wergor
connoisseur de mimi
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ich erwarte mir in der sache wirklich keine wissenschaftlichen studien. crumb hat ein gutes argument dafür geliefert, danke.
Bearbeitet von wergor am 14.09.2017, 22:56
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InfiX
she/her
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die Ablehnung ist sichtlich da. und das ist bei österreichern anders?
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delete1
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und das ist bei österreichern anders? gehts darum ob das bei österreichen gleich ist oder darum oder dass die wehrpflicht ein hindernis bei der staatsbürgerschaft darstellt? stichwort cherry picking.
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shad
und des is des
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infix hoit los erm
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salsa
So spät wie gestern.
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Bzgl. Wahlrecht möchte ich nur mal ganz kurz meine Situation in .de schildern, hier stehen ja auch nicht ganz unwichtige Wahlen an.
Ich bin nun seit 7 Jahren hier, habe hier meinen Lebensmittelpunkt, zahle (nicht zu wenig) Steuern. Aber wählen auf Bundesebene? Darf ich nicht. Ich bin Österreicher, als solcher bin ich geboren - wieso soll ich die Deutsche Staatsbürgerschaft annehmen? Ich darf also jetzt in einem Land wählen in dem die Entscheidungen für mich effektiv keinen Einfluss haben. Ich darf also für euch mitbestimmen.
Great. Thema verfehlt. EU anyone? Was hat die Staatsbürgerschaft mit "Teil der Gesellschaft sein" zu tun?
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22zaphod22
chocolate jesus
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ja da bist du halt die ausnahme die die regel bestätigt ... wie soll denn so eine regelung gelöst werden ... ab wievielen jahren gilt das dann ? ab wievielen bezahlten steuern ?
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InfiX
she/her
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gehts darum ob das bei österreichen gleich ist oder darum oder dass die wehrpflicht ein hindernis bei der staatsbürgerschaft darstellt? stichwort cherry picking. weil die frage absolut uninteressant ist, wehrpflicht gehört imho sowieso abgeschafft, damit zu argumentieren wollen ist deswegen für mich sinnlos und ja, ich kann jeden absolut verstehen der sich diese cherry nicht picken will.
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UnleashThebeast
unsäglicher Prolet
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wieso soll ich die Deutsche Staatsbürgerschaft annehmen? In deinem Fall wohl: Weil du in Deutschland wählen willst?
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Hansmaulwurf
u wot m8?
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ja da bist du halt die ausnahme die die regel bestätigt ... wie soll denn so eine regelung gelöst werden ... ab wievielen jahren gilt das dann ? ab wievielen bezahlten steuern ? Zentrales EU-Wählerregister, und du wenn du dort x Monate als "Interessent" im Land gemeldet bist mit Wohnort, muss deine Wahlbehörde (nach von dir gestellten Antrag) dich halt auch wählen lassen. Und der Einfachkeit kann man wohl annehmen das wenn du dich x Jahre im Land aufhältst wahrscheinlich auch relativ Steuern dort liegen lässt. Wege dafür gäbe es prinzipiell, und innerhalb von der EU sehe ich persönlich wenig Problem. Die große Frage wär imho ob sich das "rentiert", aber ich glaub innerhalb der EU gibt's nicht wenige Top-Leute die mittelfristig in anderen Ländern sind. (bauchgefühl) Meine Schwester hat 1:1 das selbe Szenario. "Daheim" kanns nicht wählen, und von Österreich bekommts zuwenig mit bzw. wills sowieso nicht mitbestimmen.
Bearbeitet von Hansmaulwurf am 15.09.2017, 15:14
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WONDERMIKE
Administratorkenough
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Also wenn ich in meinem Leben 2 längere Aufenthalte in anderen EU Staaten habe und dort demokratisch mitbestimmen will, dann muss ich unterm Strich in diesem Leben in 3 Armeen gedient haben. Und zwar mit etwas Pech nicht nur in Armeen, in denen Gatsch geschaufelt und auf Skipisten herumgetrampelt wird und auch deutlich länger als 6 Monate. Und das nicht als Rotzbua frisch nach der Schule, sondern als gestandener Mann, im Berufsleben und womöglich familiärer Pflichten. Na Grüß Gott. Es ist nur logisch, dass die 4 Grundfreiheiten der EU und die wirtschaftliche Globalisierung zu vermehrter innereuropäischer Migration führen. In Österreich waren 2014 78% der Zuwanderer EU Bürger. Demokratiepolitisch muss hier halt irgendwann auch Bewegung reinkommen, auch wenns immens schwierig ist und das ganze eine Luxusdiskussion ist angesichts dessen, wie manche Staaten ihre Unionsmitgliedschaft definieren. Um wieder zur Nationalratswahl zu kommen: hier kann man die Elefantenrunde vom Freitag in Linz mit Kern, Kurz und Strache nachsehen Mit Umfrage: Kern, Kurz, Strache: Dreikampf mit wenig KontroverseDas Flüchtlingsthema dominierte das erste Zusammentreffen der Spitzenkandiaten von SPÖ, ÖVP und FPÖ. Es blieb erstaunlich sachlich. Link: www.kleinezeitung.at
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eitschpi
epidämlichologe
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UnleashThebeast
unsäglicher Prolet
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Also wenn ich in meinem Leben 2 längere Aufenthalte in anderen EU Staaten habe und dort demokratisch mitbestimmen will, dann muss ich unterm Strich in diesem Leben in 3 Armeen gedient haben. Nein, innerhalb der EU musst du (auch wenn du Staatsbürgerschaft wechselst) nur einmal Wehrdienst leisten.
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salsa
So spät wie gestern.
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Aber 3 versch. Staatsbürgerschaften annehmen, um vollwertiges Gesellschaftsmitglied zu sein. Nicht viel besser.
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ccr
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Bzgl. Wahlrecht möchte ich nur mal ganz kurz meine Situation in .de schildern, hier stehen ja auch nicht ganz unwichtige Wahlen an.
Ich bin nun seit 7 Jahren hier, habe hier meinen Lebensmittelpunkt, zahle (nicht zu wenig) Steuern. Aber wählen auf Bundesebene? Darf ich nicht. Ich bin Österreicher, als solcher bin ich geboren - wieso soll ich die Deutsche Staatsbürgerschaft annehmen? Ich darf also jetzt in einem Land wählen in dem die Entscheidungen für mich effektiv keinen Einfluss haben. Ich darf also für euch mitbestimmen.
Great. Thema verfehlt. EU anyone? Was hat die Staatsbürgerschaft mit "Teil der Gesellschaft sein" zu tun? Nur rein theoretisch sollten politische Entscheidungen ja nicht nur eine Legislaturperiode lang gelten, sondern langfristig. Bildung, Pensionen, Verwaltungsreformen, etc. - das ist ja nicht auf 4, auch nicht auf 10 Jahre angelegt. Insofern fände ich es schon eigenartig, wenn da Menschen mitbestimmen dürften, die sich nur temporär im Land befinden (ja, auch 7 Jahre sind nur temporär bei einer Lebenswartung von bald 90 Jahren), und die sich dem Land auch gar nicht so verbunden fühlen, dass sie die Staatsbürgerschaft annehmen wollen. Eine Staatsbürgerschaft hat ja neben dem Wahlrecht und einer etwaigen Wehrpflicht auch noch andere Rechte und Pflichten - und ich finde es in Ordnung, wenn es da kein Rosinenpicken gibt ("Wahlrecht ja, aber das und das und das nicht"). Daher finde ich die aktuelle Regelung, nach der man als EU-Bürger zum Beispiel den Bürgermeister der Stadt wählen darf in der man lebt, nicht aber die Regierung eines Staates, schon in Ordnung. Natürlich stellt sich umgekehrt die Frage, ob dann Auslands-Bürger in ihrer Heimat noch wählen dürfen sollen. Aber auch da stehe ich auf dem Standpunkt, dass eine Wohnsitzverlegung für 10, 20 oder auch 30 Jahre immer noch eine verhältnismäßig kurze Zeit ist, und nicht bedeutet, dass man überhaupt kein Interesse mehr an seiner Heimat haben kann. Wer meint, nie wieder in die Heimat zurückzuwollen, muss ja nicht wählen. Warum soll aber jemand, der die ersten 30 und die letzten 30 Jahre seines Lebens in seiner Heimat verbringt dazwischen 20 Jahre lang nicht wählen dürfen nur weil er aus welchem Grund auch immer im Ausland lebt? In meinen Auslandsjahren habe ich sicher mehr Interesse an der langfristigen Politik Österreichs gehabt, als die Piefke-Studenten die in Wien kellnern
Bearbeitet von ccr am 16.09.2017, 09:43
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salsa
So spät wie gestern.
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7 Jahre überschreitet die maximale Legislaturperiode von 5 Jahren. Derartige Reformen könnten also auch eine wesentlich kürzere Lebenszeit haben.
Ich kann der Argumentation ein Stück weit folgen. Dem entgegen steht einfach, dass man mit dem ersten Arbeitstag im EU Ausland in ein anderes Sozialsystem einzahlt. In eines, wo man nicht das geringste Mitbestimmungsrecht hat.
Wer beiträgt muss mitbestimmen dürfen.
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