UnleashThebeast
unsäglicher Prolet
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Die Zeitschaltuhr ist hier definitiv die bessere, zuverlässigere und unabhängigste Lösung.
Falls es ein Business-Anschluss von A1 is, gabs zumindest vor 10 Jahren, als ich noch mehr damit zu tun hatte die Möglichkeit auf automatische Reboots der Modems, aber da würd ich mich eher nicht drauf verlassen.
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Viper780
ElderEr ist tot, Jim!
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Ich würde einen WLAN Zwischenstecker nehmen. ZB: Shelly Plug Die kannst programmieren und wenn Internet da ist auch abändern, wenn zB während einer Wartung Internet nicht ausfallen soll.
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rastullah
Here to stay
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Die Zeitschaltuhr ist hier definitiv die bessere, zuverlässigere und unabhängigste Lösung.
Falls es ein Business-Anschluss von A1 is, gabs zumindest vor 10 Jahren, als ich noch mehr damit zu tun hatte die Möglichkeit auf automatische Reboots der Modems, aber da würd ich mich eher nicht drauf verlassen. Ja alles Business Anschlüsse. Schlechte Erfahrungen damit gemacht oder wieso rätst du ab? @viper Das war mein erster Gedanke - aber wenn kein internet dann kein WLAN. Müsste ich einen konfigurieren das er automatisch neu startet nach 24h und das der offline funktioniert.
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UnleashThebeast
unsäglicher Prolet
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Ich rate von A1 allgemein ab, in welcher Art auch immer, aber das ist eine andere Geschichte . Damals konntest du zB nur via Hotline WLAN SSIDs etc am Business-Modem ändern... Im Prinzip eh cool, weil dann theoretisch bei einem Tausch alles gleich bleibt, oder? naja... Theorie und Praxis sind leider 2 sehr unterschiedliche Schuhe .
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Viper780
ElderEr ist tot, Jim!
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Eigentlich funktionieren alle Smarten Steckdosen die ich kenne auch autonom ohne Netz und befolgen ihre Befehle.
Sollte man diesen aber mal ändern müssen kann man dies dann auch remote erledigen (ggf mit einem VPN)
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davebastard
Vinyl-Sammler
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genau die teile wie shelly plugs kannst auch einfach als Zeitschalter umsetzen wie von dir gewünscht. wenn du dann aber manuell was ändern willst am Zeitplan würde es auch über remote gehen...
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Cobase
VereinsmitgliedMr. RAM
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A1 Fritzbox ist keine Option?
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voyager
kühler versilberer :)
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Der Straßenverteiler ist rein passiv, es sind bloß keine Splitter drin. Der Unterschied ist, dass jeder Verteiler mit der gesamten Faseranzahl für alle Wohneinheiten angefahren werden muss. A1 und Co sparen sich diese hochfaserigen Kabel über die Splitter dann ists nur ne Unterverteilung/Zwischenstelle. jap. die "Haupt" Strassenverteiler, wo zusammengefasst wird, sind aktiv.
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voyager
kühler versilberer :)
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@voyager Das könnte zumindest eine Begründung sein. Wobei ich davon ausgehe, dass sie XGS-PON verwenden Wenn die Endkunden (ieL Business) symmetrische Bandbreiten bekommen, spricht es dafür. seit gut nem halben Jahr soll es XGS-PON bei A1 im Einsatz geben. Das geht theoretisch auch im Mischbetrieb mit G-PON da andere Wellenlängen verwendet werden zur Übertragung.
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Joe_the_tulip
Vereinsmitgliedbanned by FireGuy
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voyager
kühler versilberer :)
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Oder https://www.zyxel.com/service-provi...m3100-t0-series + 10gbe Switch dem fehlt der Router statt der FB würd ich lieber direkt den ONT umgehen und in die UDM direkt rein. testen / spielen werd ich da sicher ob ich es zum laufen bekomme (in nem Jahr dann oder so )
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Daeda
Here to stay
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ich zieh am wochenende von sbg > stmk und kann meinen vertrag nicht kündigen (hab mir im november 2024 ein update aufschwatzen lassen, das die frist um 2 jahre erneuert hat), sondern muss das produkt (150 mbit) mit dem umzugsservice mitnehmen. da ich am ar*ch der welt hinzieh, gibts dort die minimal versprochenen 110/15 mbit wohl nicht und ich werd hoffentlich kündigen können - oder? hilfreich könnte sein, dass seit kurzem folgende meldung die a1 startseite ziehrt: IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Handelsgericht Wien erkennt durch die Richterin Mag. Christiane KAISER LLM(WU) in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M, Rechtsanwalt in 1080 Wien, Florianigasse 1/6, wider die beklagte Partei A1 Telekom Austria AG, Lassallestraße 9, 1020 Wien, vertreten durch die e/n/w/c Natlacen Waldendorff Cancola Rechtsanwälte GmbH, Rechtsanwälte in 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, wegen € 30.500,-- (Unterlassung) sowie € 5.500,-- (Urteilsveröffentlichung) sohin insgesamt € 36.000,-- samt Anhang, nach öffentlicher mündlicher Streitverhandlung zu Recht:
1. Die beklagte Partei ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, für ihre Festnetz-Internet-Produkte eine Datenübertragungsgeschwindigkeit zu behaupten (insbesondere die Download-Geschwindigkeit von 300 MBit/s und die Upload-Geschwindigkeit von 30 Mbit/s für das Produkt „A1 Internet XL“), wenn sie in den Entgeltbestimmungen oder Leistungsbeschreibungen (oder in vergleichbaren oder sonstigen Formblättern, insbesondere in den „Informationen über Festnetz-Internetzugangsdienste“) für diese Produkte eine normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit angibt, die den ursprünglich behaupteten Wert unterschreitet, es sei denn, sie weist darauf (in zumindest gleicher Auffälligkeit wie die Geschwindigkeitsangabe unmittelbar oder durch Verweis) ausreichend deutlich hin – wobei der bloße Hinweis „Alle Geschwindigkeitsangaben in Mbit/s sind als Maximalangabe (bis zu maximal) zu verstehen“ oder „bis zu“ oder sinngleich insbesondere für Produkte im Festnetz nicht ausreicht, wenn die in den Entgeltbestimmungen oder Leistungsbeschreibungen (oder in vergleichbaren oder sonstigen Formblättern, insbesondere in den „Informationen über Festnetz-Internetzugangsdienste“) angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit mehr als geringfügig, insbesondere mehr als 10 % unter der behaupteten (Maximal-)Angabe liegt. 2. Die klagende Partei wird ermächtigt, den klagsstattgebenden Teil des Urteils (ausschließlich der Kostenentscheidung) einmal binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des über diese Klage ergehenden Urteils auf Kosten der beklagten Partei mit schwarzer Fettumrandung, mit der Fettdrucküberschrift „IM NAMEN DER REPUBLIK“ sowie mit gesperrt und fett gedruckten Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit schwarzen Normallettern im redaktionellen Teil einer Freitagsausgabe auf der Dritten Seite der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Kronen Zeitung“ zu veröffentlichen;
3. Ferner ist die beklagte Partei bei sonstiger Exekution schuldig, den klagsstattgebenden Teil des Urteils (ausschließlich der Kostenentscheidung) binnen einem Monat nach Rechtskraft dieses Urteils auf eigene Kosten mit schwarzer Fettumrandung, mit der Fettdrucküberschrift „IM NAMEN DER REPUBLIK“ sowie mit gesperrt und fett geschriebenen Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit schwarzen Normallettern auf ihrem Onlinemedium unter https://www.a1.net oder, sollte die genannte Adresse geändert werden, auf jenen Websites, die sie ersetzen, jeweils auf weißem Hintergrund in einem rechteckigen Fenster in der Größe eines Viertels der Bildschirmoberfläche, die bei Eingabe der Internetadresse in der Adresszeile des Webbrowsers erscheint, für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen. und zusätzlich gibts bei produkten jetzt jeweils einen link zu einem pdf über " normgeschwindigkeit", die klarstellt, dass die beworbenen geschwindigkeiten im normalfall WEIT darunter liegen. 100mbit beworben sollen demnach mindestens 55 sein, normalerweise sinds nur 60 aber maximal auch nur 66 mbit?
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kleinerChemiker
Here to stay
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beworben: 300/30 Mbit max. Geschwindigkeit: 192,5/22,06Mbit
Bitte was? Wie kann ich 300Mbit bewerben, wenn nicht einmal 2/3 davon erreichbar sind? Ich verkauf Chips beworben mit 300g. Max. ins Packl passen 200g, üblicherweise sind aber nur 175g drinnen.
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daisho
VereinsmitgliedSHODAN
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Oh my sweet summer child ...
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dope
formerly siT
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beworben: 300/30 Mbit max. Geschwindigkeit: 192,5/22,06Mbit
Bitte was? Wie kann ich 300Mbit bewerben, wenn nicht einmal 2/3 davon erreichbar sind? Ich verkauf Chips beworben mit 300g. Max. ins Packl passen 200g, üblicherweise sind aber nur 175g drinnen. jaja klassiker - du brauchst das größer produkt um die geschwindigkeit vom kleineren erreichen zu können. hatte diese sinnlose diskussion mit a1 leider schon zu oft
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