Steam ab sofort mit Rückgaberecht? - Seite 2

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AdRy schrieb am 18.03.2015 um 11:49

Zitat von Mr. Zet
14 Tage Rückgabe auf Medien (auch Filme, Bücher) ist aber halt allgemein problematisch muss man ehrlich sagen. Weil die meisten Games können von "hardcore" Spielern in der Zeit locker durchgespielt werden.
Aber auf Steam mit der totalen Überwachung könnte man auch das lösen: Rückgabe nur, wenn man nicht mehr als (Hausnummer) 15% des Content gespielt hat.

ack. Da müsst eine neus Gesetz her. z.b. dass man es nur 2 Tage zurückgeben kann. Das sollte genug Zeit sein um festzustellen ob das Spiel wie beworben ist/läuft.
Bei steam wär sicher auch eine maximale Spielzeit als Kriterium möglich. Valve drückt sich nicht nur wegen der Verluste davor, sonder sicher wegen dem zusätzlichen Aufwand / Betrugspotenzial.


blood schrieb am 18.03.2015 um 11:50

Zitat von wacht
Spontan faellt mir GTA3&4 samt Addons und wwi ein.. absoluter Drecksport und wenn ihc erstmal rumtweaken muss damits ueberhaupt laeuft kann ich gleich anders besorgen...

Ob mir ein Spiel an sich zusagt ueberleg ich mir schon vorher, aber manche Dinge - Portierung, unfaehiges UI, Bugs, etc.. merkt man halt erst wenn mans selber spielt.

und sich vor dem kauf über die qualität des ports im internet informieren kann man nicht? :p


wergor schrieb am 18.03.2015 um 11:51

Zitat von NeM
Der Punkt wird in der Newsmeldung eigentlich abgehandelt......
hab nur die kurzfassung gelesen :p


wacht schrieb am 18.03.2015 um 11:57

Zitat von blood
und sich vor dem kauf über die qualität des ports im internet informieren kann man nicht? :p

Wie gesagt, nur bedingt - ich schau schon meistens 1-2 Reviews auf YT an, aber ich bin auch net genau der TotalBiscuit und was fuer ihn zB normal is und deswegen nicht erwaehnt wird is fuer mich oft ein Dealbreaker - und umgekehrt wohl auch.

'schlechter Port' is natuerlich oft genug zu lesen, aber das is halt auch eine Bandbreite von es laeuft einfach garnet, ueber fixe Controls, keine Maus im UI, forced Acceleration, 1to1 Mapping von Analogstick auf Maus, ...


daisho schrieb am 18.03.2015 um 12:00

Zitat von blood
und sich vor dem kauf über die qualität des ports im internet informieren kann man nicht? :p
Ist immer alles sehr vage, Game-Reviews von Gamer-Zeitschriften oder Newsseiten kann man sowieso fast immer in die Tonne werfen, Foren die vor lauter Hype oder Shitstorm übergehen und vor allem Review-Embargos (:bash:) machen das ganze nicht besser.

Und es gibt einige Spiele die ich gerne hätte zurückgeben wollen, besonders wenn ich sie Day 1 spielen will.

14 Tage ist halt für Spiele viel zu viel, ich hätte kein Problem damit wenn das auf Spielzeit beschränkt werden würde, oder Prozentuell (ist als Kunde aber schwierig abzuschätzen wenn es keine Warnung gibt) vom Content.


Earthshaker schrieb am 18.03.2015 um 12:09

Zitat von blood
da ich noch nie das verlangen verspürt habe, mein geld zurückzuverlangen: welche spiele waren es, die ihr gern zurückgeben wolltet, und aus welchem grund?

Hmm Gta 4 wollte damals ums verrecken nicht starten. Support angeschrieben und ausnahmsweise wurde es zurückgenommen.
Mit Rückgaberecht wärs einfacher.

Watch Dogs Downgrade Edition bzw falsch beworben
AC Unity weil Bugfest
Witcher die in den Releaseversionen unspielbar waren
Dark Souls 1 für extrem mistigen Port
Battlefield 4 weil Bugfest

Da gibts genug.

Ein Rückgaberecht generell wäre für die Spieleindustrie mal ein Zeichen die Spiele sauber auf den Markt zu bringen.


creative2k schrieb am 18.03.2015 um 12:49


Kingping schrieb am 18.03.2015 um 13:54

Zitat von AdRy
Da müsst eine neus Gesetz her.
vielleicht müsste man nur das aktuelle erst einmal kennen? :p


AdRy schrieb am 18.03.2015 um 20:23

Zitat von Kingping
vielleicht müsste man nur das aktuelle erst einmal kennen? :p

Zitat
Außerdem können Sie einen Vertrag über digitale Online-Inhalte innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Sobald Sie die Inhalte jedoch herunterladen oder abspielen, können Sie nicht mehr vom Kauf zurücktreten, wenn der Händler seine Verpflichtungen erfüllt hat. Insbesondere muss der Händler zunächst Ihre ausdrückliche Zustimmung zum unmittelbaren Herunterladen oder Abspielen erhalten, und Sie müssen ausdrücklich bestätigen, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald die Leistung erbracht wird.
http://europa.eu/youreurope/citizens/shopping/buy-sell-online/rights-e-commerce/index_de.htm

Das kaufen alleine darf also nicht zum Verlust des Widerrufsrechte führen, das tut Valve aber, da man anscheinend beim letzten Schritt des Kaufs den Verzicht bestätigen muss.

Abgesehen davon, meinte ich mit neuem Gesetz, dass das Spiel ein paar stunden getestet werden darf. Wie sonst soll man prüfen ob die versprochene Leistung vorhanden ist? Wenn der Dreck verbuggt und unspielbar ist, oder Features fehlen muss man ein es zurückgeben dürfen.

Der Vergleich mit dem Playstore wurde ja schon gebracht, dort kann man apps auch einige Zeit zurückgeben, trotz Download/Nutzung.


daisho schrieb am 19.03.2015 um 10:28

Valve ist in der Hinsicht einfach cancer, die zögern das so lange raus wie möglich.


Mr. Zet schrieb am 19.03.2015 um 11:13

Zitat von AdRy
http://europa.eu/youreurope/citizens/shopping/buy-sell-online/rights-e-commerce/index_de.htm

Das kaufen alleine darf also nicht zum Verlust des Widerrufsrechte führen, das tut Valve aber, da man anscheinend beim letzten Schritt des Kaufs den Verzicht bestätigen muss.
Das umgeht Valve anscheinend leider geschickt mit der Klausel, dass sie Leistungen bereits unmittelbar mit/nach dem Kauf erbringen und du daher schon beim Kauf dein Rückgaberecht abtrittst. :(

Bin mir jedenfalls im Gegensatz zu weiter oben nicht mehr so sicher, ob sie damit nicht doch durch kommen...


NeM schrieb am 19.03.2015 um 16:00


InfiX schrieb am 02.06.2015 um 20:50

BAM!


dass ich das noch erlebe :eek:


semteX schrieb am 02.06.2015 um 21:11

impressive!


Dreamforcer schrieb am 02.06.2015 um 21:20

ned schlecht, a bissi was macht valve doch richtig mit steam




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