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Schadensfall bei doppelten Versand

rofn 17.10.2010 - 09:13 7284 71
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master blue

Mr. Anderson
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ich würde AC einfach alles darlegen. schick die fotos hin, die deutlich begründen warum es kein transportschaden sein kann und erwähne, dass der schaden wohl bereits vor dem versand entstanden sein muss. so kommt AC erst garnicht in versuchung dir bzw. logoix etws anzukreiden. du musst ihm ja nicht gleich mit der tür ins haus fallen und mutwilligkeit unterstellen. die ecke des kartons sieht nicht wahnsinnig kaputt aus, worauf man wohl nicht gleich auf einen schaden am raddi schließen kann. AC wird wohl kaum jedes produkt (mit abgenudelten ecken) öffnen. von daher -> kann passieren.
was das erstatten der versandkosten angeht: wenn AC es genau nimmt, erstatten sie dir nur die VKs innerhalb deutschlands. am besten, du schickst das paket per logoix retour, ist sicher billiger als die post. wenn sie dir den betrag nicht komplett erstatten wollen, dann eben nur soviel, wie ein gleich schweres paket im versand innerhalb .de kostet.

Burschi1620

24/7 Santa Claus
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Ich würd mal beim Rechtsschutz anrufen und mir ein ordentliches Update bezüglich Gewährleistung und Fernabsatzgesetz geben. Ersteres um sicher zu gehen und zweiteres um abzudecken, ob du ausgepackte beschädigte Ware (warum auch immer) via Fernabsatzgesetz zurückschicken kannst, oder dass dann automatisch unter Gewährleistung fällt, wwi.

Letztlich hast du in meinen Augen nicht auch nur einen Finger zu bewegen, da die Beweislast beim Verkäufer liegt, im Falle einer Gewährleistung. Inwiefern sich DIE mit der Post und Co abputzen dürfen, würde ich auch den Rechtsschutz fragen. Meiner Meinung nach gar nicht, sonst könnte ja jeder herkommen und defekte Ware verschicken und sich auf den Transport ausreden.


Wenn dieses Wissen eingeholt ist: Fisting time! So würds zumindest ich machen. Den Leuten mal gepflegt in den ***** steigen.

master blue

Mr. Anderson
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post als ausrede zählt nicht, hier ist es aber mit logoix ein spezieller fall. allerdings müsste selbst dann der händler logoix beweisen, dass sie schuld sind und nicht umgekehrt (meine ich jedenfalls). logoix schaut sich nämlich auch genau die pakete an die reinkommen. kommt ein paket halb zerlegt hat, gibts dazu auch eine niederschrift. ist das paket unbeschädigt, der inhalt aber dennoch beschädigt, ist das ein fall von schlecht verpackt.

Zitat
zweiteres um abzudecken, ob du ausgepackte beschädigte Ware (warum auch immer) via Fernabsatzgesetz zurückschicken kannst, oder dass dann automatisch unter Gewährleistung fällt, wwi.
würde mich auch interessieren. ich schreib dazu einfach mal meine überlegungen... auspacken = wertminderung, die der händler verrechnen kann. das würde hier aber auch nicht zutreffen, da zum begutachten im geschäft auch (nach rücksprache) das auspacken zählt. in diesem fall wohl eher kein problem, an der verpackung ist ja nichts dran.
wenn ein teil beschädigt ankommt und das sofort meldet und man zusätzlich nicht die zeit hat auf ersatz zu warten, darf eigentlich auch die rückgabe kein problem sein, denn bis ein ersatz da ist, ist die rückgabefrist bereits abgelaufen - das rechnungsdatum ändert sich ja nicht. (in .de bei 14 tagen wohl nicht, hier mit 7 tagen durchaus möglich.)

Neo-=IuE=-

Here to stay
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das problem ist wegen fernabsatz ist unabhängig von diesem fall jetzt

wenn der verkäufer eine ware verschickt (natürlich angenommen es passt alles, also nix defekt und gut verpackt), dann wird er natürlich bei fernabsatz nicht das produkt defekt zurücknehmen, deshalb natürlich zuerst die klärung des schadens

rofn

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Zitat von master blue
Zitat
zweiteres um abzudecken, ob du ausgepackte beschädigte Ware (warum auch immer) via Fernabsatzgesetz zurückschicken kannst, oder dass dann automatisch unter Gewährleistung fällt, wwi.

würde mich auch interessieren. ich schreib dazu einfach mal meine überlegungen... auspacken = wertminderung, die der händler verrechnen kann. das würde hier aber auch nicht zutreffen, da zum begutachten im geschäft auch (nach rücksprache) das auspacken zählt. in diesem fall wohl eher kein problem, an der verpackung ist ja nichts dran.
wenn ein teil beschädigt ankommt und das sofort meldet und man zusätzlich nicht die zeit hat auf ersatz zu warten, darf eigentlich auch die rückgabe kein problem sein, denn bis ein ersatz da ist, ist die rückgabefrist bereits abgelaufen - das rechnungsdatum ändert sich ja nicht. (in .de bei 14 tagen wohl nicht, hier mit 7 tagen durchaus möglich.)

sofern ich das jetzt richtig verstehe, stimmt das.

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Kingpin

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Wie eh schon geschrieben wurde, ist es für mich sicher kein Transportschaden. Ein Transportschaden muss von außen sichtbar sein. Sollte der Karton keinerlei Spuren aufweisen, ist es entweder mangelhaft verpackt (Sphäre des Versenders also Händler) bzw. Herstellerschaden. Eine Schuldigkeit seitens des Spediteurs/LDL sehe ich hier nirgends.

Das hätte ich zum Thema Gewährleistung noch gefunden:

"Ob der Vertragspartner dabei den Mangel verschuldet hat oder nicht, ist unwesentlich. Der Händler leistet nämlich unabhängig vom Verschulden Gewähr dafür, dass die Ware keinen Mangel hat. Der Unternehmer kann die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher weder ausschließen noch wesentlich einschränken."

Link

Insofern ist es vollkommen unerheblich oder der Schaden durch den Händler oder den Hersteller erfolgt ist. Der Händler ist derjenige den die Gewährleistungspflicht trifft.

daisho

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Dass das der Händler ausschnapsen muss ist eh klar, der hat aber auch nie was gegenteiliges behauptet.
Es wurde eh schon alles gesagt. Er könnte sich ja beim Konsumentenschutzverband oder im Internet informieren ob Rücktritt via Fernabsatz noch möglich ist wenn ein Schaden aufgetreten ist. Wenn ja kann man darüber ja ganz leicht einfach vom Kauf zurücktreten. Wenn nicht muss er halt auf den Händler "eine angemessene Zeit" warten, das Recht hat dieser.

rofn

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Hab am Donnerstag einen Termin beim Europäischen Verbraucherzentrum, dem ich den Fall übergeben werde.

Ansonsten hat sich nicht viel getan, bis auf eine Mail in der mir mitgeteilt wurde das sich der Händler nun an die DHL wendet weil es sich ja um einen "Transportschaden" handelt weil ich ja auf die 15 Euro Gutschrift nicht eingegangen bin. :rolleyes: :confused:

Hab halt nochmal hingeschrieben das ich den Fall dort quasi abgebe und wenn es sein muss auch rechtliche Schritte einleiten werde sofern sie mir den Kaufpreis nicht zurückerstatten. Fertig aus.

Locutus

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Halt uns auf dem laufenden :)

rofn

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sooo update...heute also beim vki gewesen...sehr nette menschen dort muss ich sagen, falls mal jemand Probleme ähnlicher Art hat kann ich nur empfehlen, Beratung kostet 10 Euro und auf Wunsch kümmern sich die dann auch um den Fall sofern er sich außergerichtlich lösen lässt.

Jedenfalls hab ich denen meinen Fall mal übergeben u. jetzt schauma mal weiter, ob der Händler weiterhin rum zickt, jedenfalls meinte die Dame dort das ich auf jeden Fall im Recht bin u. das Geld zurück bekommen sollte. Transportschaden oder verursachter Schaden seitens des Händlers, er muss dafür haften u. nicht die DHL od. sonstwer. §474 BGB sollte hier Anwendung finden. Mehr werd ich wohl erst in ein Paar Wochen erfahren da das nun mit der Deutschen Zentrale des Europäischen Verbraucherzentrum in Hand geht u. dann sehen wir weiter. Allerdings bin ich relativ Positiv gestimmt was die Sache betrifft u. die Last erstmal los. :)

Nächstes Update dann, wenns was neues gibt.

Turrican

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sehr fein, viel glück. bin gespannt wie es weitergeht. :)

watercool

BYOB
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Welcher händler ist das? Gerne auch per pm.. Oder hab ichs nur übersehen?

flying_teapot

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@rofn :

ich hoffe der vki hier in .at berücksichtigt das geltende .de recht auch ausreichend, und in den AGBs wälzen händler auch gerne das transportrisiko auf den kunden ab.

ftp.

Turrican

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Zitat von watercool
Welcher händler ist das? Gerne auch per pm.. Oder hab ichs nur übersehen?
er hat es nicht erwähnt.
es gab ja schon mal so abmahn-vorfälle wegen rufschädigung etc.;)

daisho

SHODAN
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Ich hoffe ich trete niemandem zu nahe, aber eine 15€ Gutschrift ausschlagen und dann noch 10€ für "Rechtshilfe" zu bezahlen für einen 75€ Radiator der (höchstwahrscheinlich) lediglich einen optischen Mangel hat weil man nicht ein paar Tage warten kann...

oida voda
Da greift man sich irgendwie auf den Kopf.
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