URL: https://www.overclockers.at/internet-provider/schwerwiegende_eingriffe_in_die_agb_bei_t-mobile_u_216625/page_4 - zur Vollversion wechseln!
hab gerade nen anruf von telering bekommen, da meine mvd abgelaufen ist und ich vielleicht verlängern will. hab gleich gefragt, wann die verständigung wegen der neuen agb kommen wird, hat er gemeint mit der nächsten rechnung.
werd dann wohl das skr nutzen und die kündigungsfrist somit verkürzen
bigbob ich komme
Zitat von diobist du dir da sicher? die agb ist bereits online verfügbar und entsprechend kann sie von jedem eingesehen werden.
@earthshaker und bluefoxx. ja eh klar, so haltens die Leute fürn Narren. Gut, sicherlich werden einige Servicemitarbeiter auch nix davon wissen, was aber wiedermal schlechtes Licht auf das Unternehmen wirft, trotzdem wollens dich natürlich um alle Mittel beibehalten.
Ich hab vor eine Woche einen Anruf von tmobile bekommen ,weil ich ja gekündigt hatte, ob ich denn nicht gerne wwi 15gb um 9€ oder so mag mit gratis Stick dazu. Gut, kreativ sinds muss man ihnen lassen, Tarif werd ich schon nen neuen haben, da versuchens sies halt mit einem Datentarif
Passt wunderbar, danke an alle mitwirkenden. Ich hab mir selber gestern nochmal das TKG durchgelesen und die Sache scheint ziemlich wasserdicht zu sein. Werd das Schreiben für die Mutter am Donnerstag gleich verfassen, auch mit Verweise auf das TGK und von mir aus auch mit einem Grund (welcher imho nicht notwendig wäre, aber naja....) und dann wirds durch die Faxmaschine durchgenudelt und gehofft, dass eine "Empfangsbestätigung" zurückkommt
Hört sich vielleicht alles etwas schmarozzermäßig an, aber mir persönlich geht die längere Kündigungsfrist wirklich aufn Senkel. Mag die generell nicht...
Bleibt nur die Frage wie das ist mit der Rufnummernmitnahme. Ich hoffe die Nummer wird nicht gelöscht, sondern exisitiert nach der Abmeldung als Wertkarte weiter (bis sie mitgenommen/abgeholt wird), kann das wer bestätigen?
@Burschi1620 TKG §23 Abs 1 hilft dir sicherlich.
Burschi1620: ich hab mich nochmals bei tmo bzgl. rufnummernmitnahme gemeldet. sie werden jetzt mal meine nummer nicht kündigen, bis meine nummer portiert wurde. ein entsprechendes formular dazu (4 seitiges pdf) schicken sie dir zu und du musst es (im falle von bob) an den neuen vertragspartner (a1, tmo, orange usw) weitergeben.
die dame am tel meinte, dass sie die kündigung noch nicht im system hatten (ok, hatte das fax erst 1h davor geschickt) und dass im moment die hölle bei ihnen in der kündigungs-abteilung los ist. und wenn ich eben eine kündigung schicke, wird die nr. sofort deaktiviert sobald sie den vermerk im system haben (zumindest bei einer sokü, wie in diesem fall).
also soll ich die nr. portieren lassen und dann den vertrag kündigen. welche fristen bei einer sokü muss ich denn eigentlich einhalten wenn ich bestandkunde bin, der im märz verlängert hat? im moment seh ich mich nicht ganz durch - bis wann müssen sie mich hinhalten, damit ich nicht mehr in den genuss der sokü komme? die dame meinte, dass ich dann aufgrund der sokü bis 24.07. kündigen kann - glaube der dame nicht wirklich.
so ich möchte keinen fehler machen sachlage sieht wie folgt aus:
ein freund hat tmobile vertrag läuft noch 1 jahr
ein anderer hat tmobile und der vertrag läuft noch 2 jahre und hat a frisches handy bekommen
wenn beide das jetzt kündigen würden müssen sie irgendwas noch zahlen oder ists dann mit tmobile??? oder muss mann noch die restliche laufzeit die grundgebühr nachzahlen???
hier noch der auszug aus den AGBs, zu finden auf der tmobile homepage:
Zitat(4) Außerordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn wir a. unsere Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen trotz Ihrer nachweislichen Aufforderung nicht wie
vertraglich vereinbart oder b. Änderungen unserer AGB oder unserer Entgeltbestimmungen nicht ausschließlich begünstigend sind
(nach § 25 Telekommunikationsgesetz 2003).
(4.1) Wenn wir unsere AGB oder unsere Entgeltbestimmungen ausschließlich begünstigend ändern, dann haben Sie dadurch kein außerordentliches Kündigungsrecht.
(4.2) Wenn wir unsere AGB oder unsere Entgeltbestimmungen nicht ausschließlich begünstigend ändern, dann informieren wir Sie darüber mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten der Änderung
a. entweder auf der Rechnung oder
b. in anderer geeigneter Form.
(4.3) Wenn Sie nicht bis zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen, dann akzeptieren Sie die neuen AGB und unsere neuen Entgeltbestimmungen; nach dieser Frist erlischt Ihr Kündigungsrecht aus diesem Grund – darauf weisen wir Sie in unserer Information nach § 7 (4.2) AGB hin.
Ok, das mit dem Wisch wusste ich schon. Dann werd ich den auch mal anfordern.Zitat von bluefoxxBurschi1620: ich hab mich nochmals bei tmo bzgl. rufnummernmitnahme gemeldet. sie werden jetzt mal meine nummer nicht kündigen, bis meine nummer portiert wurde. ein entsprechendes formular dazu (4 seitiges pdf) schicken sie dir zu und du musst es (im falle von bob) an den neuen vertragspartner (a1, tmo, orange usw) weitergeben.
die dame am tel meinte, dass sie die kündigung noch nicht im system hatten (ok, hatte das fax erst 1h davor geschickt) und dass im moment die hölle bei ihnen in der kündigungs-abteilung los ist. und wenn ich eben eine kündigung schicke, wird die nr. sofort deaktiviert sobald sie den vermerk im system haben (zumindest bei einer sokü, wie in diesem fall).
also soll ich die nr. portieren lassen und dann den vertrag kündigen. welche fristen bei einer sokü muss ich denn eigentlich einhalten wenn ich bestandkunde bin, der im märz verlängert hat? im moment seh ich mich nicht ganz durch - bis wann müssen sie mich hinhalten, damit ich nicht mehr in den genuss der sokü komme? die dame meinte, dass ich dann aufgrund der sokü bis 24.07. kündigen kann - glaube der dame nicht wirklich.
Ok, thx Burschi, habs gecheckt - klingt vernünftig lt. den AGBs kann man bis zum Inkrafttreten der neuen AGBs kündigen. Danach gelten Sie als akzeptiert. Die Information 1 Monat vorher dürfte eigentlich in dem Fall überhaupt keine Rolle spielen, da man eben aufgrund von "nicht ausschliesslich begünstigten änderungen in den AGB" kündigen kann.
Siehe Punkt 4.3
Zitat(4.3) Wenn Sie nicht bis zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen, dann akzeptieren Sie die neuen AGB und unsere neuen Entgeltbestimmungen; nach dieser Frist erlischt Ihr Kündigungsrecht aus diesem Grund – darauf weisen wir Sie in unserer Information nach § 7 (4.2) AGB hin.
habe jetzt mal mit einem bekannten über das thema gesprochen und der meint, daß man aber trotz des sonderkündigungsrechts ein etwaiges mobiltelefon dennoch zahlen müßte.
korrekt?
Wäre interessant. Das TKG meint jedoch, dass man ohne Kosten kündigen darf/muss. Und, wenn die Betreiber das Handy sich ratenweise zahlen lassen ists ihr pechZitat von Starskyhabe jetzt mal mit einem bekannten über das thema gesprochen und der meint, daß man aber trotz des sonderkündigungsrechts ein etwaiges mobiltelefon dennoch zahlen müßte.
korrekt?
hab ich das oben nicht schon in aller deutlichkeit alles beschrieben?Zitat von bluefoxxOk, thx Burschi, habs gecheckt - klingt vernünftiglt. den AGBs kann man bis zum Inkrafttreten der neuen AGBs kündigen. Danach gelten Sie als akzeptiert. Die Information 1 Monat vorher dürfte eigentlich in dem Fall überhaupt keine Rolle spielen, da man eben aufgrund von "nicht ausschliesslich begünstigten änderungen in den AGB" kündigen kann.
Siehe Punkt 4.3
Das wäre für mich der 24.07.10 - was sich auch mit der Aussage der Hotline deckt.
Zusammenfassend, verstehe ich es so:
- Für Neukunden und Vertragsverlängerungen ab 1.6.2010 gelten die neuen AGBs ab 1.6.2010
- Wer sich vor dem 1.6.2010 angemeldet hat oder seinen Vetrag verlängert hat ist "Bestandskunde" für welche die neuen AGBs erst ab 24.07.2010 in Kraft treten.
Diese Kunden haben bis 24.07.2010 Zeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Wer bis 24.07.2010 nicht kündigt, hat auf gut Deutsch "Pech gehabt" und akzeptiert die AGBs.
Was jetzt dieses ominöse Monat für eine Rolle spielt, weiss ich jetzt nicht genau...
Zitat von Neo-=IuE=-hab ich das oben nicht schon in aller deutlichkeit alles beschrieben?
Sind die AGB änderungen bei telering genau gleich? Wohin muss man sich da wenden bzw. ist das die selbe tel./fax nr. wie bei t-mobile oder haben die eigene?
AGB Müssten genauso online stehen.
Glaub schon, dass die eine eigene haben, schau mal nach - hab jetzt ka Zeit
overclockers.at v4.thecommunity
© all rights reserved by overclockers.at 2000-2025