Schadensfall bei doppelten Versand
rofn 17.10.2010 - 09:13 7283 71
watercool
BYOB
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Aus meiner Sicht aber auch selten umständlich vom Händler gemacht, der muss die Krot sowieso fressen, ob er will oder nicht.
Der Radi kostet 75 im VK, also ca 63 nett und ca 50 im EK schätz ich. Den Radi kann er zusätzlich noch abschreiben, dann bleiben ihm so 35-40 Euro schaden. Den Rückversand vom Kunden zahlt er ja offensichtlich auch, zieht man die Opportunitätskosten ab bleiben 25 Euro. Den defekten Radi kann er aber noch alternativ verchecken wenn er noch funktioniert und bekommt sicher 30 Euro dafür (ok, je nachdem wie ers macht müssten die ja auch versteuert werden...).
Unterm Strich nimmt er verdammt viel Aufwand, Zeit und schlechte Nachrede für einen Gesamtschaden von vielleicht 25-35 Euro in Kauf? Na bin gespannt wie lang der Händler noch lebt.
Zahlt er einfach den Rückversand, oder bittet den Kunden den Rückversand zu zahlen und dafür schickt er sofort einen neuen (so freundlich und verständnisvoll sind fast alle Kunden) hat er einen super glücklichen Kunden, einen anderen kann er mit einem günstigen Radi glücklich machen, er hat keine Arbeit damit und keine Probleme und wegen den paar Euro soll er sich nicht ins Hemd machen, ist ja nicht so als wenn das dauernd passiert. Damit muss man halt rechnen als Händler.
edit: grad erst die Fotos genauer angesehen, der Radi hat ja so gut wie gar nix. Der geht für 50 Euro auch noch weg.. also noch unverständlicher.
Verbaust du den Radi so das man das Eck sieht? Ansonsten hättest die GS nehmen sollen und einfach den Händler in Zukunft meiden, so arg schauts echt nicht aus.
Bearbeitet von watercool am 21.10.2010, 21:23
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rofn
Addicted
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Jo ich verbau ihn so das man das Eck ziemlich gut sehen würde deshalb hats mich auch so angefu..
Im Großen und Ganzen muss ich sagen das es mir hier einfach auch mehr ums Prinzip geht als um die Sache selbst, so wie watercool es eben gut beschreibt, wenn ich mir Zeug um 550 Euro bestelle u. dann nichtmal nen Radiator ausgetauscht bekomm, weil er nen optischen Mangel od. sonstwas hat u. mir rumgesülze anhören muss von wegen es sei ein, zitat, "zu teurer" artikel um ihn auszutauschen stellts mir als kunde einfach das geimpfte auf.
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daisho
SHODAN
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Vielleicht ist das ein Händler der auf Bestellung die Artikel selbst erst ordert und will keinen zweiten Raddi bei sich daheim lagern den dann vielleicht nie wieder jemand kauft, daher wohl der umständliche Weg über Hersteller/Transportfirma damit er ihn ersetzt bekommt und dann erst dir zurückschickt.
Ist halt der Krampf mit diesen Pseudo-Händlern, die eigentlich nur ein Zwischenstopp zum Lager sind. Wie gesagt, solche Händler in Zukunft meiden, aber sein gutes Recht ist es ja sich "angemessen" Zeit zu lassen. Hast schon rausgefunden ob Fernabsatz bei einem Schadensfall noch möglich ist? Das wäre ja ein Weg gewesen das einfach zurückzuschicken ohne großes Trara.
/Edit: Aber ich stimme zu ... der Imageschaden wegen so einer Lapalie ist halt enorm. Schlimmer finde ich dass die Leute dann vielleicht nur mehr bei Großhändler bestellen und andere kleine Händler die aber ganz fein sind genauso darunter leiden.
Vorbildliches Verhalten ist es sicher nicht (hab ich aber eh schonmal gesagt)
Bearbeitet von daisho am 22.10.2010, 07:28
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rofn
Addicted
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Hast schon rausgefunden ob Fernabsatz bei einem Schadensfall noch möglich ist? Laut Vki ist Fernabsatz bei beschädigter Ware generell nicht möglich.
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daisho
SHODAN
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Argl ... das ist natürlich crap.
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Facetious
Addicted
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Laut Vki ist Fernabsatz bei beschädigter Ware generell nicht möglich. ja aber nur in dieser situation, die der threadstarter ungut angegangen ist. schaut man sich den zweck der beiden rechtsinsitute an, ist es klar das beide unabhängig von einander zu betrachten sind. Das Rücktrittsrecht gem. Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsschlüssen im Internet hat den Zweck den Verbraucher vor unüberlegten Bestellungen im Internet zu schützen, während die Gewährleistung das Recht einräumt bei einem Mangel Ersatz zu fordern. Hätte der Threadstarter daher die Problematik mit der Gewährleistung nicht angesprochen, sondern nur sein Recht auf Rücktritt gem der og RL (bzw in diesem Fall das die RL umsetzende Gesetz in Deutschland) in Anspruch genommen, die er ja nicht mal begründen muss (!), wäre Fall zumindest vor Gericht ganz schnell gelöst worden. Es funktioniert klarerweise auch mit Gewährleistung, aber beide Institute setzen auf anderen Ebenen des Vertragszeitpunktes an. lg Facetious
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rofn
Addicted
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tjo, ich bin eben nicht davon ausgegangen das der händler wg. tausch so probleme macht.
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watercool
BYOB
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Aber da kannst dir sicher sein das der Händler dir einen Strick dreht wenn der Radi beschädigt ist und per FAG zurückkommt. Dann hätt er nämlich wirklich schlechte Karten zu beweisen das dies bereits am Hinweg passiert ist.
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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Aber da kannst dir sicher sein das der Händler dir einen Strick dreht wenn der Radi beschädigt ist und per FAG zurückkommt. Dann hätt er nämlich wirklich schlechte Karten zu beweisen das dies bereits am Hinweg passiert ist. warum? Der Händler fahrt eh immer ein. Auch bei der Gewährleistung. Effektiv kannst du ja nicht nachweisen, ob das Ding beschädigt ist (bzw. wann!). Also kann ers auch daheim zamgehaut haben und sagen des war schon so.
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master blue
Mr. Anderson
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Laut Vki ist Fernabsatz bei beschädigter Ware generell nicht möglich. interessant. beginnt dann die frist von neuem, wenn das reparierte/neue teil retour kommt?
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Garrett
Here to stay
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das würde mich auch interessieren, weil ich gerade nen aktuellen fall habe:
Massageliege wurde online bestellt, kam via Botendienst vor wenigen Tagen an. Schon der Verpackungskarton war total zerbeult und hatte einige Löcher. Leider war das dem Nachbarn, der das Paket statt meiner Freundin angenommen hat, relativ egal. Jedenfalls hat der Massagetisch nun einige starke Beschädigungen.
Da auch die übrige Verarbeitungsqualität sehr zu wünschen übrig lässt, würde meine Freundin am Liebsten mittels Fernabsatzgesetz vom Kauf zurücktreten und das Geld zurück haben.
Durch die Beschädigungen geht das aber nicht, oder? Was würdet ihr vorschlagen? Auf einen neuen Massagetisch warten und den dann mittels Fernabsatzgesetz zurückschicken?
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Bobby Digital
Addicted
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so weit ich weiß, musst du nur dann die beschädigung nachweisen, wenn du das paket selbst entgegengenommen hat. hast du es vom nachbarn beschädigt erhalten und hat dieser keine postvollmacht, so ist der paketdienst selbst schuld, wenn er es dem nachbarn gibt. nimmst du es dann aber vom nachbarn an, dann muss du den schaden sofort melden. (beim versender) und lass dich nicht von irgendwelchen agb´s abspeisen, siehe -> http://www.drbuecker.de/beitrag.php?article=134edit: ich hab nochmal kurz über google geguckt und wie es ausschaut, ist das ein ding was versender und paketzusteller unter sich ausmachen müssen. in manchen fällen hab ich aber auch davon gelesen, dass, wenn der nachbar sich auf den schein nicht vom zusteller vermerken lassen hat, das paket schon vor annahme beschädigt war, evtl. sogar er haften könnte. was auch immer es sein sollte, in diesem fall solltest du klar im recht sein.
Bearbeitet von Bobby Digital am 22.11.2010, 18:51
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