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Die Zeitschaltuhr ist hier definitiv die bessere, zuverlässigere und unabhängigste Lösung.
Falls es ein Business-Anschluss von A1 is, gabs zumindest vor 10 Jahren, als ich noch mehr damit zu tun hatte die Möglichkeit auf automatische Reboots der Modems, aber da würd ich mich eher nicht drauf verlassen.
Ich würde einen WLAN Zwischenstecker nehmen.
ZB: Shelly Plug
Die kannst programmieren und wenn Internet da ist auch abändern, wenn zB während einer Wartung Internet nicht ausfallen soll.
Zitat aus einem Post von UnleashThebeastDie Zeitschaltuhr ist hier definitiv die bessere, zuverlässigere und unabhängigste Lösung.
Falls es ein Business-Anschluss von A1 is, gabs zumindest vor 10 Jahren, als ich noch mehr damit zu tun hatte die Möglichkeit auf automatische Reboots der Modems, aber da würd ich mich eher nicht drauf verlassen.
Ich rate von A1 allgemein ab, in welcher Art auch immer, aber das ist eine andere Geschichte
.
Damals konntest du zB nur via Hotline WLAN SSIDs etc am Business-Modem ändern... Im Prinzip eh cool, weil dann theoretisch bei einem Tausch alles gleich bleibt, oder? naja... Theorie und Praxis sind leider 2 sehr unterschiedliche Schuhe
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Eigentlich funktionieren alle Smarten Steckdosen die ich kenne auch autonom ohne Netz und befolgen ihre Befehle.
Sollte man diesen aber mal ändern müssen kann man dies dann auch remote erledigen (ggf mit einem VPN)
genau die teile wie shelly plugs kannst auch einfach als Zeitschalter umsetzen wie von dir gewünscht. wenn du dann aber manuell was ändern willst am Zeitplan würde es auch über remote gehen...
A1 Fritzbox ist keine Option?
Zitat aus einem Post von ferdl_8086Der Straßenverteiler ist rein passiv, es sind bloß keine Splitter drin. Der Unterschied ist, dass jeder Verteiler mit der gesamten Faseranzahl für alle Wohneinheiten angefahren werden muss.
A1 und Co sparen sich diese hochfaserigen Kabel über die Splitter
Zitat aus einem Post von Rogaahl@voyager Das könnte zumindest eine Begründung sein. Wobei ich davon ausgehe, dass sie XGS-PON verwenden
Wäre toll wenn man sowas bei A1 verwenden könnte:
https://www.dslweb.de/avm-fritzbox-5690-xgs.php
Ein Gerät weniger, passt vielleicht sogar in den Medienschrank.
Oder https://www.zyxel.com/service-provi...m3100-t0-series + 10gbe Switch?
Zitat aus einem Post von Joe_the_tulipOder https://www.zyxel.com/service-provi...m3100-t0-series + 10gbe Switch
)ich zieh am wochenende von sbg > stmk und kann meinen vertrag nicht kündigen (hab mir im november 2024 ein update aufschwatzen lassen, das die frist um 2 jahre erneuert hat), sondern muss das produkt (150 mbit) mit dem umzugsservice mitnehmen. da ich am ar*ch der welt hinzieh, gibts dort die minimal versprochenen 110/15 mbit wohl nicht und ich werd hoffentlich kündigen können - oder?
hilfreich könnte sein, dass seit kurzem folgende meldung die a1 startseite ziehrt:
ZitatIM NAMEN DER REPUBLIK
Das Handelsgericht Wien erkennt durch die Richterin Mag. Christiane KAISER LLM(WU) in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M, Rechtsanwalt in 1080 Wien, Florianigasse 1/6, wider die beklagte Partei A1 Telekom Austria AG, Lassallestraße 9, 1020 Wien, vertreten durch die e/n/w/c Natlacen Waldendorff Cancola Rechtsanwälte GmbH, Rechtsanwälte in 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, wegen € 30.500,-- (Unterlassung) sowie € 5.500,-- (Urteilsveröffentlichung) sohin insgesamt € 36.000,-- samt Anhang, nach öffentlicher mündlicher Streitverhandlung zu Recht:
1. Die beklagte Partei ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, für ihre Festnetz-Internet-Produkte eine Datenübertragungsgeschwindigkeit zu behaupten (insbesondere die Download-Geschwindigkeit von 300 MBit/s und die Upload-Geschwindigkeit von 30 Mbit/s für das Produkt „A1 Internet XL“), wenn sie in den Entgeltbestimmungen oder Leistungsbeschreibungen (oder in vergleichbaren oder sonstigen Formblättern, insbesondere in den „Informationen über Festnetz-Internetzugangsdienste“) für diese Produkte eine normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit angibt, die den ursprünglich behaupteten Wert unterschreitet, es sei denn, sie weist darauf (in zumindest gleicher Auffälligkeit wie die Geschwindigkeitsangabe unmittelbar oder durch Verweis) ausreichend deutlich hin – wobei der bloße Hinweis „Alle Geschwindigkeitsangaben in Mbit/s sind als Maximalangabe (bis zu maximal) zu verstehen“ oder „bis zu“ oder sinngleich insbesondere für Produkte im Festnetz nicht ausreicht, wenn die in den Entgeltbestimmungen oder Leistungsbeschreibungen (oder in vergleichbaren oder sonstigen Formblättern, insbesondere in den „Informationen über Festnetz-Internetzugangsdienste“) angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit mehr als geringfügig, insbesondere mehr als 10 % unter der behaupteten (Maximal-)Angabe liegt.
Zitat2. Die klagende Partei wird ermächtigt, den klagsstattgebenden Teil des Urteils (ausschließlich der Kostenentscheidung) einmal binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des über diese Klage ergehenden Urteils auf Kosten der beklagten Partei mit schwarzer Fettumrandung, mit der Fettdrucküberschrift „IM NAMEN DER REPUBLIK“ sowie mit gesperrt und fett gedruckten Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit schwarzen Normallettern im redaktionellen Teil einer Freitagsausgabe auf der Dritten Seite der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Kronen Zeitung“ zu veröffentlichen;
3. Ferner ist die beklagte Partei bei sonstiger Exekution schuldig, den klagsstattgebenden Teil des Urteils (ausschließlich der Kostenentscheidung) binnen einem Monat nach Rechtskraft dieses Urteils auf eigene Kosten mit schwarzer Fettumrandung, mit der Fettdrucküberschrift „IM NAMEN DER REPUBLIK“ sowie mit gesperrt und fett geschriebenen Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit schwarzen Normallettern auf ihrem Onlinemedium unter https://www.a1.net oder, sollte die genannte Adresse geändert werden, auf jenen Websites, die sie ersetzen, jeweils auf weißem Hintergrund in einem rechteckigen Fenster in der Größe eines Viertels der Bildschirmoberfläche, die bei Eingabe der Internetadresse in der Adresszeile des Webbrowsers erscheint, für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen.
beworben: 300/30 Mbit
max. Geschwindigkeit: 192,5/22,06Mbit
Bitte was? Wie kann ich 300Mbit bewerben, wenn nicht einmal 2/3 davon erreichbar sind? Ich verkauf Chips beworben mit 300g. Max. ins Packl passen 200g, üblicherweise sind aber nur 175g drinnen.
Oh my sweet summer child ...
Zitat aus einem Post von kleinerChemikerbeworben: 300/30 Mbit
max. Geschwindigkeit: 192,5/22,06Mbit
Bitte was? Wie kann ich 300Mbit bewerben, wenn nicht einmal 2/3 davon erreichbar sind? Ich verkauf Chips beworben mit 300g. Max. ins Packl passen 200g, üblicherweise sind aber nur 175g drinnen.
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