Frage zur Garantie
etgui 11.09.2003 - 21:32 451 4
etgui
Big d00d
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hi! hoffe das passt jetzt hier rein
also hab da eine Frage bezüglich zum Umtauschrecht, ich hab mir vor ca. 2 1/2 Monaten eine Asus Ti 4200 zugelegt die jetzt leider defekt ist. Ich würd sie gern beim Händler umtauschen da ich ja noch Anspruch auf Garantie hab, nur der sagt mir jetzt das er sie nicht mehr auf Lager habe und ich sie zu Asus schicken soll. Bleibt mir jetzt nichts mehr anderes übrig sie an Asus zuschicken oder ist der Händler noch dazu verpflichtet sie anzunehmen. danke
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creative2k
Phase 2.5
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also heisst das er sagt nur weil er sie nicht mehr auf lager hat sollst du sie zu asus schicken ?
dann nimm dir halt ne andre um den preis bzw gleich ne bessere mit aufpreis wenn ers eh umtauschen würde
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Daroude
OC Addicted
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Das was du ansprichst ist gewährleistung. Dazu ist der Händler eigentlich verpflichtet afaik.
Garantie wird vom Hersteller gegeben. Also wennst Garantie drauf hast dann kannst as direkt zu asus schicken mit rechnung und die tauschens dir dann um.
Wies in deinem Fall ausschaut, weil der sie nicht lagernd hat, weiss ich nicht. Aber ich denk es wär sogar kürzer wennst as direkt an Asus schickst.
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Redphex
Legend RabbitOfNegativeEuphoria
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§ 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern. (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. (3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind. (4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind. imo: wenn der sich der händler mit der serviceabwicklung übers einschicken nicht übermäßig zeit nimmt, fällt das wohl in den gängigen bereich des in der gewährleistung beinhalteten Austauschs.
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ccr
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Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler verpflichtet die Abwicklung und alle anfallenden Kosten zu übernehmen. Danach ist nur noch der Hersteller für die Gewährleistungsabwicklung zuständig, Versandkosten bleiben (zumindest beim Versand an den Hersteller) am Kunden hängen. Allerdings ist die Frage ob die Angelegenheit nicht schneller erledigt wird, wenn Du die Karte selbst einschickst. Es soll ja Händler geben, die RMA Ware erst mal ein paar Wochen im Shop herumliegen lassen, bevor sie sie zur Post tragen. Aber frag sicherheitshalber vorher beim Hersteller nach, es gibt welche die es gar nicht mögen wenn Endkunden Artikel direkt einschicken.
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