"Schwerwiegende" Eingriffe in die AGB bei T-Mobile und Telering - Seite 3

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nitschi schrieb am 02.06.2010 um 10:49

Für Bestandskunden treten die neuen AGB erst per Mitte/Ende Juli (AFAIR) in Kraft, demnach kannst du (wenn ich mich nicht irre) auch nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, sondern eben erst zu diesem Datum.

Vielleicht war das ja einfach ein (absichtliches?) Mißverständnis und der/die an der T-Mobile-Hotline dachte, du möchtest mit sofortiger Wirkung kündigen.


dio schrieb am 02.06.2010 um 10:49

es geht darum, dass die neue agb für bestandskunden erst ab 24.7. gilt. die kündigung kannst du dennoch trotzdem schon schicken.


userohnenamen schrieb am 02.06.2010 um 10:53

aber man hat nur einen monat zeit (afaik!) um diese änderungen anzufechten oder eben anzunehmen (mit nichts unternehmen)
d.h. wenn er am 2. juli kündigen würde geht es nicht mehr, auch wenn sie erst am 24.7. in kraft treten


Earthshaker schrieb am 02.06.2010 um 11:08

Das heißt ich schreibe damits ganz klar is im Kündigungsschreiben dazu das ich "mit Ende der Gültigkeit der alten Agbs" kündige, oder?

Nehme halt gleich das von Bluefox + obige Zeile und dann sollt's passen denk ich.


eitschpi schrieb am 02.06.2010 um 11:12

Und bitte nicht vergessen hier reinzuschreiben ob's Kündigungsabwehr gibt.


bambooS schrieb am 02.06.2010 um 11:19

Zitat von nitschi
Für Bestandskunden treten die neuen AGB erst per Mitte/Ende Juli (AFAIR) in Kraft, demnach kannst du (wenn ich mich nicht irre) auch nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, sondern eben erst zu diesem Datum.

Vielleicht war das ja einfach ein (absichtliches?) Mißverständnis und der/die an der T-Mobile-Hotline dachte, du möchtest mit sofortiger Wirkung kündigen.

Es wurde glaub ich der 24.07. genannt. Laut TKG muss T-Mobile dies 1 Monat vorher ankündigen. Ab da läuft die Zeit. Wäre also der 24.06..

Somit können sie sich noch querstellen, was das vorzeitige Kündigen ohne Kosten betrifft.

Dh ich chill mal ne Runde und verfolge das Ganze. Sobald der 24.06. da ist, werde ich mal in den T-Shop schauen und sehen was sich machen lässt.

Ich würd halt ungern auf das iPhone verzichten. die Alternative (die eigentlich keine ist :D) wäre Orange.


Neo-=IuE=- schrieb am 02.06.2010 um 12:27

ja so wie es bambooS sagt stimmt es:
- die agb-änderung für bestandskunden kommt mit 24.7.
- t-mobile muss es daher mindestens 1 monat vorher ankündigen (24.6.)
- das sonderkündigungsrecht ist eine sofortige kündigung, also ab sofort ohne vorlaufzeit, und dieses recht hat man aber erst nach der ankündigung

ich nehme an jeder wird auf der kommenen monatsabrechnung anfang/mitte juni verständigt, zumindest kommen meine immer anfang/mitte des monats


dio schrieb am 02.06.2010 um 12:40

Zitat von Neo-=IuE=-
- das sonderkündigungsrecht ist eine sofortige kündigung, also ab sofort ohne vorlaufzeit, und dieses recht hat man aber erst nach der ankündigung
bist du dir da sicher? die agb ist bereits online verfügbar und entsprechend kann sie von jedem eingesehen werden.


nitschi schrieb am 02.06.2010 um 12:58

Zitat von dio
bist du dir da sicher? die agb ist bereits online verfügbar und entsprechend kann sie von jedem eingesehen werden.
Speziell Bestandskunden MÜSSEN aber AFAIK schriftlich (also zB via Vermerk auf der Rechnung) darauf hingewiesen werden.


bluefoxx schrieb am 02.06.2010 um 13:09

so, noch ein telefonat mit der tmo-serviceline (ursprüngl. bzgl. der rufnummernmitnahme zu bob) später, kann ich euch folgendes sagen:

lt. hotline verschicken sie gerade briefe und sms, in denen die kunden über neue AGBs informiert werden und auch darauf hingewiesen werden (ich nehme mal an, eher ein kleiner passus, der nicht gleich ins auge sticht), dass man ein sonderkündigungsrecht hat wenn man die AGBs nicht akzeptieren will.
es geht also gerade eine offizielle info raus.


dio schrieb am 02.06.2010 um 13:15

Zitat von nitschi
Speziell Bestandskunden MÜSSEN aber AFAIK schriftlich (also zB via Vermerk auf der Rechnung) darauf hingewiesen werden.
das weiß ich schon. ich kann nur nicht nachvollziehen, warum ich mit dem kündigungsschreiben warten soll bis ich verständigt werde (weil sonst ja angeblich die sonderkündigung nicht gilt), wenn ich die neue agb im internet einsehen kann und dort alles schwarz auf weiß steht.

ist nicht böse gemeint, falls das so rüberkommt, ich würd nur gern den hintergrund wissen @neo. vielleicht weißt du ja mehr als ich :)

edit: welcher hirsch rated da mit 1*? wth?


Starsky schrieb am 02.06.2010 um 13:20

Zitat von dio
edit: welcher hirsch rated da mit 1*? wth?
t-mobile/telering-mitarbeiter?


userohnenamen schrieb am 02.06.2010 um 13:20

Zitat von dio
edit: welcher hirsch rated da mit 1*? wth?

ein t-mobile mitarbeiter? :D
edit: na gehhhhh


Earthshaker schrieb am 02.06.2010 um 13:24

Zitat von dio
das weiß ich schon. ich kann nur nicht nachvollziehen, warum ich mit dem kündigungsschreiben warten soll bis ich verständigt werde (weil sonst ja angeblich die sonderkündigung nicht gilt), wenn ich die neue agb im internet einsehen kann und dort alles schwarz auf weiß steht.

ist nicht böse gemeint, falls das so rüberkommt, ich würd nur gern den hintergrund wissen @neo. vielleicht weißt du ja mehr als ich :)

edit: welcher hirsch rated da mit 1*? wth?

Gleiches denk ich mir auch. Wenns eh schon verfügbar is offiziell brauch ich ja nicht drauf warten. Wenn ich in die Kündigung reinschreibe das mit Ende der alten Agb die Kündigung vollzogen wird muss das doch reichen.

Lasse mich aber gern belehren :)


bambooS schrieb am 02.06.2010 um 13:37

Irgendwie liest keiner die TKG, die hier verlinkt werden...

Grundsätzlich muss min. 1 Monat vor Inkrafttreten informiert werden. Ab da läuft die Frist der Kündigung bis einschließlich des des Tages, wo die Änderungen in Kraft treten. Ausnahme ist jene das T-Mobile uns Kunden früher als 1 Monat informiert. Dann gilt die Ankündigungszeit bis in Kraft treten als der Zeitraum zum kündigen.




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