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Peluga

Athlon1 09.07.2008 - 22:52 14829 66
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Athlon1

Future has arrived!
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Also nachdem mein Sys num endlich komplett bei mir ist kann ich mal folgendes zu Peluga sagen.

Sie habe zwar vergessen mein Gehäuse wegzuschicken und das Mainboard hatte einen knick, jedoch wurde das Gehäuse sofort anchgesendet und das Mainboard anstandslos ausgetauscht, Peluga hat auch die Rücktransportkosten übernommen.

Versand: Sehr schnell
Freundlich keit am telefon: OK
Verpackung: Gut

Alles in allem hats gepasst :)

fresserettich

Here to stay
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Möchte auch meinen Senf dazu geben:
Genaueres bezieht sich auf die Filiale in Linz:
Da mir neulich ein Ram eingegangen ist siehe http://www.overclockers.at/storage_...p_32_bit_196705
War ich gestern beim Peluga umtauschen. Und das ganze ging ziemlich flott, weil einer der beiden Mitarbeiter nach meiner Email damals gleich eine Reservierung für die Ram gemacht hat, welche ich brauche. Damit ging das ganze schnell, sie waren auch fix lagernd und ich bin hoffentlich wieder glücklich (Ram kann ich erst am Sonntag einbauen)

Muss da mal ein großes Lob hergeben. Da denkt einer mit :)
Soll soll es sein, habe auch schon andere Verkäufer beim Peluga erlebt.

Weinzo

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Mein X1950pro ist eingegangen, bzw. freezt mein pc bei Beanspruchung.
Naja, Pech dachte ich -Karte wurde 12/2006 gekauft.
Da der Hersteller (Powercolor) den RMA nur über den Shop und nicht direkt mit dem Endkunden abwickelt, bin ich hingefahren. Das Einschicken der Karte dauert ca. 3 Wochen. Naja, auf Nachdruck meinerseits wurde mir eine andere X1950 pro gegeben.

Wieder heim - eingebaut, piepst -scheinbar defekt.

Wieder angerufen, eine Karte wäre noch da, hingefahren, umgetauscht.
Diese Karte wurde angeblich einem 3dmark 06 durchlauf unterzogen, funktioniert garantiert.

Heimgefahren, eingebaut -rattert. - Toll. (Beim Ausbau ist mir dann auch ein Schokoladenfleck am Kühler aufgefallen :rolleyes:

ATI Tools gestartet, Scan for Artefacts hängt sich nach einer halben minute auf.

Wieder hingefahren, jetzt kann ich 3 Wochen warten.


Frage 1: Muss mir Peluga nach Ablauf der Garantie und während der Gewährleisungsfrist die Karte austauschen, oder reicht's, wenn sie eingeschickt wird?

Frage 2: Wenn er die Karte schon austauscht, dann wohl nicht gegen was gebrauchtes oder?


Ich bin mir nicht ganz klar darüber, ob ich sauer bin, weil ich 2 mal umsonst herumgefahren bin, den ganzen Nachmittag ver..... habe, oder ob ich dankbar sein soll, dass sie's versucht haben.


3 Wochen warte ich sicher nicht, Rabatt auf eine neue Karte wollte man mir keinen geben, naja, kauf ich sie wo anders.


P. S. -falls der RMA austausch noch genau so toll wie 2003 ist, wo ich 3 Wochen beim Peluga in Wien als Übergangslösung bis zum Zivi angestellt war (Filiale wurde überfallen vom eigenen Filialleiter, mir wurde erst viel später mein ganzes gehalt bezahlt, weil ja PROBEWOCHE!!!....RMA war äußerst nervig, lass' mas liegen...usw...) dann bin ich ja mal gespannt.

my 2 Cents
Weinzi

ica

hmm
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Zitat von Weinzi
Frage 1: Muss mir Peluga nach Ablauf der Garantie und während der Gewährleisungsfrist die Karte austauschen, oder reicht's, wenn sie eingeschickt wird?

Frage 2: Wenn er die Karte schon austauscht, dann wohl nicht gegen was gebrauchtes oder?

3 Wochen warte ich sicher nicht, Rabatt auf eine neue Karte wollte man mir keinen geben, naja, kauf ich sie wo anders.

1. nein. einschicken reicht.

2. wenn er schon so kulant ist kann er dir in der dauer der reparatur doch mitgeben was er will.

wieso soll er dir einen rabatt geben?

lalaker

TBS forever
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Ad Frage1: Die Gewährleistung vom Peluga und auch die Garantie vom Peluga (1 Jahr) ist abgelaufen. Somit kommt nur mehr die Herstellergarantie in Frage.
Peluga muss die Karte bloß einschicken und auf Ersatz warten, alles andere ist Kulanz.
Das es mit dem Austausch zweimal nicht geklappt hat, ist natürlich Pech.

Ad 2: Austausch gegen Gleichwertiges oder Besseres, gebraucht wäre in dem Fall gleichwertig, aber eben keine Austausch mit defekter Ware.

Peluga hat sich richtig verhalten, Herstellergarantie kann eben schon mal ein paar Wochen dauern.

Weinzo

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Zitat von ica
1. nein. einschicken reicht.

2. wenn er schon so kulant ist kann er dir in der dauer der reparatur doch mitgeben was er will.

wieso soll er dir einen rabatt geben?

Wer sagte was von der Dauer der Raparatur, ich habe es so verstanden, dass ich mir die Karte behalten kann....

naja, man kann doch so kulant sein und jemanden, wenn er schon so viel herumfährt, etwas entgegekommen.

und damit mein ich nicht "do, probier moi ob die koartn geht...."

><))))°>

Idle ...
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Zitat von lalaker
Ad Frage1: Die Gewährleistung vom Peluga und auch die Garantie vom Peluga (1 Jahr) ist abgelaufen. Somit kommt nur mehr die Herstellergarantie in Frage.
Peluga muss die Karte bloß einschicken und auf Ersatz warten, alles andere ist Kulanz.
Das es mit dem Austausch zweimal nicht geklappt hat, ist natürlich Pech.
gewährleistung sind immer 2 jahre, egal wo man kauft. siehe §933 abgb (karte wurde 12/06 gekauft, also geht die gewährleistung bis 12/08)
einschicken reicht im regelfall nicht aus, da einem gewährleistung gegenüber dem händler (und nicht dem hersteller) zusteht. was der händler mit der defekten ware macht kann einem im normalfall, also egal sein.

Zitat von lalaker
Ad 2: Austausch gegen Gleichwertiges oder Besseres, gebraucht wäre in dem Fall gleichwertig, aber eben keine Austausch mit defekter Ware.
das ist so auch falsch. ob austausch oder verbesserung vorrang hat richtet sich nach dem aufwand für den übernehmer, bzw dem wert der ware. siehe §932(2) abgb

Zitat von lalaker
Peluga hat sich richtig verhalten, Herstellergarantie kann eben schon mal ein paar Wochen dauern.
Je nachdem welche ansicht man vertritt kann weinzi sogar auf austausch bestehen. weil 3 wochen schon sehr grosse unanehmlichkeiten (im sinne des 932(2)) für den übernehmer darstellen - im verhältnis zum wert der ware.
Bearbeitet von ><))))°> am 29.07.2008, 17:27

Skatan

peace among worlds!
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was die leute heutzutage alles verlangen wundert mich dass sich überhaupt noch jemand antut hardware händler zu sein....

er hätt dir eben rein rechtlich GAR NIX geben müssen.
dass die karte nicht funktioniert hat ist imho pech

Dreamforcer

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wird sich hier nicht immer mit der Beweislastumkehr herausgeredet, bzw das der Kunde "beweisen" muss das der schaden (was hier wohl nicht der fall war) von anfang an bestanden hat.

><))))°>

Idle ...
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Zitat von Dreamforcer
wird sich hier nicht immer mit der Beweislastumkehr herausgeredet, bzw das der Kunde "beweisen" muss das der schaden (was hier wohl nicht der fall war) von anfang an bestanden hat.
Gerade bei elektronik ist es relativ leicht zu beweisen dass der mangel von anfang an vorhanden war, weil man im regelfall nicht an der hardware herumsbastelt. wie soll die hardware also sonst defekt geworden sein, wenn man sie ordnungsgemäss verwendet hat? "abnutzungserscheinung" gilt nicht als ausrede, weil die ware eben 2 jahre funktionieren muss, wenn man sie entsprechend der spezifikationen verwendet.

lalaker

TBS forever
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Für mich zählen nur 6 Monate Gewährleistung, den Rest kannst eh nie beweisen.

Das Frage 2 rein die Kulanz betrifft finde ich hier nicht das ABGB greifend.

Wenn der Kunde mit der Garantiewartezeit Probleme hat, ist das Pech, Garantie ist immer noch eine freiwillige Leistung und nicht durch Gesetz geregelt.

Edit: Dann beweise doch mal die ordnungsgemäße Verwendung.

><))))°>

Idle ...
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Zitat von lalaker
Für mich zählen nur 6 Monate Gewährleistung, den Rest kannst eh nie beweisen.
das seh ich anders, siehe meinen post über deinem.

Zitat von lalaker
Das Frage 2 rein die Kulanz betrifft finde ich hier nicht das ABGB greifend.
da wir uns noch in der gewährleistung befinden, und das abgb daher greift (da der beweis der mangelhaftigkeit beim kauf, wie gesagt leicht zu erbringen ist - solang nicht an der grafikkarte herumgeschraubt wurde, oder etwas abgebrochen ist) kann man auf austausch bestehen, und dieser hat natürlich gegen eine funktionierende gleichwertige grafikkarte zu erfolgen.

Zitat von lalaker
Wenn der Kunde mit der Garantiewarteziet Probleme hat, ist das Pech, Garantie ist immer noch eine freiwillige Leistung und nicht durch Gesetz geregelt.
wie gesagt, greift mMn hier gewährleistung.

Zitat von lalaker
Edit: Dann beweise doch mal die ordnungsgemäße Verwendung.
solang kein sichtbarer schaden an der grafikkarte vorhanden ist, wird das kein problem sein.
Bearbeitet von ><))))°> am 29.07.2008, 17:36

ica

hmm
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Zitat von ><;))))°>
(da der beweis der mangelhaftigkeit beim kauf, wie gesagt leicht zu erbringen ist

was bitte ist da leicht zu erbringen?

lalaker

TBS forever
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Zu allererst beweise mal, dass der Mangel von vornherein vorhanden war, und dann sehen wir weiter. Erkläre doch bitte wie genau du das machen willst!

Da dass quasi unmöglich ist, kannst mit dem AGBG nach 6 Monaten kaum noch was anfangen und hilft eigentlich dem Händler.
24 Monate Gewährleistung ist in der Realität Augenauswischerei.

Deshalb achte ich beim HW-Kauf auch auf lange Garantiezeiten (z.B. bei Mainboard oder Graka).

><))))°>

Idle ...
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siehe meinen letzten, editierten post, ganz unten.
woher soll der defekt kommen, wenn kein schaden an der grafikkarte zu erkennen ist?
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