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Cyberport.AT und die Rücksendung...

semteX 25.04.2007 - 17:25 5893 11
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semteX

begehrt die rostschaufel
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Long story short:

22 zoll tft muss wieder weg, nach 3 tagen eine mail an cyberport.at geschrieben "i will nimmer". 2 minuten später ne mail von protected gekommen, sie schickn mir den aufkleber zum rücksenden.

heute kommt der aufkleber, darauf steht DHL Deutschland und im brief wird drauf hingewiesen, dass ich das ding auf jedem Postamt in ganz deutschland abgeben kann.... oh ja super...

ich hab denen jetzt mal zurückgemailed, was ma denn in ihren augen tun sollte, wenn am ned wie ich zufällig am montag nach deutschland kommt...

sonst noch wer erfahrungen?

whitegrey

Wirtschaftsflüchtling
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hmm...

sorry fürs aufwärmen - aber was ist daraus geworden?
würde gerne die nächsten Wochen eine größere Investition bei cyberport tätigen (externes Raid) weil sie doch ziemlich gute Preise haben. Aber wenn du im Endeffekt schlechte Erfahrungen gemacht hast seh ich mir vorher noch andere Händler an (Problem ist -> das Teil ist fast nur in .de zu vernüftigen Preisen zu bekommen, und cc-Zahlung zu guten Konditionen bietet auch nicht jeder an - die schon)...

sonst muss ich mediafrost.de mit Vorkasse nehmen was mir bei Beträgen über 1k nicht ganz so gefällt... wobei der tolle geizhals-Bewertungen hat - irgendwer Erfahrung mit dem?

thx :)

semteX

begehrt die rostschaufel
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wah, du stellst fragen...

ich weiß es ehrlichgsagt nimmer... mal in den mails suchen

edit: so gefunden.

sie haben mir aus versehen nen falschen aufkleber zugeschickt, ich war aber da grad zufällig in der heimat, also hab ichs in schland einfach zur erstbestn post gebracht und fertig. normal sollte ma allerdings den richtigen aufkleber bekommen, somit kein problem. ansonsten hätt ich nen neuen aufkleber bekommen.

also von mir: doppelgrün für cyberport
Bearbeitet von semteX am 28.02.2008, 22:53

whitegrey

Wirtschaftsflüchtling
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*thumbsup* Dankeschön :)

eitschpi

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Bei denen steht in den den AGBs
Zitat
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Übernahme der Rücksendekosten verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann.
Darf man das überhaupt, dachte man muss nur bis 40 Euro Warenwert das Rücksendeporto pecken?

Viper780

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Zitat von eitschpi
Bei denen steht in den den AGBs

Darf man das überhaupt, dachte man muss nur bis 40 Euro Warenwert das Rücksendeporto pecken?

solche AGBs einfach ignorieren und aufs Gesetz verweisen

u5V8eYCW7P

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Zitat von Viper780
solche AGBs einfach ignorieren und aufs Gesetz verweisen

Jop, und das Gesetz sagt ganz eindeutig dass die Klausel OK geht :D

§ 5g Abs 2 KSchG "An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben."
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 12.12.2010, 13:15

Viper780

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Zitat von Jack the ripper
Jop, und das Gesetz sagt ganz eindeutig dass die Klausel OK geht :D

§ 5g Abs 2 KSchG "An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben."

bis 40€ ja

u5V8eYCW7P

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Zitat von Viper780
bis 40€ ja

Wennst mich noch mit dem § erleuchten würdest dann glaub ich das sogar. Im deutschen Recht ist die 40 Euro Grenze wirklich verankert, in Österreich imho nicht. Auch wenn es sich hier um ne EU-Richtlinie gehandelt hat haben das manche Länder unterschiedlich geregelt (DE hat auch eine längere Rücktrittsfrist wärend wir nur die "Minimalfrist" von ner Woche haben).

daisho

SHODAN
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Der Händler gibt in seinen AGBs deutsches Recht vor, von daher sein Pech. Man könnte ev. noch prüfen ob das österreichische Recht anzuwenden wäre wenn es für den Verbraucher vorteilhafter wäre (in DE ist das z.B. so, wenn ein Deutscher in Österreich einkauft darf er auch deutsche Gesetze geltend machen, wenn günstiger iirc), aber da das deutsche Fernabsatzgesetz sowieso günstiger ist erübrigt sich das wohl eh ...

u5V8eYCW7P

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Wenn ein österreicher bei nem österreichischen Händler einkauft dann gilt österreichisches Recht "." Soweit die Normen nicht zwingend sind, kann davon natürlich abgegangen werden (was er hier nicht macht, der Kunde muss nunmal den Rücktransport bezahlen). Es kann auch (durch übereinstimmende Willenserklärung) eine andere Rechtsordnung zugrundegelegt werden, davon find ich aber gar nix in den AGBs. Der Verbraucher kann sich auch nicht die Rechtsordnung aussuchen, die ihm besser erscheint. Wenn der Verbraucher in DE ist, aber seine Rechte gegen ein österreichisches Unternehmen durchsetzen möchte so wird ihm nix anderes überbleiben als in Österreich zu klagen und hier gelten nunmal österreichische Gesetze (von der Wahl einer andere Rechtsordnung mal abgesehen, äußerst selten und ich denk auch nicht immer möglich, aber da kenn ich mich zu wenig aus).

Ausserdem spricht der Händler in seinen AGBs vom KSchG, ein österreichisches Gesetz als ich es das letzte mal betrachtet habe ;) wie man da draufkommt, dass der Händler _irgendwie_ deutsches Recht "vorgiebt" ist mir schleierhaft. Da könnt ich bei ner Hochzeit ja gleich iranisches Recht "vorgeben" damit ich die Frau misshandeln darf wies mir passt. So leicht is es wohl auch nicht.

//Ausserdem: "Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht..."

daisho

SHODAN
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Mein Fehler ... ich hab natürlich auf Cyberport.DE nachgeschaut (da ich nur auf die Email-Adresse im ersten Post geschaut habe).

Was bringt es btw bei Cyberport.AT zu bestellen (im Gegensatz zu .DE), weniger Versandkosten, oder versenden die einfach gar nicht nach AT...? (Nachschauen ist ein bissl zach hier in der Arbeit ... slow PC ftw :( )
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