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peluga+produktrückgabe

lentschi 05.03.2009 - 20:58 6374 43
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lalaker

TBS forever
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Bei meinem Fall war´s nicht Rückgabe, sondern Gewährleistung.

daisho

SHODAN
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Zitat von freq
nein. weil mit dem ladenkauf ein "vetrag" [rechnung] abgeschlossen wird.
anders wenn du es über den postweg / boten / storch bekommst da du ja nicht die möglichkeit hattes das produkt auf seine funktion/ vollständigkeit beim kauf zu überprüfen. ---> nur dann fernabsatz

[o]mfg alex!
Der Link zu Eurolawyer (Case-Beispiel) sagt was anderes. Afaik kommt der Vertrag ja auch schon mit der Bestellbestätigung zustande, egal. Demnach hat eine persönliche Abholung keine Einwirkung auf den Vertrag.

master blue

Mr. Anderson
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auch wenn man nur eine reservierungsbestätigung bekommt? ich glaub darin liegt der feine unterschied, denn in diesem fall kommt der echte vertrag ja erst mit der rechnung beim "abholen" zustande. was anderes ist es vermutlich bei abholung + vorkasse, aber wer macht das schon.

ich werde bei meinen nächsten bestellungen mal aufpassen, was genau die händler bei "bar bei abholung" für bestätigungsmails schicken.

daisho

SHODAN
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Ich weiß nicht ob da ein Unterschied besteht. Das einzige das anders ist, ist die Vorkasse. Also liegt der Händler da schon in einer Lieferschuld (bzw. muss es vor Ort dann verfügbar haben). Aber wann kommt der Kaufvertrag zustande? Doch nicht erst mit Erfüllen einer Schuld oder? (möcht da jetzt nicht nachschlagen) Soweit ich weiß ja schon mit der Einigung über den Kauf. Also Händler bietet um x Euro ein Produkt an, du denkst dir "ja, um den Preis will ich das" und gibst die Bestellung ab. Nachdem der Händler dir die Bestätigung sendet ist das ja quasi eine Bestätigung das der Kaufvertrag zustande gekommen ist. (Ich hoff ich lieg da nicht grob falsch, aber so hatte ich es in Erinnerung)

$yrus

Freizeitjunkie
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also zum thema bestellung im web bei selbstabholung hab ich mal das gefunedn:
http://www.verbraucherrecht.at/deve...Hash=b8c61ec92d
das handelsgericht stellt da ua fest, dass auch bei bestellung im netz und abholung der ware im geschäft das KSchG anzuwenden ist also auch das rücktrittsrecht gilt.

master blue

Mr. Anderson
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Zitat
Unmittelbar darauf erhielt er ein Antwort-Mail, in dem generelle Informationen enthalten waren und auf die Verbindlichkeit der Online Bestellung hingewiesen wurde.
wie in meinem letzten posting schon vermutet, kommt es darauf an, welche art der bestätigung man bekommt. wird es als reservierung ohne verbindlichkeit gehandelt, hat man sicher kein rücktrittsrecht.

daisho

SHODAN
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Da bewegst du dich aber auf sehr dünnem Eis. Mal abgesehen dass dieser Text (vielleicht) gar keine Rechtsgültigkeit besitzt (Urteil nicht rechtskräftig, wurde an den OGH übergeben > kein weiterführender Link), nimmst du hier einen einzelnen Teilsatz aus einem Ganzen heraus und interpretierst ihn für einen komplett anderen Kontext.

Es erscheint mir eher seltsam, wenn man die Fernabsatz-Regelung einfach umgehen kann indem man sagt "bei uns ist nichts verbindlich" :confused:

$yrus

Freizeitjunkie
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Zitat von daisho
Da bewegst du dich aber auf sehr dünnem Eis. Mal abgesehen dass dieser Text (vielleicht) gar keine Rechtsgültigkeit besitzt (Urteil nicht rechtskräftig, wurde an den OGH übergeben > kein weiterführender Link), nimmst du hier einen einzelnen Teilsatz aus einem Ganzen heraus und interpretierst ihn für einen komplett anderen Kontext.

Es erscheint mir eher seltsam, wenn man die Fernabsatz-Regelung einfach umgehen kann indem man sagt "bei uns ist nichts verbindlich" :confused:
iirc gibt'sda auch schon ein ogh-urteil dazu, die das urteil bestätigt.

auf den hinweis der verbindlichkeit kommt es imho auch nicht an, sondern dass er das kauf-anbot mit der "liegt bereit mail" annimmt:
Zitat
Die Bestellung des Konsumenten stellt [] ein Vertrags-Angebot dar. [] Durch die Benachrichtigung, dass das Gerät zu einem gewissen Zeitpunkt abholbereit ist, brachte der Unternehmer – zumindest konkludent – zum Ausdruck, dass er das Angebot annehmen möchte. Bei der Benachrichtigung von der Bereitstellung der Waren liegt im Sinn des § 863 ABGB kein vernünftiger Grund vor, am Rechtsgeschäftswillen des Unternehmers zu zweifeln.

Nightstalker

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Sorry wenn ich da einen alten Hund ausgrabe aber ich hab da grade eine Frage dazu weil ich heute etwas bestellt habe bei Peluga...

Wie ist das nun, aus Erfahrung. Ich habe heute Vormittag eine Bestellung mit Abholung aufgegeben und eine Bestätigung erhalten in der steht: Bestellbestätigung - Ware ist lagernd und zur Abholung bereit.

Gut, alles klar, nun ist es aber so dass sich mittlerweile (wohl ein dummer Zufall) der Preis reduziert hat und ich eigentlich (da noch genügend Stück auf Lager sind) nicht gewillt bin den "teureren" Preis zu zahlen.

Kann ich diese "Bestellung" nun einfach verfallen lassen (sprich nicht abholen mit der Nummer) und das Produkt zum günstigeren Preis normal kaufen oder verpflichtet mich diese Bestellung nun zum Kauf der Ware?

In den AGB von Peluga steht:
Zitat
Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Bei dem Fall der Selbstabholung in einer unserer Geschäfte, wird die Ware für Sie unverbindlich Reserviert, und der Kaufvertrag kommt erst mit Rechnungsstellung bzw. durch die Übergabe der Ware zustande.

Heißt also die Bestellung ist nur eine Reservierung, wann diese Verfällt und wie das genau gehandhabt wird steht hier aber nicht?!


Nun ist einfach die Frage, geh ich hin, sage ich will das bestellte Produkt zum günstigeren Preis haben und der sagt, ok kein Thema oder kommen mir die dann mit verbindlichkeiten usw.? Sonst kauf ich es einfach und lass die Bestellung verfallen, darf ja kein Problem sein.

Hat das schon mal wer gemacht?

lg

lalaker

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Also beim Ditech ist die Ware eine Tag abholbereit, danach wird sie einfach zum normalen Verkauf freigegeben.

Beim Etec ist es glaube ich eine Woche.

Wenn das beim Peluga auch so ist, würde ich einfach die Frist verstreichen lassen.
Oder du fragst halt einfach mal an, ob sie dir das Teil nicht zum günstigeren Preis verkaufen wollen.

Ich habe bis jetzt noch immer alles abgeholt, somit kann ich nicht sagen, ob es da Probleme gibt, ich würde aber meinen NEIN.

kekxx

Big d00d
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Ich würde am besten mal bei der Abholung mit denen Reden, sollte eigentlich kein großes Problem darstellen.

userohnenamen

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beim e-tec war es kein problem ein bestelltes teil das in der zeit um 7€ günstiger wurde um den tagespreis zu bekommen
wenn das ned gegangen wär hätt ich die bestellung storniert und direkt im laden gekauft :D

Nightstalker

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Ich denk auch das das "in der Regel" keine Problem sein sollte, ist ja schon irgendwie im Interesse des Shops.

Ich sag ja nix wenn ich es reservier und dann 2 Tage später komm und der Preis sich ändert, bei mir waren es aber nichtmal 2 Stunden, das ist dann schon ärgerlich *g*

Mal schauen, ich denk ich werd einfach dort anfragen, rechne auch nicht mit Problemen. Lasse es euch auf jeden Fall wissen!

lg

master blue

Mr. Anderson
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die meisten händler handhaben bestellungen mit barzahlung bei abholung als reservierung, was keinen kaufvertrag darstellt, damit sie nicht ins fernabsatzgesetz fallen.
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