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Plattform für ein modernes Urheberrecht - Nein zur "Handy- und Computersteuer"

BlueAngel 04.12.2008 - 19:48 81618 588 Thread rating
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eitschpi

epidämlichologe
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Wahrscheinlich steht's schon im Thread, aber wird die Steuer dann einfach auf's ganze Gerät gerechnet, oder nur auf den Preis des Speichermediums, das drinnen is?

XXL

insomnia
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alleine die tatsache das sie davon ausgehen das jeder irgendwas drauf speichert das sie angeht nervt mich schon, bei leerkasetten wars klar was da draufkommt, bei speichermedien ist das sicher nicht so eindeutig ...

watchout

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undead
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Zitat von daisho
Es kommt noch besser. Die Leerkassettenvergütung bekommt man nur in bestimmten Fällen zurück (zumindest war das der Fall als ich es das letzte mal nachgeschlagen habe für z.B. DVDs), NICHT ABER für z.B. Urlaubsvideos!!!
Spannend, dh. wenn die Urlaubsvideos von der Leerkassettenvergütung nicht ausgeschlossen sind, heisst das, dass ich ein Kunstwerk kopieren würde, ergo, ich müsste für mein Urlaubsvideo bezugsberechtigt für den Fonds sein, right? Ich würde vorschlagen, jeder meldet sich da mal an, ist ja freies Gewerbe :D

Ein Video pro Jahr veröffentlichen um "legitim" zu sein müsste ja reichen (Und kann ich *dann* eigentlich die Steuer zurückfordern??)

mat

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Legends never die
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Zitat von watchout
Spannend, dh. wenn die Urlaubsvideos von der Leerkassettenvergütung nicht ausgeschlossen sind, heisst das, dass ich ein Kunstwerk kopieren würde, ergo, ich müsste für mein Urlaubsvideo bezugsberechtigt für den Fonds sein, right? Ich würde vorschlagen, jeder meldet sich da mal an, ist ja freies Gewerbe :D

Ein Video pro Jahr veröffentlichen um "legitim" zu sein müsste ja reichen (Und kann ich *dann* eigentlich die Steuer zurückfordern??)
Es ist nicht so einfach, als Künstler anerkannt zu werden. Wenn ich mich richtig erinnere, dann muss ein Gremium deinem Künstlerdasein zustimmen.

Garbage

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The Wizard of Owls
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Zitat von XXL
bei leerkasetten wars klar was da draufkommt, bei speichermedien ist das sicher nicht so eindeutig ...
naja, auch nicht unbedingt, es gab von commodore z.b. das datasette laufwerk, wo eine kassette als datenspeicher verwendet wurde. ;)
ich hatte sowas sogar mal in verbindung mit einem vc20, als dieser natürlich schon längst obsolet war. :p

InfiX

she/her
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Zitat von mat
Es ist nicht so einfach, als Künstler anerkannt zu werden. Wenn ich mich richtig erinnere, dann muss ein Gremium deinem Künstlerdasein zustimmen.

ich erfinde einfach aberwitzige methoden den leuten das geld aus den taschen zu ziehen, das wird ja heutzutage weithin als kunst anerkannt :)

Burschi1620

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Wenn das jeder machen würde, wäre halt das Gremium für ein paar Monate blockiert. Auch ein kleiner Sieg :D

eitschpi

epidämlichologe
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Weißt Du zufällig wie das genau bezeichnet ist und in welchem Gesetz, mat?

watchout

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Zitat von Burschi1620
Wenn das jeder machen würde, wäre halt das Gremium für ein paar Monate blockiert. Auch ein kleiner Sieg :D
what he said. Wegen den 50 cent würd ich das nicht machen ;)

daisho

SHODAN
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Auch wenn es populistisch aussieht, ich bin froh das zu so einem Thema eine recht ansprechende simple Seite erstellt wurde :thumbsup:

So eine Abzocke darf einfach nicht durchgehen (tut sie zwar eh schon, aber niemand weiß es :bash:)

/Edit:
Am besten ist ja echt (1 GB):

USB Stick: 0,15
Speicherkarte: 3,75

what the hell? Vollkommene Willkür.

d0lby

reborn
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Gilt die Urheberrechtsabgabe eigentlich für Storagesysteme

Ich meine für gewerblich genutzte Storage? Nein oder? Ich finde zumindest nichts

daisho

SHODAN
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Inwiefern? Wennst als AT Importeur/Händler Storagesysteme verkaufst musst wohl offiziell die Gebühr zahlen. Als Kunde indirekt halt (fast) immer, außer irgendein Importeur/Händler hält sich halt nicht daran ...

d0lby

reborn
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Gestern wurde es geklärt. Für Storage im Enterprisebereich gilt diese Regelung nicht bzw. ausgenommen wenn der der es kauft sagt "Jo ich speichere drauf meine Filme" - was niemand tun wird.

Und hier gilt nicht diese "Aber sie könnten GIS Regelung".
Bearbeitet von d0lby am 13.08.2015, 08:53

daisho

SHODAN
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Wer hat das mit wem und wo geklärt? Gibt es dazu irgendwelche Infos?

d0lby

reborn
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Stand heute 11 Uhr :D

Unsere Rechtsberatung hat sich damit beschäftigt.
D.h keine Quellenangabe möglich.

Es ist jedoch nicht ganz zu 100% klar oder besser gesagt nicht, nicht festgelegt.

Fakt ist, dass solche Produkte die im High End Bereich / Enterprisebereich / name it ... nicht eingesetzt werden um Mp3 Sammlungen und Filme zu speichern.

Und privat, wird sich niemand eine 50.000 Euro Storage in den Keller stellen. :D

Also.. es klingt eher mit "man geht davon aus, dass diese Produkte dafür nicht eingesetzt werden"

Ist irgendwie wischwasch.
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