei meiner genossenschaftswohnung wars auch "automatisch".

Spikx

My Little Pwny
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Ja eh, kann ja nicht so schwierig sein. Bei mir hat die Hausverwaltung auch einfach gefragt (war aber kein Gemeindebau oder Genossenschaft).

Viper780

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Ich kann meine Türglocke und die Wohnungstür selbstbeschriften sonst steht einfach die Top nummer drauf.

Im Grunde ist es mir egal, ich seh aber keinen Nutzen im Zeiten des Handys das es drauf steht.
Hab auf der anderen Seite aber auch keine Datenschutzbedenken

Smut

takeover & ether
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Zitat aus einem Post von questionmarc

lol, selbst an sowas banalem sieht man wiedermal wie schwammig das ganze ist - auslegungssache, interpretationssache, bla.

Datenschutz und DSGVO Experten gibt es ja seit letztdem Jahr gefühlt +200%.

Smut

takeover & ether
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Zitat aus einem Post von Smut
Datenschutz und DSGVO Experten gibt es ja seit letztdem Jahr gefühlt +200%.


Selbst als juristischer Laie weiß ich dass man zuerst prüft ob/welches Gesetz etwas regelt bevor man sich den Kopf zerbricht. Hier wohl nicht passiert.

Viper780

Er ist tot, Jim!
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Genau das ist aber für einen Laien extrem schwer. Man weiß nie ob es nicht ein anderes Gesetz regelt welches im Rang höher steht.

Smut

takeover & ether
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eh aber bevor ich die entscheidung treffe in 2000 gemeindebauten etwas zu tauschen und dann sogar noch eine unqualifizierte begründung gebe, erkundige ich mich. wär ja jetzt nicht so, dass es diesen organisationen an allem fehlt.
aber gut, kann auch blöd gelaufen sein, seis drum.

hier der kommentar von einem der helleren politiker momentan: imho noch schlimmer :p

semteX

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die besten unter der sonne...

Snoop

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ich glaube ihr sehts das von einem falschen standpunkt aus :)
die schieben die dsgvo vor, dass sie jetzt überall nur mehr die top# hinschreiben müssen und somit fallen die änderungen weg, wenn jemand umzieht/einzieht. effektive kosteneinsparung auf längere sicht :)

hachigatsu

king of the bongo
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Zitat aus einem Post von ccr
Jede Bank hat in den AGB und wohl auch Kreditverträgen stehen, dass Kreditinformationen an zB den KSV gehen (zB im Rahmen der Warenkreditevidenz). Jeder Mobilfunker hat in seinen Verträgen stehen, dass Auskünfte beim KSV eingeholt werden, und Zahlungsverzüge an den KSV gemeldet werden. Die Inkassoverordnung schreibt vor, dass in Mahnbriefen angeführt wird, an wen die Daten gemeldet werden. Und so weiter und so fort.
Das ist rechtlich auch unter der DSGVO nicht bedenklich - als Kunde wirst Du über diesen Datenaustausch informiert. Ausserdem haben Gerichte mehrfach beschieden, dass ein Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran hat, Informationen über das Zahlungsverhalten eines zukünftigen Vertragspartners einzuziehen (natürlich muss der Kunde dem zustimmen).

Problematisch ist natürlich, dass sich in den Systemen falsche oder veraltete Daten finden könnten. Deshalb hat man das Recht, Auskunfts- und Löschbegehren zu stellen. Das ist auch kostenlos (ein Auskunftsbegehren pro Jahr). Zukünftig müssen diese Begehren aber schneller bearbeitet werden, und es gibt mehr verantwortliche Ansprechpartner für solche Begehren. Um im Beispiel zu bleiben - bisher musste man beim KSV direkt anfragen, zukünftig müsste A1 auch Anfragen eines Kunden weiterleiten.

Habe übrigens News dazu. Ein bekannter von mir war mal im Konkurs, er hat alles ordentlich erledigt und zurück gezahlt (es ging damals um einen Versicherungsfall wo er nichts dafür konnte). Seine Einträge sind nach Beendigung des Konkurses dennoch ~7 Jahre eingetragen.
bei Deltavista, Criff, KSV usw...

Habe vor einiger Zeit mit ihm darüber gesprochen und ihm gesagt das man eigentlich im zuge der DSGVO dort alles löschen lassen könnte. Also hat er ihnen geschrieben und eine absage bekommen.
Aus der Absage konnte ich jedoch seine fehler ableiten.
-> Identitätsnachweis fehlte..
-> keine genauen angaben was gelöscht werden soll

Habe das mit ihm geklärt und ihm gesagt was er tun soll.
Und siehe da, 4 Wochen später gab es post. Deltavista und Criff haben gelöscht.. KSV weigert sich, das muss ich mir noch genauer einsehen (berechtigtes Interesse von Firman oder so). Aber prinzipiell geht es ja, wie man bei Criff und Deltavista sieht.

Snoop

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Das berechtigte Interesse ist nur im Rahmen der Verarbeitung gültig. Wenn es keine rechtliche Grundlage für die weitere Verarbeitung nach dem Löschbegehren gibt, kann man das durchaus durchsetzen.
Und wenns eh schon ~7 Jahre her ist, kann man da auch eine andere Tonart auswählen (bzw. gleich per Anwaltsschreiben die Löschung "priorisieren" lassen).
Es gibt übrigens meines Wissens nach keine Rechtsgrundlage, wo mitgeteilt werden muss welche Daten gelöscht werden sollen, sondern das ist Aufgabe des Verantwortlichen. Im Endeffekt müsste nur die Formulierung beim Löschanstrag so lauten, dass ALLE Daten im Zusammenhang mit der Person gelöscht (oder halt mit pesudonamen versehen) werden müssen.

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Kann jemand (halbwegs rechtssicher) sagen, welche Daten ein ehemaliger Arbeitgeber bei einem Auskunftsbegehren rausrücken muss? Konkret gehts darum, dass es viele viele Emails gibt, in denen uA mein Name steht, genauso einige Files als .doc bei der Personalabteilung, von denen ich definitiv weiß, die aber nicht mitgeschickt wurden. Auf Nachfrage wurde zuerst geleugnet, dann mit "betrieblichem Interesse" argumentiert.

Snoop

Here to stay
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Naja rausrücken müsste der Dienstgeber _prinzipiell_ alle datensätze, sofern technisch möglich und zumutbar bzw. nur wenn sie in einer maschinelllesbaren Form vorliegen. Außer es gibt wirklich Geheimnisse die geschützt werden müssen.
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