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Frage zum Widerrufsrecht

$yrus 05.06.2007 - 09:38 5179 31 Thread rating
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$yrus

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Hi!

Wie schaut das mit dem Widerrufsrecht aus, wenn ich eine mit Pickerl versiegelte Verpackung öffne, die darin befindliche Hardware teste und dann innerhalb der 2 Wochen/10 Tage wieder zurückschicke, ist das ein Problem?

tia!
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Corran_Horn

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öhm darf man Fragen warum du sie nur testest und dann wieder retourschickst? Irgendwie ist das nicht ganz der Sinn vom Fernabsatzgesetz!

Edit: Wies bei HArdware mit Versiegelungen ausschaut, kann ich dir nicht sagen... bei Software verfällt mit einer Öffnung dein Anspruch :)
Bearbeitet von Corran_Horn am 05.06.2007, 09:43

Longbow

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Zitat von Corran_Horn
öhm darf man Fragen warum du sie nur testest und dann wieder retourschickst? Irgendwie ist das nicht ganz der Sinn vom Fernabsatzgesetz!

Edit: Wies bei HArdware mit Versiegelungen ausschaut, kann ich dir nicht sagen... bei Software verfällt mit einer Öffnung dein Anspruch :)
kaufen, testen "geht mies zum clocken" ab retour,

dann bestellt man sich eben gleich 3 grakas/cpus/whatever, und den der am besten geht, behält man ;)

vermut ich jetzt einfach mal ganz frech

$yrus

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Zitat von Corran_Horn
öhm darf man Fragen warum du sie nur testest und dann wieder retourschickst? Irgendwie ist das nicht ganz der Sinn vom Fernabsatzgesetz!
Ich kenn den Sinn, das war aber nicht meine Frage... :rolleyes:

$yrus

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Zitat von Longbow
kaufen, testen "geht mies zum clocken" ab retour,

dann bestellt man sich eben gleich 3 grakas/cpus/whatever, und den der am besten geht, behält man ;)

vermut ich jetzt einfach mal ganz frech

nicht ganz, aber fast ;)

Ich hab eine cpu bestellt und danach eine gebrauchte angeboten bekommen, die gut ocen geht und daher aber auch ihren Preis hat. Jetzt ist die Frage, ob ich die bestellte testen kann, ob sie annähernd gut geht und wenn nicht die gebrauchte kaufe und die bestellte wieder zuzrückschicken kann :o bin so phöse...

€: sry 4 doppelpost
Bearbeitet von $yrus am 05.06.2007, 09:58

H.E.N.K

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Zitat von Longbow
kaufen, testen "geht mies zum clocken" ab retour,

dann bestellt man sich eben gleich 3 grakas/cpus/whatever, und den der am besten geht, behält man ;)

vermut ich jetzt einfach mal ganz frech

Das sind dann die Momente wo ich hoffe, dass die Person von nun an 3Grakas/CPUs/whatever hat ... Solche Aktionen sind einfach nur -SCHEISZE-

aber am besten du Rufst einfach bei deinem Händler an und fragst Ihn ob du die HW erst "testen" darfst, ich bin sicher er freut sich dann und erlaubt dirs sogar!

$yrus

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Zitat von H.E.N.K
Das sind dann die Momente wo ich hoffe, dass die Person von nun an 3Grakas/CPUs/whatever hat ... Solche Aktionen sind einfach nur -SCHEISZE-

aber am besten du Rufst einfach bei deinem Händler an und fragst Ihn ob du die HW erst "testen" darfst, ich bin sicher er freut sich dann und erlaubt dirs sogar!

ich habe 1(!!!) cpu bestellt und beim selben shop noch weitere sachen um 400 eier, die ich jedenfalls behalte... :rolleyes:

Longbow

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Zitat von H.E.N.K
Das sind dann die Momente wo ich hoffe, dass die Person von nun an 3Grakas/CPUs/whatever hat ... Solche Aktionen sind einfach nur -SCHEISZE-

aber am besten du Rufst einfach bei deinem Händler an und fragst Ihn ob du die HW erst "testen" darfst, ich bin sicher er freut sich dann und erlaubt dirs sogar!
pff ja sind sie halt miese aktionen, ich mach sowas ned weil ich mir ohnehin keine hardware leisten kann derzeit :p

aber siehs mal umgekehrt "die cpus von shop-XY sind soo geil, die sind bei mir immer super ocen gangen" - *schnipp* ab jetzt bestell ich nur noch dort - is ja für den shop auch ned so schlecht

Corran_Horn

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Tjo mei ... isja alles halb so wild... da die Händler ja auch nicht dumm sind kalkulieren die sowas eh vorher schon pauschal in die Preise ein ... toll oder :D


@ Question: Meine Wirtschaftsrechtunterlagen sagen, dass Ausnahmen nur für Software und Hygeneartikel gelten... Ansonst die üblichen 7 Tage Frist bei Belehrung/3 Monate ohne Belehrung :)

Nachzulesen im Detail in §5e KSchG ... kann auch sein, dass da was genaueres drinnensteht... hab atm ka Zeit nachzulesen! Aber da du ja des lesens mächtig bist und die Gesetze im Inet existieren ;)

master blue

Mr. Anderson
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der händler kann dir dafür einen gewissen betrag abziehen wenn du die verpackung beschädigt/geöffnet hast.

E.D.

warte auf unban duracell
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...nachdneken und dann antowrt selber geben...was soll der händler dann mit benutzter ware??weiterverkaufen? würdest du neuware als kunde wollen?oder ware die schon von zig leuten auf oc fähigkeit getestet wurde *kopschüttel*

$yrus

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Zitat von E.D.
...nachdneken und dann antowrt selber geben...was soll der händler dann mit benutzter ware??weiterverkaufen? würdest du neuware als kunde wollen?oder ware die schon von zig leuten auf oc fähigkeit getestet wurde *kopschüttel*

[ot]verfolgst du mich, et? :eek:
und ja, et ist absicht, kommst mir ein wenig vor wie ein außerirdischer... ;)
ignorier einfach alle meine posts, wenn in deiner antwort ein :bash: , *kopfschüttel* oder dgl. vorkommen würde...:rolleyes:[/ot]

mir ist egal, was der händler damit macht, könnte sie ja zb in ein komplettsys einbauen, meine frage ist aber, wie es mit der rechtlichen situation ausschaut!

rettich

Legend
waffle, waffle!
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pickerl, siegel und ähnliches haben bei uns keine auswirkung auf garantie (etwa: gekauftes komplettsystem beim MM, siegel aufgebrochen und hardware getauscht -> bei einem defekt erlischt die garantie nicht, weil ein PC nun mal dazu da ist, aufgeschraubt zu werden) oder zustandekommen eines kaufvertrags.

der kaufvertag kommt laut fernabsatzgesetz zustande, und gemäß diesem hast du ein rücktrittsrecht vom kaufvertrag, innerhalb 14 tage nach erhalt der ware. also wenn du dir die ware zuschicken lässt, kannst du sie auch retournieren.

wo du auf die kulanz des händlers bei einer rückgabe hoffen musst, ist, wenn die ware offensichtliche gebrauchsspuren beim zurückschicken aufweist. (etwa flecken auf einem kleidungsstück oder aufgerissene plastikverpackungen bei einer grafikkarte). ein aufgebrochenes siegel alleine ist meiner meinung nach KEIN grund für den händler, die rücknahme zu verweigern.
Bearbeitet von rettich am 05.06.2007, 17:57

Medice

Intensivlaie
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der Sinn ist des Fernabnahmegesetzes ist es, für den Konsumenten unkompliziert Ware zurückgeben zu können, die nicht den offensichtlichen Erwartungen entspricht - und das bedeutet "das T-Shirt hat im Katalog viel toller rot ausgesehen" bis hin zu "ich hab ein Monitor XyZ-Modell bestellt, und fälschlicher ein ABC-Modell bekommen"
Es ist sicher nicht gemeint, irgendwelches Zeug zu testen und bei nicht gefallen zu retournieren - dafür isses nicht da!

Das Siegel eines Komplettsystems mit der Verpackungsversiegelung zu vergleichen ist dabei sicherlich nicht so einfach möglich - denn ein Computersystem ist gemäß aktueller Rechtsprechung durchaus als erweiterbar konzipiert: und dafür muss man zumeist aufschrauben.
Wenn dir die CPU XYZ nicht recht ist, die in der Versandbox liegt, kannst du sie gern sofort zurückschicken.

Wie man glaubhaft machen kann, dass ich eine CPU erst festzurren - mit Wärmeleitung bekleckern und anschließend mit Anpressdruck versehen muss, um zu wissen, obs das ist was ich bestellt habe, würde ich aber dann schon gern wissen ;)

E.D.

warte auf unban duracell
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...man(n) lesen und verstehen sind für dich fremdwörter ;-) aus der logik ergibt sich in dem fall auch die rechtliche antwort.bist ein sehr sozialer m ensch wenn es dir egal ist was der händler mit gebrauchter ware machen soll ,als neu verkaufen kann er sie nicht mehr aber geld willst keines abgezogen bekommen ,weit haben wirs gebracht :-( .Wenn es dir der menschenverstand nicht sagt in diesem fall gibt es zum glück einen gesetzlichen schutz für den händler Gberauchte(und das ist ausgepackte und angeteste ware nunmal)IST SELBSTVERSTÄNDLICH VON DER RÜCKGABE AUSGESCHLOSSEN! GRUSS DURACELL
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