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IT-Stuff als/für Firma kaufen (Mehrwertsteuer How-To?)

TOM 07.03.2017 - 15:26 5814 20
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TOM

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Hi Leute

Da hier sicher genug selbstständige unterwegs sind, eine recht banale Frage:

Ich möchte mir einen Laptop kaufen und gerne dafür die MWST weglassen, da ich ihn eigentlich nur für meine geplante Firmengründung benötige. Firmengründung steht in den nächsten 6-8 Wochen an, würde ihn aber schon gerne jetzt kaufen um damit mobil arbeiten zu können.

How-To?

Mir wurde genannt, einkaufen und UID angeben => hab ich noch nicht
Wie schaut's aus mit beim Jahresausgleich 2017 die MWST abschreiben?!
Empfehlungen wo gekauft werden kann/sollte?

Habt ihr da generelle Tipps die man beachten sollte, damit sich der Aufwand in Grenzen hält?

tia

böhmi

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Einzelunternehmen oder GmbH?

Grundsätzlich sind das sogenannte "Vorlaufkosten" bzw. "Vorleistungen".
Wie das ganze zu handhaben ist, hängt davon ab ob Einzelunternehmen oder GmbH.

JDK

Oberwortwart
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Wenn die Möglichkeit hast, frag mal bei einem Steuerberater nach.

(aber vermutlich willst du das erstmal mit dem Thread vermeiden ^^)

DAO

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als einzelunternehmer: einfach jetzt kaufen und später als einlage in die firma geben.

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Zitat von DAO
als einzelunternehmer: einfach jetzt kaufen und später als einlage in die firma geben.
This, die VSt wird nachher eh ausgeglichen, selbst wennst sie jetzt bezahlst.

Longbow

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Eins nach dem anderen. Eine geplante Firmengründung ist keine Firma.

1. Firmengründung. Je nach Rechtsform ist das ja mit Anmeldung des Gewerbes abgeschlossen.
2. Danach UID Nr. holen (Formular U15) und Erklärung gemäß § 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 machen. (Verzicht auf Kleinunternehmerregelung aka "Umsatzsteuerbefreiung) U12.

3. Einkaufen.
Wenn innergemeinschaftl. Kauf dann fällt durch die Bekanntgabe der UID ohnehin keine USt an, du musst den innergemeinschaftl. Erwerb aber in der USt. Voranmeldung korrekt angeben.

Bei einem Einkauf in Österreich hättest du aber Vorsteuer bezahlt und darfst die von dir verrechnete USt dagegen anführen - daraus berechnet sich die USt Zahllast monatlich bzw. quartalsweise.

4. Am Ende des Jahres (aliquot) Abschreibung nicht vergessen. :)

Du kannst das Ding privat jetzt schon kaufen und dann in deine Firma einbringen, das wäre aber ungeschickt. Und nur ein zusätzlich mühsamer Schritt.

disclaimer: i am not a steuerberater, den sollte man ohnehin bald mal konsultieren ^^

Master99

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In diesem Fall musst du auf jeden Fall bei einem Händler kaufen mit österr. Firmensitz damit du das im Jahresabschluss 2017 berücksichtigen/einbringen kannst.

Aus dem EU-Ausland kannst du dir nichts zurückholen, deswegen brauchst du hierfür eine UID-Nummer damit du direkt beim Kauf keine Mwst zahlst.

Betrifft somit Einkäufe bei Amazon, Apple...

Steht es denn eigentlich schon fest dass du überhaupt umsatzsteuerpflichtig bist (Umsatz heuer >30.000€) bzw. planst du einen OptIn diesbzgl?

Je nach Geschäftsidee und Kunden gibt es auch Fälle bei denen es ohne Umsatzsteuer geschickter wäre. Dann kannst du die aber natürlich auch nicht Gegenrechnen gegen die Mwst.

Um dir bessere Ratschläge zu geben müsstest du also kurz erstmal dein Geschäftsfeld + angestrebte Rechtsform erläutern.
Bearbeitet von Master99 am 07.03.2017, 15:54

AdRy

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Ist das nicht egal ob er jetzt USt bezahlt oder als Schuld beim Finanzamt hat? Da er das Lappi nicht verkauft, kassiert er dafür keine USt die die Schuld ausgleicht.

Master99

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Zitat von AdRy
Ist das nicht egal ob er jetzt USt bezahlt oder als Schuld beim Finanzamt hat? Da er das Lappi nicht verkauft, kassiert er dafür keine USt die die Schuld ausgleicht.

nein, die (bezahlte) Steuer ist ja nicht an den (Verkauf des) Laptop gebunden.

mat

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Ich finde folgenden Artikel sehr aufschlussreich zum Thema Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug:


Wenn du jetzt schon kaufst, dann kannst du den Laptop in die Firma einbringen. Das solltest du allerdings mit deinem Steuerberater klären. Die Antworten hier im Thread wären mir zu schwammig für so eine Entscheidung (ohne es böse zu meinen).

Obermotz

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Ohne Steuerberater wirds sowieso nicht gehen, da kann ich Mat zustimmen.
Ich hab drei Monate versucht, meine Fragen autodidaktisch durch Internet, Literatur und WKO zu beantworten, bevor ich zum Steuerberater gegangen bin ;)

Master99

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was sich auf jeden fall empfiehlt ist auch ein steuer bzw. gründer-workshop den man z.b. bei der wko besuchen kann.

TOM

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wow, das ging jetzt schnell... danke für die vielen informationen

rechtsform habe ich vergessen: wird eine OG werden, UST-Befreiung wird's nicht spielen

Steuerberater sind wir gerade drann. Dachte mir allerdings, dass dies recht straight-forward und kein Spezialfall sein sollte.

Meine Annahme: Der eine oder andere hier hat das schon gemacht und kann den korrekten Ablauf aufschlüsseln.

Longbow

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@TOM:
Wir sind auch eine OG und unser Prozess hat 1:1 so ausgeschaut wie von mir in den Steps beschrieben. Inkl. nachträgl. Einbringung von bereits vorhandenen Laptops/Stand PCs.

@generell:
Weils mir grad einfallt, die spätere Einbringung von Privatsachen gilt übrigends auch für evtl. schon vorhandene Fachliteratur.

Man denkt oft nicht dran, aber die ganzen IT Bücher kosten ein Heidengeld und können auch nachträglich noch ein bisserl bei der EKSt helfen. ;) :)

TOM

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Zitat von Longbow
@TOM:
Wir sind auch eine OG und unser Prozess hat 1:1 so ausgeschaut wie von mir in den Steps beschrieben. Inkl. nachträgl. Einbringung von bereits vorhandenen Laptops/Stand PCs.

@generell:
Weils mir grad einfallt, die spätere Einbringung von Privatsachen gilt übrigends auch für evtl. schon vorhandene Fachliteratur.

Man denkt oft nicht dran, aber die ganzen IT Bücher kosten ein Heidengeld und können auch nachträglich noch ein bisserl bei der EKSt helfen. ;) :)

Alright, Danke für die Aufschlüsselung.

Das würde heissen zuerst gründen und dann Laptop kaufen... ich will aber zuerst kaufen (weil jetzt benötigt für die Vorbereitung), dann gründen und die MWST zurückholen.

Wie wäre dafür der korrekte Weg? (Sorry falls dies schon vorgekommen ist, aber das hätte ich bisher noch nicht rausgelesen)
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