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Grafikkartenumtausch beim Peluga

HUiDOS 08.03.2004 - 00:47 1896 32
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HUiDOS

Bloody Newbie
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Hallo!


Hab vor ca. 1.5 Jahren eine GF4 Ti4200 beim Peluga gekauft. Die ist mir gestern ohne besonderes zu tun in eine defekte Karte mutiert.

Ich hab sehr starke Pixelfehler in 3D Spielen (Mafia, NFS:U, ...) die sich als weisse und blaue Pixel bemerkbar machen. Im Windows besondere auf Internetseiten macht sich der Effekt als 1-3cm lange Pixellinie bemerkbar. Beim DirectDraw test mit dxdiag ist es besonders schlimm.


Karte wurde schon in 2 anderen Rechnern mit den gleichen Symptomen getestet. Hab sie nie übertaktet und war eigentlich einfach nur als gute Preis/Leistungsalternative für meinen "Allround" Pc gedacht.


Ich würde jetzt gerne wissen ob ich beim Peluag da überhaupt noch etwas bekommen bzw. wie das jetzt von statten geht. Rechnung hab ich natürlich und die Karte ist noch keine 2 Jahre (gesetzliche Gewährleistungsfrist) alt. Muss ich jetzt beweisen das die Karte defekt ist oder wird einfach umgetauscht?

Am liebsten wäre es mir ja wenn ich gegen einen Aufpreis eine andere Karte nehmen könnnte - Ti 4200 werden sie wohl keine mehr haben.


liebe Grüsse / kind regards

Markus

vEspertine

offline..
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iirc gilt die 2jährige gewährleistung ja erst seit 1.1.2003 oder?!

HUiDOS

Bloody Newbie
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http://www.dbj.co.at/publikation_sh...blikation_nr=93

laut dem link dieser rechtsanwälte kanzlei gilt das neue gewährleistungsrecht seit dem 1.1.2002 und da meine karte danach gekauft wurde sollte ich ja noch was davon haben!

Viper780

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peluga macht starke probleme tauscht aber nach dem telefonat mim chef (unbedingt erm verlangen)
die karte gegen a andere gf4 aus war bei mir so kurzt nach weihnachten haargenau des selbe problem mit aner gf4 ti4200 von MSI.
wenns a MSI is is aber weiter kein problem da du 3 jahre hersteller garantie hast, du kannst aber des dei vollen 2 jahre übern händler abwickln musst aber auf dein recht bestehen und immer wieder auf die gewährleistung pochen und auch einige male mit da arbeiterkammer oder einem sonstigen konsumentenschutz telefonieren, i hab eben mim rechtsanwalt gedroht und mit den verkäufern geschreien, in wien hats ned viel geholfen in wels habens nur gesagt sei kennen sich ned aus, nach 2h telefonat hatte ich dan den chef der sate eh kein problem bringens dei karte vorbei wir tauschen, am nächsten tag hot in wels keiner besheidgwusst hab 1,5h gewartet bis in chef erreicht haben und der hat ma dann a neue karte in die handgedrückt

HUiDOS

Bloody Newbie
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naja ich werd morgen mal hingehn (graz) und wieder stark an das gute im menschen glauben.
denke mir das sie keine ti4200 mehr haben werden würd ja dann eh sofort a neue andere karte bei ihnen gegen aufpreis kaufen.

Viper780

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des hingehen lass gleich bleiben ruf zerst an!
sonst is der weg 100%ig umsonst.
und a wnadlugn ist normal ned vorgesehen ode rnur mit starkenaufpreis zu verschmerzen

HUiDOS

Bloody Newbie
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ja anrufen is natürlich ah ned schlecht wobei es sich am telefon auch leichter lügen lässt (ohne jemandem was zu unterstellen).
naja wie gesagt ti4200 werden sie wohl keine mehr auftreiben können ich bin froh wenn ich überhaupt noch was als ersatz krieg.

Viper780

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bei mir hattesn vor bissal mehr als 2 monaten noch eine da. ansonsten wirst du warten müssen bis MSI was zurück schickt des geht abe rnormal recht flott

John.O

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2 Jahre??
normalerweise hat man doch 12 Monate garantie beim Verkäufer? (ecotec)
und 1 Woche Umtauschrecht.. oder gibts da was neues? (nicht die herstellergarantie)

HeuJi

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Ich schätze der Händler schickts zum Hersteller, normalerweise nimmt der Hersteller keine defekte Hardware von einem einzelnen Kunden an.

John.O

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hatte mal ein kleines prob mit meinem Asus board (fdd war kaputt) hat ecotec freundlich zurückgenommen und mir ein enues zugeschickt.

taz

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Zitat von John.O
2 Jahre??
normalerweise hat man doch 12 Monate garantie beim Verkäufer? (ecotec)
und 1 Woche Umtauschrecht.. oder gibts da was neues? (nicht die herstellergarantie)

also in dem satz ist soviel unverständnis das verlangt nach aufklärung ;)

1) gesetzliches Recht ist die Gewährleistung §922-933b ABGB

Dieses Recht wurde vor einigen Jahren tiefgreifend verändert (afaik auf Grundlage einer EU-Richtlinie).

Bei einem Vertrag (meist Kauf) leistet der Verkäufer(Händler) Gewähr, steht also dafür ein, dass der Käufer ein mangelfreies Produkt erhält (also den verkehrsüblichen oder ausgehandelten Eigenschaften entspricht). Diese Mangelfreiheit muss IM ZEITPUNKT DER ÜBERGABE vorhanden sein. Alle Mängel, die später entstehen sind von der Gewährleistung nicht erfasst (hier könnte die Wiederherstellung der Mangelfreiheit eventuell über eine Herstellergarantie gehen).

Nun sind aber oft Mängel in ihrem Kern schon vorhanden, aber im Übergabszeitpunkt nicht erkennbar bzw noch nicht feststellbar. Daher gibt es die Gewährleistungsfristen. Während dieser Fristen können Ansprüche aus Gewährleistung geltend gemacht werden. Es ist (glaube in § 924) die Beweislast für eben diese Fristen festgelegt. In den ersten 6 Monaten ab Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mängel bei Übergabe nicht vorhanden war (also der Mangel erst beim Käufer verursacht wurde). In den nächsten 1 1/2 Jahren (Gesamtdauer der Gewährleistungsfrist daher 2jahre) muss der Käufer beweisen, dass der Mangel zumindest im Ansatz schon bei Übergabe vorhanden war (dies ist faktisch meist schwer möglich)

Falls es zu einem Gewährleistungsfall kommt hat der Händler zuerst die Wahl zw Verbesserung der Sache (dazu gehört wohl auch das Einschicken zum Hersteller) und Austausch. Haben Verbesserung und Austausch nichts gebracht bzw hat sich der Händler geweigert dies zu tun kommt man zuden Sekundärgewährleistungsbehelfen: Preisminderung und Wandlung. Bei einem geringfügigen Mangel (ich weiss, sehr dehnbarer Begriff) hat mandie Möglichkeit der Preisminderung, bei einem nicht geringfügigen Mangel hat der Käufer die Wahlmöglichkeit zw Preisminderung und Wandlung (=Rückabwicklung des Vertrags, also Geld zurück)

2) Garantie ist eine freiwillig vom Hersteller abgegebene Erklärung

Da der Hersteller freiwillig die Garantie abgibt sind diese sehr unterschiedlich ausgestaltet. Daher sollte man den Garantieschein, gut durchlesen, um sich Ärger zu ersparen
zb manche Hersteller regeln die Garantieangelegenheiten direkt mit dem Kunden, bei anderen geht das nur über den Händler wo das Produkt gekauft wurde ,... . Es ist auch sehr unterschiedlich wofür Garantie geleistet wird. Dies umfasst nicht immer jeden Mangel, der auch durch Gewährleistung abgedeckt wäre !

3) Rücktrittsrecht im Fernabsatz

= Bestellung unter ausschließlicher Verwendung elektronisher Verkehrsmittel also email, fax, internetshops

Der Käufer hat hier ein Rücktrittsrecht, welches erlaubt innerhalb von 7 Werktagen (samstag zählt NICHT als werktag) grundlos vom vertrag zurückzutreten. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Einlangen des Produktes beim Verbraucher Eine entsprechende Rücktrittserklärung muss nur innerhalb der 7 Tagesfrist abgesendet werden (Poststempel!). Dies kann wohl gemeinsam mit dem Produkt oer auch getrennt geschehen.


Hoffe geholfen zu haben

btw ich gebe natürlich keine Garantie auf die vollständige Richtigkeit, ausserdem schließe ich jede Gewährleistung aus :D

tialk

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also bei meiner gf4 4200 war genau das gleiche :bash: war die ausm 2. pc und auch nedmal oced. mal schaun ob ich noch garantie hab anscheinend is das ja mode das eingehn ;)

HUiDOS

Bloody Newbie
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tjo wie es scheint muss ich mir wohl komplett a neue karte kaufen ... gibt beim peluga anscheinend keine garantie mehr aber ich könnte sie auf meine kosten an den hersteller schicken. wer kann denn schon nicht wochen und mehr auf eine graka warten :)

taz

Legend

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beim peluga gabs nie garantie, nur gewährleistung oder die möglichkeit, dass der hersteller seine garantie nur über den händler macht
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