eitschpi
epidämlichologe
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Wahrscheinlich steht's schon im Thread, aber wird die Steuer dann einfach auf's ganze Gerät gerechnet, oder nur auf den Preis des Speichermediums, das drinnen is?
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XXL
insomnia
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alleine die tatsache das sie davon ausgehen das jeder irgendwas drauf speichert das sie angeht nervt mich schon, bei leerkasetten wars klar was da draufkommt, bei speichermedien ist das sicher nicht so eindeutig ...
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watchout
Legendundead
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Es kommt noch besser. Die Leerkassettenvergütung bekommt man nur in bestimmten Fällen zurück (zumindest war das der Fall als ich es das letzte mal nachgeschlagen habe für z.B. DVDs), NICHT ABER für z.B. Urlaubsvideos!!! Spannend, dh. wenn die Urlaubsvideos von der Leerkassettenvergütung nicht ausgeschlossen sind, heisst das, dass ich ein Kunstwerk kopieren würde, ergo, ich müsste für mein Urlaubsvideo bezugsberechtigt für den Fonds sein, right? Ich würde vorschlagen, jeder meldet sich da mal an, ist ja freies Gewerbe Ein Video pro Jahr veröffentlichen um "legitim" zu sein müsste ja reichen (Und kann ich *dann* eigentlich die Steuer zurückfordern??)
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mat
AdministratorLegends never die
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Spannend, dh. wenn die Urlaubsvideos von der Leerkassettenvergütung nicht ausgeschlossen sind, heisst das, dass ich ein Kunstwerk kopieren würde, ergo, ich müsste für mein Urlaubsvideo bezugsberechtigt für den Fonds sein, right? Ich würde vorschlagen, jeder meldet sich da mal an, ist ja freies Gewerbe
Ein Video pro Jahr veröffentlichen um "legitim" zu sein müsste ja reichen (Und kann ich *dann* eigentlich die Steuer zurückfordern??) Es ist nicht so einfach, als Künstler anerkannt zu werden. Wenn ich mich richtig erinnere, dann muss ein Gremium deinem Künstlerdasein zustimmen.
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Garbage
AdministratorThe Wizard of Owls
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bei leerkasetten wars klar was da draufkommt, bei speichermedien ist das sicher nicht so eindeutig ... naja, auch nicht unbedingt, es gab von commodore z.b. das datasette laufwerk, wo eine kassette als datenspeicher verwendet wurde. ich hatte sowas sogar mal in verbindung mit einem vc20, als dieser natürlich schon längst obsolet war.
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InfiX
she/her
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Es ist nicht so einfach, als Künstler anerkannt zu werden. Wenn ich mich richtig erinnere, dann muss ein Gremium deinem Künstlerdasein zustimmen. ich erfinde einfach aberwitzige methoden den leuten das geld aus den taschen zu ziehen, das wird ja heutzutage weithin als kunst anerkannt
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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Wenn das jeder machen würde, wäre halt das Gremium für ein paar Monate blockiert. Auch ein kleiner Sieg
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eitschpi
epidämlichologe
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Weißt Du zufällig wie das genau bezeichnet ist und in welchem Gesetz, mat?
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watchout
Legendundead
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Wenn das jeder machen würde, wäre halt das Gremium für ein paar Monate blockiert. Auch ein kleiner Sieg what he said. Wegen den 50 cent würd ich das nicht machen
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daisho
SHODAN
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Auch wenn es populistisch aussieht, ich bin froh das zu so einem Thema eine recht ansprechende simple Seite erstellt wurde :thumbsup: So eine Abzocke darf einfach nicht durchgehen (tut sie zwar eh schon, aber niemand weiß es ) /Edit: Am besten ist ja echt (1 GB): USB Stick: 0,15 Speicherkarte: 3,75 what the hell? Vollkommene Willkür.
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d0lby
reborn
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Gilt die Urheberrechtsabgabe eigentlich für Storagesysteme
Ich meine für gewerblich genutzte Storage? Nein oder? Ich finde zumindest nichts
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daisho
SHODAN
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Inwiefern? Wennst als AT Importeur/Händler Storagesysteme verkaufst musst wohl offiziell die Gebühr zahlen. Als Kunde indirekt halt (fast) immer, außer irgendein Importeur/Händler hält sich halt nicht daran ... AUSTROMECHANA - http://www.AUME.at - Urheberrechtsabgabe WER ZAHLT URA ?Importeur, Hersteller, Händler Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Vergütung derjenige zu leisten hat, der das unbespielte Trägermaterial vom Inland oder vom Ausland aus als erster in Österreich verkauft. Dies ist in der Regel der Importeur, im Falle einer inländischen Produktion ist es der Hersteller. Die Leerkassettenvergütung wird in der Folge auf jeder Handelsebene weiterverrechnet und ist somit für den Händler ein Durchlaufposten. Jeder Händler haftet jedoch wie ein Bürge und Zahler für die Entrichtung der Leerkassettenvergütung, soferne seine Bezugsmenge an unbespieltem Trägermaterial je Halbjahr über der so genannten Bagatellgrenze liegt (5.000 Spielstunden Audio oder 10.000 Spielstunden Video). Kleine Händler sind somit von der Haftung ausgenommen. Letztlich zahlt jedoch der Konsument im Rahmen des Gesamtpreises die Leerkassettenvergütung. Der Konsument ist ja auch derjenige, der urheberrechtlich geschützte Musik, Bilder, Filme usw. auf das Trägermaterial privat überspielt. Link: www.aume.at
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d0lby
reborn
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Gestern wurde es geklärt. Für Storage im Enterprisebereich gilt diese Regelung nicht bzw. ausgenommen wenn der der es kauft sagt "Jo ich speichere drauf meine Filme" - was niemand tun wird.
Und hier gilt nicht diese "Aber sie könnten GIS Regelung".
Bearbeitet von d0lby am 13.08.2015, 08:53
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daisho
SHODAN
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Wer hat das mit wem und wo geklärt? Gibt es dazu irgendwelche Infos?
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d0lby
reborn
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Stand heute 11 Uhr Unsere Rechtsberatung hat sich damit beschäftigt. D.h keine Quellenangabe möglich. Es ist jedoch nicht ganz zu 100% klar oder besser gesagt nicht, nicht festgelegt. Fakt ist, dass solche Produkte die im High End Bereich / Enterprisebereich / name it ... nicht eingesetzt werden um Mp3 Sammlungen und Filme zu speichern. Und privat, wird sich niemand eine 50.000 Euro Storage in den Keller stellen. Also.. es klingt eher mit "man geht davon aus, dass diese Produkte dafür nicht eingesetzt werden" Ist irgendwie wischwasch.
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