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Das SPÖ/SPD-Bauchweh scheint epidemisch zu sein:
http://www.heise.de/newsticker/meld...in-2722819.html
Telekoms dürfen nun alles, "Netzneutralität" als Begriff wurde komplett entfernt, dafür gibt es jetzt den schwammigen Begriff des "offenen Internet". Also gibt es auch ein geschlossenes?
Aber keine Angst, Oetti hat sich schon richtig erkundigt:
http://www.heise.de/newsticker/meld...ne-2724400.html
Im Rauch des brennenden Griechenlands hat man still und heimlich mal gach die Netzneutralität abgeschafft.
ist der oetti eigentlich dauerfett? dem spezi sollte man wirklich mal einen streifen hinhalten und einen test machen.
@durchwinken: leider nix neues. siehe auch die ukraine krise. auch da wurden - zu den hochzeiten - leider schwindlige eu gesetze verabschiedet.
Die Ausprägung bzw. Details sind aber vollkommen unklar??
so wie immer oder? und noch nie wurde es fürs volk bzw. den endkunden besser. soviel ist mal fix.
Brot und Spiele, Göbbels wäre stolz auf Öttinger und sein Gefolge.
er macht wofür er bezahlt wird
mit einem alkomat wirst du da nichts finden
"Extragebühren für Konsumenten dennoch möglich, wenn öfter im Ausland telefoniert wird"
Hoffentlich war's wenigstens ein gutes Gleitmittel, wenn sie sich schon pudern lassen.
Für die Netzbetreiber gibt's also kaum Verluste, aber dafür viel mehr Spielraum bei "Optimieren" der Internet-Versorgung.
Leider wie erwartet.
Und der Infrastrukturminister findet's noch gut. SPÖ halt.
dafuq?
die amis kriegens auf die reihe aber wir wiedermal nicht?
Zitat von smashIter macht wofür er bezahlt wird
Immerhin wird's als "political deal" bezeichnet. Technisch ist es eine Katastrophe.
aus dem artikel (http://europa.eu/rapid/press-releas...-15-5275_en.htm) :
ZitatEvery European must be able to have access to the open Internet and all content and service providers
Es gibt eine Petition gegen das neue Staatsschutzgesetz:
https://www.staatsschutz.at/
Hier kurz die adressierten Punkte:
Die Unterzeichner dieser Petition fordern von der Österreichischen Regierung und dem Nationalrat folgende fünf Punkte anlässlich des geplanten Staatsschutzgesetzes.
Faktenbasierte Sicherheitspolitik - Das Staatsschutzgesetz muss zurück an den Start und nach einer umfassenden Evaluierung der Überwachungssituation, der Ermittlungsstatistiken und einer faktenbasierten Erhebung des Sicherheitsbedarfs neu ausgerichtet werden. Bevor die Bundesregierung Grundrechte einschränken darf, muss sie nachweisen, dass ihr Vorhaben notwendig und verhältnismäßig ist.
Klare Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten - Der Staatsschutz darf nicht gleichzeitig Polizei sein und Überwachungsbefugnisse wie ein Geheimdienst haben. Es braucht eindeutige Zuständigkeiten.
Keine Repression gegenüber Zivilgesellschaft, Journalisten und "Whistleblowern" - Die Aufgabe des Staatsschutzes darf sich nicht auf "Wald- und Wiesen"-Delikte erstrecken. Der "verfassungsgefährdende Angriff" muss auf wirklich schwere Straftaten reduziert werden und darf nicht allgemeine Grundrechte wie das Demonstrationsrecht oder die Pressefreiheit einschränken.
Starker Rechtsschutz, kein "pre-crime" - Für jede Überwachungsmaßnahme müssen konkrete Verdachtsmomente und die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs schriftlich begründet und richterlich genehmigt werden. Die parlamentarische Kontrolle muss ausgebaut und die Transparenz über die Tätigkeiten der Sicherheitsbehörden muss verstärkt werden.
Keine bezahlten Spitzel - Die Praxis im In- und Ausland zeigt, dass der Einsatz von "Vertrauenspersonen" im rechtsstaatlichen Verfahren oft zu Schwierigkeiten – und bei bezahlten Spitzeln nicht selten zu skandalösen Auswüchsen – führt. Österreich sollte aus den Erfahrungen anderer Länder lernen, anstatt deren Fehler zu wiederholen. Auch der Einsatz unbezahlter "V-Leute" (Spitzel) sollte im Einklang mit der Strafprozessordnung sauber geregelt werden.
"Das Gesetz soll im Eiltempo noch vor der Sommerpause (7. Juli) verabschiedet werden und tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. "
wie ist da der Status aktuell?!
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