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Corona Virus (COVID-19)

rad1oactive 25.01.2020 - 07:52 3033464 18799 Thread rating
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Viper780

Er ist tot, Jim!
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Zitat aus einem Post von JDK
Schützt die Impfung / vorherige Infektion nun vorm Weitertragen? Vielleicht habe ich da was falsch verstanden.

Ca 30% besser als ohne (bei Omikron - bei Delta weit über 60%)

Snoop

Here to stay
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Naja es kommt halt auf den CT Wert drauf an. wenn dieser unter einer gewissen Schwelle ist, bist du ansteckend. Egal ob du geimpft oder geimpft + genesen bist.
Leider kann man sich ja auch mehrfach infizieren. Kenne inzwischen genügend Menschen, welche bereits 2x erkrankt sind. Auch teilweise mit Symptomen.
Die Impfung hilft vor allem dem eigenem Immunsystem. Es schützt aber die anderen nicht zwingend vor dir.
Von daher wird imho uns das Virus mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit noch viele Jahre begleiten

davebastard

Vinyl-Sammler
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Zitat aus einem Post von Viper780
Ca 30% besser als ohne (bei Omikron - bei Delta weit über 60%)

das gilt für 3fache impfung generell (also ohne einzurechnen wie lang die impfung her ist) afaik... hast du daten dass das auch für natürliche infektion gilt? ... bei infektion mit dem selben stamm wäre ich schon davon ausgegangen dass es 1-2 monate ein sehr guter Schutz ist. Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen... die dies 2mal erwischt hat sind die die ganz am anfang alpha hatten...also wo es schon sehr lange her ist.
unmöglich ist es nicht sich 2 mal zu infizieren dass ist klar, aber ich denke schon das eine natürliche infektion 1-2monate lang deutlich mehr als 30% risikoreduktion bringt. Sonst könnte die omikronwelle ja auch weiterlaufen....
Bearbeitet von davebastard am 15.04.2022, 10:32

rad1oactive

knows about the birb
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meine persönliche erfahrung, 3x geimpft (2x Astra, 1x Biontec):
im jänner 22 omikron erwischt, durchgemacht mit symptomen.
Februar und märz kontakt (indoor) mit infizierten gehabt - nicht nochmal angesteckt.

insofern glaube ich, dass ich persönlich da einen zusätzlichen schutz durch die überstandene infektion habe, zumindest für die aktuelle welle.

wie lang der hält, obs mir was im herbst bringen wird, weiß ma ned, bzw glaub ichs eher nicht, wenn da wieder eine andere variante daher kommen möge.

Jackinger

Legend
Bartwurst!
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laut drosten bringt eine natürliche omikroninfektion bei ungeimpften fast keinen immunschutz.. bei 3x geimpften immerhin ein wenig verbesserter immunschutz durch bildung von antikörpern in der mund/nasen-schleimhaut.. imo, info is schon bissl älter ;)

JDK

Oberwortwart
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Jo, war mehr eine rhetorische Frage.

davebastard

Vinyl-Sammler
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Zitat
Nur sehen wir a) die Zahl der Reinfektionen in die Höhe schnellen (Quelle: https://www.ages.at/mensch/krankhei...s-z/coronavirus - mal schauen wo das schlussendlich Ende April hinkommt, wird sich wohl hoffentlich beruhigen) und b) hats von den Leuten nur ein Bruchteil "frisch hinter sich" (was sie nichtmal vorm Weitertragen ausnimmt).

die zahlen sind ja absolut... ist klar dass die reinfektionen steigen wenn mehr infektionen sind...

edit: noch dazu könnte es eine rolle spielen ob man vorher BA1 und nachher BA2 gehabt hat. die Amis haben ja auch grad eine wiederaufkeimende Welle aufgrund von BA2
Bearbeitet von davebastard am 15.04.2022, 11:19

Jedimaster

Here to stay
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Plot twist zur Maskenpflicht: Die Aufhebung der Maskenpflicht gilt nicht für Einkaufszentren. Sobald sich im Einkaufszentrum ein Lebensmittelgeschäft oder eine Apotheke befindet gilt im gesamten Einkaufzentrum Maskenpflicht, man darf aber in den entsprechenden einzelnen Geschäften (Kleidung, Schuhe, Elektro, ....) dann die Maske abnehmen...

Noch eine Regelung die man nicht erklären kann oder ?

InfiX

she/her
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Zitat aus einem Post von Jedimaster
Noch eine Regelung die man nicht erklären kann oder ?

doch, kann man leicht erklären, denn wenn ich zum supermarkt oder der apotheke quer durchs shopping zentrum laufen muss durch die menschenmengen die dort einkaufen, dann machts sinn, dass dort maskenpflicht herrscht, was die leute dann in den geschäften machen wo man nicht hin muss, whatever.

FX Freak

.
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Zitat aus einem Post von Jedimaster
Plot twist zur Maskenpflicht: Die Aufhebung der Maskenpflicht gilt nicht für Einkaufszentren. Sobald sich im Einkaufszentrum ein Lebensmittelgeschäft oder eine Apotheke befindet gilt im gesamten Einkaufzentrum Maskenpflicht, man darf aber in den entsprechenden einzelnen Geschäften (Kleidung, Schuhe, Elektro, ....) dann die Maske abnehmen...

Noch eine Regelung die man nicht erklären kann oder ?

Das ist aber ein Scherz oder?

semteX

begehrt die rostschaufel
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lol das einkaufszentrum ohne spar oder apo zeigst ma :D

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von Jedimaster
Plot twist zur Maskenpflicht: Die Aufhebung der Maskenpflicht gilt nicht für Einkaufszentren. Sobald sich im Einkaufszentrum ein Lebensmittelgeschäft oder eine Apotheke befindet gilt im gesamten Einkaufzentrum Maskenpflicht, man darf aber in den entsprechenden einzelnen Geschäften (Kleidung, Schuhe, Elektro, ....) dann die Maske abnehmen...

Noch eine Regelung die man nicht erklären kann oder ?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF...nummer=20011838

Wurde sogar explizit hineingenommen:
Zitat
Verbindungsbauwerke baulich verbundener Betriebsstätten (z. B. Einkaufszentren, Markthallen) und

Vermutlich weil das halt Bereiche sind wo die Leute sich gerne aneinander kuscheln.

P.S.: Wer sagt eigentlich das normaler Handel frei von Maske ist?
Zitat
Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen;
Das umschließt ja sämtlichen Handel, nicht nur Apotheke oder Nahrungsmittelgeschäft?
Bearbeitet von daisho am 15.04.2022, 14:27

davebastard

Vinyl-Sammler
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interessant, da ist aber das mit der gastro auch noch drinnen, also maske innerhalb tragen außer am tisch :p denke aber das ist ein Fehler

daisho

SHODAN
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[quote]Einrichtungen der „Nachtgastronomie“
§ 3a.

(1) Einrichtungen der „Nachtgastronomie“ sind Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale.

(2) § 3 Abs. 2 gilt nicht, wenn der Betreiber alle Kunden in geschlossene Räume nur nach Vorlage eines Nachweises gemäß § 2 Abs. 2 einlässt.[/quote]
Das ist die "keine Maske wenn 3G oder sowas" denke ich.

/Edit: Kann aber sein dass das noch die alte ist?
Ganz unten steht: § 13. (1) Diese Verordnung tritt mit 5. März 2022 in Kraft und mit Ablauf des 16. April 2022 außer Kraft.



/Edit2:
Das hier dürfte die aktuelle sein auf jeden Fall: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente...2_II_156.pdfsig

[quote]
Verpflichtung zum Tragen einer Maske
§ 3. (1) Bei der Benützung von
1. Taxis und taxiähnlichen Betrieben sowie Schülertransporten im Sinne der §§ 30a ff des
Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376/1967,
2. Massenbeförderungsmitteln sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen,
Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen sowie deren jeweiligen
Verbindungsbauwerken
ist eine Maske zu tragen.
(2) Beim Betreten der Kundenbereiche folgender Betriebsstätten haben Kunden in geschlossenen
Räumen eine Maske zu tragen:
1. öffentliche Apotheken;
2. Betriebsstätten des Lebensmittelhandels (einschließlich Verkaufsstellen von
Lebensmittelproduzenten) und bäuerliche Direktvermarkter;
3. Drogerien und Drogeriemärkte;
4. Betriebsstätten zum Verkauf von Medizinprodukten und Sanitätsartikeln, Heilbehelfen und
Hilfsmitteln;
5. Betriebsstätten zum Verkauf von Tierfutter;
6. Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von
a) Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der
Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden,
b) Dienstleistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl.
Nr. 609/1977, dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), BGBl. Nr. 313/1994, und dem
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970,
c) veterinärmedizinischen Dienstleistungen,
d) Notfall-Dienstleistungen,
e) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege;
7. Betriebsstätten zum Verkauf und zur Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten;
BGBl. II - Ausgegeben am 14. April 2022 - Nr. 156 3 von 8
8. Betriebsstätten des Agrarhandels einschließlich Tierversteigerungen sowie des Gartenbaubetriebs
und des Landesproduktenhandels mit Saatgut, Futter und Düngemittel;
9. Tankstellen und Stromtankstellen sowie Waschanlagen;
10. Banken;
11. Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner und Anbieter von Telekommunikation;
12. Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske;
13. Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen;
14. Abfallentsorgungsbetriebe;
15. KFZ- und Fahrradwerkstätten.
(3) Abs. 2 gilt auch für
1. Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte bei Parteienverkehr,
2. Verbindungsbauwerke baulich verbundener Betriebsstätten (z. B. Einkaufszentren, Markthallen),
in denen sich Betriebsstätten gemäß Abs. 2 befinden und
3. Einrichtungen zur Religionsausübung.
(4) Abs. 1 bis 3 gelten bei unmittelbarem Kunden- oder Parteienkontakt auch für Betreiber, Inhaber
und Mitarbeiter, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert
werden kann. Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind insbesondere technische Schutzmaßnahmen wie
die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden.
(5) Darüber hinaus wird empfohlen, auch in geschlossenen Räumen von nicht von Abs. 1 bis 4
erfassten Verkehrsmitteln, Betriebsstätten und sonstigen Orten eine Maske zu tragen.[/quote]

[quote]
(3) Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht
1. während der Konsumation von Speisen und Getränken;
2. für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während
der Kommunikation;
3. wenn dies aus therapeutisch-pädagogischen Gründen notwendig ist;
4. für Personen, die Gesundheitsdienstleistungen der Logopädie erbringen oder in Anspruch
nehmen, für die Dauer der Erbringung bzw. Inanspruchnahme der logopädischen Dienstleistung;
5. wenn dies zur Erbringung einer Dienstleistung notwendig ist oder die Erbringung einer
Dienstleistung dadurch verunmöglicht wird;
6. während der Sportausübung;
7. in Feuchträumen, wie Duschen und Schwimmhallen;
8. für Personen, denen dies aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht
zugemutet werden kann. In diesem Fall darf auch eine sonstige den Mund- und Nasenbereich
abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung getragen werden. Sofern den
Personen auch dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, darf auch eine
sonstige nicht eng anliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende
mechanische Schutzvorrichtung getragen werden. Eine vollständige Abdeckung liegt vor, wenn
die nicht eng anliegende Schutzvorrichtung bis zu den Ohren und deutlich unter das Kinn reicht.
Sofern den Personen auch dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, gilt
die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen
Schutzvorrichtung nicht.
(4) Die Pflicht zum Tragen einer Maske oder einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und
eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten
BGBl. II - Ausgegeben am 14. April 2022 - Nr. 156 7 von 8
Lebensjahr; Kinder ab dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auch eine
den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen.
(5) Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht für Schwangere, wobei diese stattdessen eine
sonstige den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung
zu tragen haben.
(6) Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises gemäß § 2 Abs. 2 gilt nicht für
1. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr;
2. Personen, die über keinen Nachweis gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 und 3 verfügen und
a) schwanger sind oder
b) nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können
und denen eine Testung aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen,
insbesondere wegen dementieller Beeinträchtigung, nicht zugemutet werden kann.[/quote]
Bearbeitet von daisho am 15.04.2022, 15:12

Jedimaster

Here to stay
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Zitat aus einem Post von semteX
lol das einkaufszentrum ohne spar oder apo zeigst ma :D

Donaupark Mauthausen zb. Da ist die Apotheke und der Billa in nem Nebengebäude (eins von drei) ... sprich gilt jetzt im ganzen Donaupark oder nur in dem Gebäude wo Apotheke + Billa drinnen sind ? :D
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