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Frage bzgl. Garantie - Doppelaustausch

nfin1te 21.12.2010 - 14:54 1517 10
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nfin1te

nuttiest knifenut
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Hello,

grundsätzliche Frage:
Ich habe ein Produkt gekauft, dieses ist kaputt gegangen. Es wurde letztes Jahr ausgetauscht, das neue Produkt ist wieder kaputtgegangen. Beginnt die Garantie/Gewährleistungsfrist mit dem Austausch neu oder gilt nachwievor das originale Kaufdatum?

Danke!

userohnenamen

leider kein name
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originale kaufdatum für die garantie, du solltest aber 6 monate gewährleistung auf das ausgetauschte produkt haben
Bearbeitet von userohnenamen am 21.12.2010, 19:44 (typo)

Neo-=IuE=-

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bei garantie hängt es auf jeden fall mal von den garantiebedingungen des produktes ab, denn garantie ist eine freiwillig gebotene leistung des herstellers
aus erfahrung wird das normalerweise aber das originalkaufdatum sein

gewährleistung fängt neu zu laufen an, wenn ich mich nicht täusche

nfin1te

nuttiest knifenut
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Okay, danke. :)

master blue

Mr. Anderson
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die gewährleistung vom aufgetretenen mangel beginnt von neuem, d.h. nur von diesem bauteil.
beispiel:
wenn bei einem pc das netzteil defekt wurde, beginnt die gewährleistung vom netzteil erneut, nicht aber von den anderen komponenten.

garantie wurde eh schon richtig erklärt.

FendiMan

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Die Gewährleistung fängt nicht neu an, wenn ein Gerät repariert oder ausgetauscht wurde.
http://www.arbeiterkammer.at/online...stung-2340.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3...rleistungsrecht
Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der Gewährleistung beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag der Übergabe der Sache zu laufen. Sie kann vertraglich zwar verlängert, beim Konsumentengeschäft aber nicht verkürzt werden.

master blue

Mr. Anderson
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FendiMan

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Für Einzelteile eines Produktes gilt das, nicht aber im Zusammenhang mit der Frage des TO, wo nach dem Neubeginn der Gewährleistung nach einem Austausch eines Produktes gefragt wurde.

master blue

Mr. Anderson
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ob austausch oder reparatur liegt im ermessen des händlers, ändert aber an der sache nichts.

Zitat
Die zweijährige Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Übernahme des ausgetauschten Produktes neu zu laufen. Genauso verhält es sich bei Reparaturen.
ich denke, deutlicher gehts nicht mehr.

Viper780

Er ist tot, Jim!
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Zitat von FendiMan
Für Einzelteile eines Produktes gilt das, nicht aber im Zusammenhang mit der Frage des TO, wo nach dem Neubeginn der Gewährleistung nach einem Austausch eines Produktes gefragt wurde.

das ist falsch - du hast Gewährleistung auf das Teil was ausgetauscht wurde. Wenns das ganze Gerät ist dann hast auch dort wieder die Gewährleistung - was aber in Österreich effektiv eh nur 6 Monate sind (wegen der Beweislastumkehr)

FendiMan

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Da hab ich was anderes angenommen, bis jetzt. ;)
Das ist ja eh sehr konsumentenfreundlich.
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