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DITech

matuser 07.10.2004 - 20:28 64151 429 Thread rating
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daisho

SHODAN
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OGH Urteil: 1 Ob 110/05s

Zitat
[...]Die beklagte Partei habe mit der Benachrichtigung des Käufers, das Gerät sei zu einem gewissen Zeitpunkt abholbereit, konkludent zum Ausdruck gebracht, sie wolle dessen Anbot annehmen. Der Kaufvertrag sei daher im Sinne des § 5a KSchG im Fernabsatz - unter ausschließlicher Verwendung eines Fernkommunikationsmittels - geschlossen worden.[...]

Hampti

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Zitat von lalaker
Wie jetzt, sie hätten zwar ein Austauschgerät lagernd, aber weil der Kauf über eine Woche her ist, wird das Gerät eingeschickt?

Ich mein, wenn sie kein Gerät lagernd haben, kann man eh nix machen.

Ja lagernd hätten sie eh welche gehabt.

lalaker

TBS forever
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Also das finde ich dann doch schlimm. Immerhin ist der Händler für die Gewährleistung zuständig.

NeM

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Zitat von daisho
OGH Urteil: 1 Ob 110/05s

Beim DiTech kannst aber nur reservieren, damit du es abholen kannst - eine Reservierung, also quasi ein Weglegen, is wiederum kein Kaufvertrag. Üblicherweise holst bei einer Reservierung das Gerät auch ned zwingend an diesem und jenem Termin, oder? Von daher wirkts auf mich so, als wär der Fall da leicht anders, als wenn du beim DiTech reservierst.

userohnenamen

leider kein name
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sowas wurde doch mal durchjudiziert und afair gilt das nur wenn du auch online bezahlt hast und es selbst vor ort abholst
d.h. nur dann wenn du nicht die chance hast das produkt vor der bezahlung zu begutachten
ob du das gerät dann abgeholt oder zugeschickt wird ist egal

daisho

SHODAN
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Zitat von userohnenamen
sowas wurde doch mal durchjudiziert und afair gilt das nur wenn du auch online bezahlt hast und es selbst vor ort abholst
d.h. nur dann wenn du nicht die chance hast das produkt vor der bezahlung zu begutachten
ob du das gerät dann abgeholt oder zugeschickt wird ist egal
Rechtlich ist relevant wann der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, damit steht oder fällt die Entscheidung ob das mit dem Fernabsatz zutrifft oder nicht. Sowas kann wohl nur ein Jurist je nach Fall beurteilen. (hängt nicht unbedingt damit zusammen wann man tatsächlich bezahlt)

Zitat von lalaker
Also das finde ich dann doch schlimm. Immerhin ist der Händler für die Gewährleistung zuständig.
Der Händler ist gesetzlich nicht verpflichtet dir einfach so ein Austauschgerät zur Verfügung zu stellen. DiTech macht hier nichts "falsch" - Kundenfreundlicher wäre es natürlich sicher wenn man eines bekommen würde, dann spart man sich viel Warterei, Anfahrt etc. Wurde früher iirc auch anstandslos so gemacht.
Bearbeitet von daisho am 15.11.2012, 14:27

InfiX

she/her
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Zitat
Was bekomme ich bei Anspruch auf Gewährleistung?

Grundsätzlich stehen dem Konsumenten die kostenlose Reparatur, der Austausch, die Preisminderung und die Wandlung (Vertragsaufhebung) als Rechtsbehelf zur Verfügung. Allerdings bestimmt das Gesetz einen Vorrang der Verbesserung. Ein Konsument kann daher vom Händler zunächst nur die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Ware verlangen. Der Händler soll eine zweite Chance haben, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Dem Konsumenten steht zwischen der Reparatur und dem Austausch ein Wahlrecht zu.
Preisminderung oder Wandlung kann der Konsument nur fordern,

wenn die Reparatur oder der Austausch unmöglich sind,
wenn die Reparatur oder der Austausch für den Händler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären,
wenn der Händler die Reparatur oder den Austausch in angemessener Frist nicht durchführt oder die Reparatur fehlschlägt,
wenn der Händler die Reparatur oder den Austausch verweigert,
wenn die Reparatur oder der Austausch für den Käufer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären, oder
wenn dem Käufer die Reparatur oder der Austausch aus triftigen, in der Person des Händlers liegenden Gründen unzumutbar ist.

trifft ja auf die reperatur und nicht einen sofortigen austausch zu, hast eigentlich versucht auf einen austausch zu bestehen .. ala "ist eh einer lagernd, gebts mir halt den mit" ?

e: das mitm wahlrecht übersehen :D
Bearbeitet von InfiX am 15.11.2012, 16:35

master blue

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Zitat
Rechtlich ist relevant wann der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, damit steht oder fällt die Entscheidung ob das mit dem Fernabsatz zutrifft oder nicht. Sowas kann wohl nur ein Jurist je nach Fall beurteilen. (hängt nicht unbedingt damit zusammen wann man tatsächlich bezahlt)
so ist es.
ich könnte mich ja irren, aber ich denke 2001 hatte ditech die AGB in sachen reservierung/abholung noch nicht so dezitiert formuliert wie jetzt. der fall ist wohl ein grund warum hier nachgebessert wurde.
//wobei händler grundsätzlich in die AGB hineinschreiben können was sie wollen, nur hat es keine gültigkeit, wenn es gegen das KSchG verstößt. obiges urteil könnte nach wie vor relevant sein, ganz egal was ditech über das reservieren schreibt.
Bearbeitet von master blue am 15.11.2012, 15:21

Burschi1620

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Sorry, aber ein Dead-on-arrival Produkt in die Reparatur zu schicken ist eine Frechheit. Genau hier sollte die Gewährleistung am besten funktionieren und ausgetauscht werden. iirc kann das sogar dem Händler wurscht sein, da der das einfach zum Hersteller/Distributor weiterschicken kann ohne Probleme. Also seh ich den Aufstand nicht

Dreamforcer

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tja aber das liegt auch am hersteller, leider bieten nicht alles hersteller eine DOA frist an. Da sollte die EU mal regulieren wär deutlich sinnvoller als bei anderen sachen

master blue

Mr. Anderson
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händler müssen auch DOA produkte nicht sofort gegen ein neues tauschen. ein sofortiger tausch ist reine kulanz und keine selbstverständlichkeit.

@hampti
ich hatte beim ditech leider auch bereits 2 mal den fall, bei denen der status nicht upgedatet wurde und sich auch niemand gerührt hat. auf anfrage war es dann am nächsten tag auf einmal da...
Bearbeitet von master blue am 15.11.2012, 15:30

Burschi1620

24/7 Santa Claus
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Zitat von master blue
händler müssen auch DOA produkte nicht sofort gegen ein neues tauschen. ein sofortiger tausch ist reine kulanz und keine selbstverständlichkeit.
infix Zitat behauptet was anderes:
" Dem Konsumenten steht zwischen der Reparatur und dem Austausch ein Wahlrecht zu."

InfiX

she/her
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lol, da zietiert man was und überliest es selbt, ja das ist mir zerst garned aufgefallen :D

dann ist die sache ja wohl klar :)

kommt übrigens von hier
http://www.arbeiterkammer.at/online...stung-2340.html

NeM

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Kannst aber effektiv vergessen, wenn sich der Händler quer stellt.

Hab eh mal irgendwo einen Thread über Saturn eröffnet (oder reingeschrieben?) -> Handy gekauft, bemerkt dass ich mich ab einer gewissen Lautstärke selber als Echo höre. Mir wurde das nicht ausgetauscht, da hab ich mitn Abteilungsleiter diskutiert. Einschicken + Billigst-Ersatzgerät bekommen war die einzige Option.

lalaker

TBS forever
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Im Zweifelsfall bleibt immer nur der Rechtsweg übrig.

Was man aber sicher machen kann, ist dann eben nicht mehr dort einzukaufen.

Bei dem Handy würde ich aber von einem kleinen Manko sprechen, und dementsprechend kannst nicht auf Umtausch bestehen.
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