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Frage zur Garantie

etgui 11.09.2003 - 21:32 452 4
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etgui

Big d00d
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hi!
hoffe das passt jetzt hier rein

also hab da eine Frage bezüglich zum Umtauschrecht, ich hab mir vor
ca. 2 1/2 Monaten eine Asus Ti 4200 zugelegt die jetzt leider defekt ist.
Ich würd sie gern beim Händler umtauschen da ich ja noch Anspruch auf Garantie hab, nur der sagt mir jetzt das er sie nicht mehr auf Lager habe und ich sie zu Asus schicken soll.
Bleibt mir jetzt nichts mehr anderes übrig sie an Asus zuschicken
oder ist der Händler noch dazu verpflichtet sie anzunehmen.
danke

creative2k

Phase 2.5
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also heisst das er sagt nur weil er sie nicht mehr auf lager hat sollst du sie zu asus schicken ?

dann nimm dir halt ne andre um den preis bzw gleich ne bessere mit aufpreis wenn ers eh umtauschen würde

Daroude

OC Addicted
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Das was du ansprichst ist gewährleistung. Dazu ist der Händler eigentlich verpflichtet afaik.

Garantie wird vom Hersteller gegeben. Also wennst Garantie drauf hast dann kannst as direkt zu asus schicken mit rechnung und die tauschens dir dann um.

Wies in deinem Fall ausschaut, weil der sie nicht lagernd hat, weiss ich nicht. Aber ich denk es wär sogar kürzer wennst as direkt an Asus schickst.

Redphex

Legend
RabbitOfNegativeEuphoria
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Location: Kadaverstern
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Zitat
§ 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die
Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den
Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts
(Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den
Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung
oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen
mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem
Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der
anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist
und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu
bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu
berücksichtigen sind.
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich
oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder,
sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das
Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die
Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in
angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer
mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm
aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen
unzumutbar sind.

imo: wenn der sich der händler mit der serviceabwicklung übers einschicken nicht übermäßig zeit nimmt, fällt das wohl in den gängigen bereich des in der gewährleistung beinhalteten Austauschs.

ccr


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Registered: Jul 2001
Location: am Dach
Posts: 5865
Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler verpflichtet die Abwicklung und alle anfallenden Kosten zu übernehmen.
Danach ist nur noch der Hersteller für die Gewährleistungsabwicklung zuständig, Versandkosten bleiben (zumindest beim Versand an den Hersteller) am Kunden hängen.

Allerdings ist die Frage ob die Angelegenheit nicht schneller erledigt wird, wenn Du die Karte selbst einschickst. Es soll ja Händler geben, die RMA Ware erst mal ein paar Wochen im Shop herumliegen lassen, bevor sie sie zur Post tragen. :p

Aber frag sicherheitshalber vorher beim Hersteller nach, es gibt welche die es gar nicht mögen wenn Endkunden Artikel direkt einschicken.
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