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shad 27.02.2010 - 18:21 4695 17
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Turtle

Big d00d
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ad a.) du darfst etwas verrechnen wenn es gebrauchsspuren gibt

ad b.) den bekommt er und je nach Grosshändler auch gleich am nächsten Tag. Wenn du einen kleinen Händler hast wird er halt die Produkte nicht auf Lager haben.

XelloX

Nasenbohrer deluxe
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Deswegen kaufe ich sobald ich was für meine Firma brauche, immer als "privater" ein.
Ob ich die MWSt zuerst zahl und dann zurückbekomm, oder gleich nicht zahl is mir total egal...
Hauptsache keiner schererein. Als Gewerblicher ist man zum Teil echt der angeschi**ene

master blue

Mr. Anderson
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a) gebrochene siegel und aufgerissene antistatische hüllen sind ebenfalls gebrauchsspuren, sollte das nicht klar sein. es müssen keine tatsächlichen gebrauchspuren wie kratzer o.ä. sein. von daher ist dein beispiel mit der grafikkarte etwas eigenartig, wenn du jetzt ohnehin selbiges schreibst, wie ich im letzten. :confused:
// wenn die karte DOA zurückgesendet (=rückgabe im zuge des fernabsatzgesetzes) wird, ist die offene verpackung egal. bekommt der händler dann ohnehin eine neue / vergütung. oder versteh ich da was falsch?

b) klar, nichts anderes hab ich eingangs im letzten posting geschrieben.
Bearbeitet von master blue am 10.07.2012, 00:12
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