Die Speichermedienvergütung (SMV)
Römi 09.09.2017 - 18:16 4074 11
Römi
Hausmeister
|
Ich will eigentlich kein altes Thema aufwärmen... Heute ist mir jedenfalls wieder eingefallen dass man das theoretisch zurückfordern können sollte. Ich habe auch einige HDD's oder ssds die tatsächlich nicht für musik etc speicherung verwendet werden ![:)](/images/smilies/smile.gif) Also Rechnungen gesucht und so weiter - aber auf der AustroMech. seite steht folgendes: http://www.akm.at/musiknutzer/speichermedienverguetung/2. an den Letztverbraucher, der Speichermedien zu einem Preis erworben hat, der die bezahlte Vergütung einschließt, diese jedoch nicht für Vervielfältigungen von urheberrechtlich relevanten Material zum privaten Gebrauch benutzt oder benutzen lässt. Die den Rückvergütungsanspruch begründenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen. Bitte beachten Sie, dass ein Hinweis auf die Vergütung bei den jeweiligen Speichermedien auf den Einkaufsrechnungen ausgewiesen sein muss und Voraussetzung für die Rückvergütung ist. Ist natürlich auf keiner der Rechnungen der Fall (2016/2017) ![:(](/images/smilies/frown.gif) Gibt es Händler die das ausweisen? Hat schon mal jemand den SMV Betrag erfolgreich zurückgefordert? Ist das jetzt immer noch eine Grauzone? Bevor ich die nächste kaufe werde ich den Händler explizit fragen ob sie das ausweisen oder wenn nicht warum nicht... Edit: eventuell hätt ich das auch in den austomechana rant thread schreiben sollen? Hatte vergessen dass es den gibt.
Bearbeitet von Römi am 09.09.2017, 18:19
|
Römi
Hausmeister
|
Das ganze scheint eh noch immer eine farce zu sein... könnts den thread auch gleich löschen wenn ich mich ned irre.
|
UnleashThebeast
unsäglicher Prolet
|
Ist auch definitiv eine Farce. Du bekommst als Privatperson garnix zurück.
|
darkboarder
Here to stay
|
|
Römi
Hausmeister
|
ja ich versteh nur nicht ... wenn die händler die abgabe zahlen sollens das auf der Rechnung ausweisen. Wenn nicht auch gut, aber dann müsste es ja größere Preisunterschiede geben. Beim nächsten mal frag ich einfach vorher weils mich interessiert. Die Rechnungen sind übrigens von haym und e-tec (und amazon) ... dort is nichts ausgewiesen.
|
sLy-
semiconductor physicist
|
|
Römi
Hausmeister
|
Nein, weil den scheiß kein Händler auf der Rechnung ausweist. Und wenn das nicht der Falls ist kann man sich das Formular wohin bicken...
|
daisho
VereinsmitgliedSHODAN
|
War es nicht auch der Fall dass sie dann versuchen "Beweise" einzufordern das man berechtigt ist (sprich die alten Medien einschicken soll), mal abgesehen davon das es sowieso lächerlich ist für welche Art der Nutzung man eigentlich nichts zurückbekommt (bin da aber auf einem alten Stand, es war zumindest früher so das man für eigene Urlaubsfotos, also wirklich eigen erstellte, nichts zurückbekommt - nur für freie Software o.Ä.)
Das Ganze ist eine größere Farce als die GIS und es ist eine Frechheit das so etwas weiterexistieren darf. Solange solche Sachen existieren habe ich keinen Respekt gegenüber wer auch immer in der Politik sitzt.
|
wergor
connoisseur de mimi
|
Das Ganze ist eine größere Farce als die GIS und es ist eine Frechheit das so etwas weiterexistieren darf. qft. wenn ich mir anschau warum die leerkasettenvergütung damals eingeführt wurde und das mit der heutigen situation vergleiche gibts kein sinnvolles argument das für die smv spricht.
|
sLy-
semiconductor physicist
|
Nein, weil den scheiß kein Händler auf der Rechnung ausweist. Und wenn das nicht der Falls ist kann man sich das Formular wohin bicken... Ich werds in den nächsten Wochen mal versuchen. Habe bei Ditech angerufen, und die haben mir gesagt, dass der bei Ihnen auf der Rechnung aufscheinende Satz "Einige unserer Produkte enthalten eine Uhrheberrechtsabgabe" dafür ausreichen soll. Mal sehen....
|
Römi
Hausmeister
|
Lass uns wissen was rauskommt. Ich hatte dann einfach keine Zeit und auch keine Lust mehr mich damit weiter zu ärgern.
|
chinchin
Banned
|
Einfach nicht in mehr Oesterreich kaufen ![;)](/images/smilies/wink.gif) Nur wenn sich genug Haendler darueber aufregen, dass es den Handel zerstoert, kann es gebrochen werden.
|