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Für Bestandskunden treten die neuen AGB erst per Mitte/Ende Juli (AFAIR) in Kraft, demnach kannst du (wenn ich mich nicht irre) auch nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, sondern eben erst zu diesem Datum.
Vielleicht war das ja einfach ein (absichtliches?) Mißverständnis und der/die an der T-Mobile-Hotline dachte, du möchtest mit sofortiger Wirkung kündigen.
es geht darum, dass die neue agb für bestandskunden erst ab 24.7. gilt. die kündigung kannst du dennoch trotzdem schon schicken.
aber man hat nur einen monat zeit (afaik!) um diese änderungen anzufechten oder eben anzunehmen (mit nichts unternehmen)
d.h. wenn er am 2. juli kündigen würde geht es nicht mehr, auch wenn sie erst am 24.7. in kraft treten
Das heißt ich schreibe damits ganz klar is im Kündigungsschreiben dazu das ich "mit Ende der Gültigkeit der alten Agbs" kündige, oder?
Nehme halt gleich das von Bluefox + obige Zeile und dann sollt's passen denk ich.
Und bitte nicht vergessen hier reinzuschreiben ob's Kündigungsabwehr gibt.
Zitat von nitschiFür Bestandskunden treten die neuen AGB erst per Mitte/Ende Juli (AFAIR) in Kraft, demnach kannst du (wenn ich mich nicht irre) auch nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, sondern eben erst zu diesem Datum.
Vielleicht war das ja einfach ein (absichtliches?) Mißverständnis und der/die an der T-Mobile-Hotline dachte, du möchtest mit sofortiger Wirkung kündigen.
ja so wie es bambooS sagt stimmt es:
- die agb-änderung für bestandskunden kommt mit 24.7.
- t-mobile muss es daher mindestens 1 monat vorher ankündigen (24.6.)
- das sonderkündigungsrecht ist eine sofortige kündigung, also ab sofort ohne vorlaufzeit, und dieses recht hat man aber erst nach der ankündigung
ich nehme an jeder wird auf der kommenen monatsabrechnung anfang/mitte juni verständigt, zumindest kommen meine immer anfang/mitte des monats
bist du dir da sicher? die agb ist bereits online verfügbar und entsprechend kann sie von jedem eingesehen werden.Zitat von Neo-=IuE=-- das sonderkündigungsrecht ist eine sofortige kündigung, also ab sofort ohne vorlaufzeit, und dieses recht hat man aber erst nach der ankündigung
Speziell Bestandskunden MÜSSEN aber AFAIK schriftlich (also zB via Vermerk auf der Rechnung) darauf hingewiesen werden.Zitat von diobist du dir da sicher? die agb ist bereits online verfügbar und entsprechend kann sie von jedem eingesehen werden.
so, noch ein telefonat mit der tmo-serviceline (ursprüngl. bzgl. der rufnummernmitnahme zu bob) später, kann ich euch folgendes sagen:
lt. hotline verschicken sie gerade briefe und sms, in denen die kunden über neue AGBs informiert werden und auch darauf hingewiesen werden (ich nehme mal an, eher ein kleiner passus, der nicht gleich ins auge sticht), dass man ein sonderkündigungsrecht hat wenn man die AGBs nicht akzeptieren will.
es geht also gerade eine offizielle info raus.
das weiß ich schon. ich kann nur nicht nachvollziehen, warum ich mit dem kündigungsschreiben warten soll bis ich verständigt werde (weil sonst ja angeblich die sonderkündigung nicht gilt), wenn ich die neue agb im internet einsehen kann und dort alles schwarz auf weiß steht.Zitat von nitschiSpeziell Bestandskunden MÜSSEN aber AFAIK schriftlich (also zB via Vermerk auf der Rechnung) darauf hingewiesen werden.
t-mobile/telering-mitarbeiter?Zitat von dioedit: welcher hirsch rated da mit 1*? wth?
Zitat von dioedit: welcher hirsch rated da mit 1*? wth?
Zitat von diodas weiß ich schon. ich kann nur nicht nachvollziehen, warum ich mit dem kündigungsschreiben warten soll bis ich verständigt werde (weil sonst ja angeblich die sonderkündigung nicht gilt), wenn ich die neue agb im internet einsehen kann und dort alles schwarz auf weiß steht.
ist nicht böse gemeint, falls das so rüberkommt, ich würd nur gern den hintergrund wissen @neo. vielleicht weißt du ja mehr als ich
edit: welcher hirsch rated da mit 1*? wth?
Irgendwie liest keiner die TKG, die hier verlinkt werden...
Grundsätzlich muss min. 1 Monat vor Inkrafttreten informiert werden. Ab da läuft die Frist der Kündigung bis einschließlich des des Tages, wo die Änderungen in Kraft treten. Ausnahme ist jene das T-Mobile uns Kunden früher als 1 Monat informiert. Dann gilt die Ankündigungszeit bis in Kraft treten als der Zeitraum zum kündigen.
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