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Fotografieren bei Events (Bildrechte, Datenschutz,...)

lagwagon 17.02.2019 - 18:49 5544 24
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lagwagon

bierfräser
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Mal eine Frage, das beschäftigt mich gerade.

Konkretes Beispiel:
Letzten Freitag war Abschluss vom Schikurs im Kindergarten mit "Schirennen". Da habe ich natürlich meine Tochter fotografiert, bin aber auch von anderen Eltern angesprochen worden, ob ich nicht auch deren Kinder fotografieren kann. Ich hatte das 70-200er mit und das Tele war dann doch wesentlich besser als das was andere mit dem Handy machen.
Jetzt habe ich halt einfach drauf los geknipst und geschaut, dass ich das ganze drumherum ein wenig einfange.
Beim Rennen selber habe ich drauf geschaut, dass ich von jedem Kind zumindest ein brauchbares "schönes" Foto bekomme.

Hab das alles durch LR laufen lassen und auf einen USB Stick geladen, den ich dann der Kindergartenleitung geben wollte, dass sie den einfach mal durchgehen lässt und sich die Eltern die Fotos runterkopieren können.

Ich hätte am USB Stick auch ein liesmich.txt hinterlegt, mit meiner Adresse und Mail, falls wer die RAW Datei zum Drucken oder selber verändern haben will bzw. wichtiger ist dass der Stick wieder zu mir zurückfindet. Ausserdem steht im EXIF auch mein Name.
...und natürlich ist es ein wenig Werbung (bringt jetzt nichts, aber es kann mal nicht schaden)

Jetzt die Frage: kann mir da irgendwas passieren? Das irgendein Elternteil meint, Datenschutz usw. und warum ich fremde Kinder fotografiere oder ähnliches?

Eigentlich wollte ich ja nur Fotos von meiner tochter machen und hätte es gut gemeint und halt Fotos von allen Kindern (dieser Gruppe) gemacht um diese Fotos natürlich kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Danke
Bearbeitet von lagwagon am 17.02.2019, 18:52

Viper780

Er ist tot, Jim!
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Du wurdest nicht öffentlich engagiert, da ist es mit den Bildrechten, gerade bei minderjährigen ganz heikel.

Zwei grundsätzliche Dinge.
RAW Dateien gehen niemals raus. (da macht einer eine furchtbare HDR Verstümmelung und dann heißts du kannst nicht fotografieren)
Schriftlich vorher den Auftrag geben lassen.

Am besten noch pro Foto ein paar Euro verlangen. Du hast viel Geld in Equipment investiert und auch einiges an Freizeit in die Bilder für jemand anders.

Zu deiner Situation jetzt.
Ich würd das umgekehrt machen, die Eltern die Bilder wollen (jpg, mit Wasserzeichen oder Logo und befüllen IPTC Tag) sollen dir eine email schicken und dann bekommens das Bild von ihrem Kind.

Wenn alle Eltern unterschreiben kannst unter Umständen die Bilder vom Event im Kindergarten aufhängen lassen.
Sonst wäre mir das zu heikel. Gerade mit dem USB Stick, so würd ja jeder alles bekommen und das wird den wenigsten recht sein.

lagwagon

bierfräser
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Hmm, hast recht.
Ich werd nur den Dreien die Fotos von deren Kindern schicken, die mich angsprochen haben.
Ich fang mir da keinen Wirbel an.

semteX

begehrt die rostschaufel
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würd das auch übern kindergartn spielen, unterschrift aller eltern (falls realistisch), dass du im auftrag vom kindergartn agiert hast und die fotos "für den kindergarten" gmacht hast (und die eltern dem zugestimmt haben) oder, falls das unrealistisch ist, sollen sie sich bei dir melden dann bekommens das foto von ihrm kind zugeschickt (im idealfall mit startnummer oder wwi zur identifizierung).

ich fänd es schade, wenn jetzt diese schöne Chance auf gute Fotos vertan würde weil "Angst frisst Seele auf". Nebenbei is es auch noch eine gute werbung und du kannst dich beim nächsten event ja durchaus einstellen lassn, ein 50er für "du bist ja sowieso da" is auch 2x gut essn. und ja, ich weiß was ein profi fotograf nimmt, aber warum glaubts is der so selten mit auf kindergartn ausflug?

nebenbei is es sicher eine gute werbung wenn die eltern mal sehen welche fotos von am fotografen möglich sind, wenns ned mim iphone gmacht werdn...

davebastard

Vinyl-Sammler
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Zitat
Zu deiner Situation jetzt.
Ich würd das umgekehrt machen, die Eltern die Bilder wollen (jpg, mit Wasserzeichen oder Logo und befüllen IPTC Tag) sollen dir eine email schicken und dann bekommens das Bild von ihrem Kind.

damit gibt er aber schon bekannt dass er fotos ungefragt gemacht hat...
ich mein, schon klar, wo kein kläger da kein richter, aber rechtlich ist wohl das schon ned ok...

ziemlich mühsam das alles.

edit: was semtex sagt stimmt aber auch wieder...was soll schon sein. glaub ned dass mehr passieren wird als dass du die bilder löschen musst.
Bearbeitet von davebastard am 17.02.2019, 21:02

Gentleman

Big d00d
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Im öffentlichen Raum kann er doch fotografieren was er will (nahezu).
Die Veröffentlichung ist natürlich eine andere Sache, da hat "das Motiv" natürlich ein Mitspracherecht - ausser es ist ein Makkake :)

Ich finde die Beispiele von Katharina Raabe-Stuppnig, Rechtsanwältin bei Lansky, Ganzger und Partner und Dozentin am Publizistikinstitut der Universität Wien recht einleuchtend.

https://thegap.at/das-recht-auf-ein-foto/

Das mit Kindern ist so eine Sache, ich denke das hat viel mit dem Auftreten zu tun ob du nun als "liebender Vater der auf bitten anderer gerne seine JPGs teilt" oder als "Pedobear" wahrgenommen wirst :)

Spinner und Querulanten gibt's überall.
Die Idee mit sich per Email kontaktieren zu lassen finde ich super, da könntest du dir eventuell gleich die Zustimmung für zukünftige Veranstaltungen holen.

davebastard

Vinyl-Sammler
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d.h. wenn ein pedobär meine kinder fotografiert hab ich rechtlich gar keine handhabe solange er dir fots nicht veröffentlicht ? bist dir da sicher ?

clauskadrnoschka

still oc.at-addicted
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Zitat aus einem Post von lagwagon
...Eigentlich wollte ich ja nur Fotos von meiner tochter machen und hätte es gut gemeint und halt Fotos von allen Kindern (dieser Gruppe) gemacht um diese Fotos natürlich kostenlos zur Verfügung zu stellen...

Bei den „Events“ meiner Kinder (Aufführungen, Erstkommunion, etc.) fotografier ich in der Regel die anderen Kinder mit; zumindest die, die ich kenn. Anschließend wird via gesperrter Online-Galerie der Zugriff auf die Bilder ermöglicht. Da ich hier „privat“ agiere, mach ich mir hinsichtlich DSGVO weniger sorgen. Die anderen fotografieren ja auch...soll ich deswegen ihnen Schwierigkeiten machen?

Allerdings bin ich hierbei hart beim Aussortieren; unpassende Gesten oder Mimik bzw. technische Fehler (unscharf zB) wird gnadenlos aussortiert...diese Bilder „gibt's“ einfach nicht ;)

Zitat aus einem Post von semteX
...nebenbei is es sicher eine gute werbung wenn die eltern mal sehen welche fotos von am fotografen möglich sind, wenns ned mim iphone gmacht werdn...
+1


Wildfremd würd ich Kinder(gruppen) nicht fotografieren; allerdings ist der Umstand ja nicht gegeben...

Smut

takeover & ether
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Hm. Ich glaub man muss unterscheiden:
Beim Fotografieren selbst geht es um das Persönlichkeitsrecht. Dies wird nur „aufgehoben“ wenn jemand zb. im öffentlichen Raum Teil einer Gruppe ist und eben nicht der Mittelpunkt oder eben in dieser Gruppe „untergeht“. (Nagelt mich nicht fest, gibt sicher wasserdichte Formulierungen).
Das zweite Thema ist die Veröffentlichung und dafür benötigst du jedenfalls die Zustimmung. Benötigt afaik auch die Schule wenn sie die klassenbilder mit Namen auf die Website stellen - früher wurde das einfach gemacht.

ccr


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https://www.zurich.at/versicherung/...-in-oesterreich

Es ist in Österreich im öffentlichen Raum im Grunde sehr viel erlaubt, kritisch wird es meist erst mit der Veröffentlichung.

Gentleman

Big d00d
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Wie im Artikel erwähnt spielt da auch das "Medienrecht" (online Fotogsllerie, FB, etc - da bist bereits Medieninhaber!) und das "berechtigte Interesse" eine Rolle. Ich kann beim Pedobear letzteres nicht erkennen.

Auch "Teil einer Gruppe" würde ich so nicht unterschreiben, siehe letztes Beispiel, erste Seite. (aus Gründen der Indexierung nenne ich absichtlich nicht die genannte Gruppe).

hachigatsu

king of the bongo
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Das Dattenschutzvergehen war schon mal das du alle Fotos auf einen stick gegeben, und diese weitergegeben hast, also Fotos verschiedenster Kinder, wo jeder der den Stick ansteckt gleich alles sehen (und kopieren) kann. Mir wärs egal, andere sehen das kritischer. Allerdings hast du das ja als Privatperson gemacht, ist jetzt die frage wie kritisch das in dem Fall gesehen wird.

Richtig (dafür organisatorisch eine Katastrophe) wäre es, wenn du jeden Elternteil einen eigenen Onlinezugang gegeben hättest, wo sie nur die Fotos finden die sie betreffen. Machen viele Fotografen mit code/QR-Code via Fotograf.de (bzw Getphoto.at)

Korrekter weise hätten die Pädagogen vorher einen Zettel mit der Info das hier Fotografiert wird ausgegeben... Und Kinder die nicht Fotografiert werden dürfen (laut eltern) hätten einen schwarzen Balken im Gesicht tragen müssen :D
Hab selbst einen Freund der Hauptschullehrer ist (und Fotografiert).. Bei dem gibts echt kinder die bei jedem Gruppenbild einen Balken oder Smiley im Gesicht tragen. Total bescheuert (meiner Meinung nach). Wollen eben manche eltern so, die posten zwar selbst ständig fotos ihrer Kinder auf Facebook, aber auf Gruppenfotos in der schule, neiiiiiiinn das geht nicht :D


P.s: hab übrigens mal eine Erstkommunion Fotografiert, meine Schwester war dort dabei, und ich wurde dort offiziell als Fotograf gebucht. Wurde von der Gruppe einstimmig beschlossen. Wie oben beschrieben hat jeder einen Zugang bekommen, und hatte nur Zugriff auf die Fotos des eigenen Kindes (mit Ausnahme von 2-3 Gruppenfotos).

Gesamtverdienst: 50€ :D... Dafür sind innerhalb weniger Tage eine Menge der Fotos mit Wasserzeichen (habens eben einfach geladen, nicht gekauft) auf Facebook aufgetaucht. Selbst wenns Wasserzeichen über Gesichter geht - die leute laden es hoch (weil stolz, und gratis)...
Bearbeitet von hachigatsu am 18.02.2019, 10:08

lagwagon

bierfräser
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Nana, aktuell habe ich noch kein Vergehen. Es wurde noch kein Foto weitergegeben oder veröffentlicht.

Ich werds so machen, wie oben beschreiben: den 3 Eltern die Fotos von deren Kindern zukommen lassen. Sollte das die Runde machen und mich noch andere ansprechen, dann verstehe ich das als Zustimmung und gebe denen auch Fotos (von deren Kindern). Fertig.

Sollte wer so frech sein und mir Kohle zustecken probieren, würd ich das dem Kindergarten weitergeben... (Karma!)

Viper780

Er ist tot, Jim!
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Beide Links geben das schon gut weiter - nur sie gehen nicht auf die besonderen Schutzrechte der Kindern ein.
bzw gehts da immer um den Klassischen Öffentlichen Raum. Die Frage ist hier aber wie man das im Kontext einer (nicht ganz frewilligen) Gruppe sieht.
Gerade wenn es beim Fotografieren gezielt um die Einzelpersonen geht (und nicht vorm Parlament einfach durchs Bild gelaufen).

Das Mediengesetzt gilt nur für die Veröffentlichung und da ging man ursprünglich von Zeitungen und Zeitschriften aus. Also nicht von privat auf Facebook oder ähnlichem (auch wenn man es dort ebenfalls anwenden kann) - das ist hier aber nachrangig.

Zitat aus einem Post von hachigatsu
Das Dattenschutzvergehen war schon mal das du alle Fotos auf einen stick gegeben, und diese weitergegeben hast.

Nein beim Datenschutz geht es schon um die Erhebung der Daten - beim Fotografen also in dem Zeitpunkt wo er auf den berühmten Knopf drückt.
Die DSGVO schränkt das etwas ein und spricht von der Ablage in einem System (zB die Fotos im Schuhkarton nach Jahren sortiert)

Das Oben genannten "berechtigte Interesse" kam erst mit der DSGVO (und macht es Fotografen das erste mal etwas leichter), leider ist es das aller letzte Prinzip und gilt erst wenn man aus den ganzen anderen Gesetzen und Vorschirften nichts anderes ableiten kann.

Das berechtigte Interesse eine Gruppe Kinder beim Skifahren zu fotografieren muss ich erst mal argumentieren können.
Wenn ich Touristen am Markt fotografiere und das als Street-Kunst tituliere sieht das anders aus.

@lagwagon
DSGVO mäßig hast du ein Vergehen begangen (sehe ich hier aber nicht als relevant an) - würd prinzipiell pro Foto 10-20€ als Spende für den Kindergarten als Preis ansetzen

ccr


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Nein, ein Foto alleine ist nicht DSGVO relevant.
Auch die Weitergabe des Fotos auf einem USB Stick ist noch kein Vergehen gegen die DSGVO.
Problematisch wäre es erst, wenn weitere persönliche Daten mit dem Fotos verknüpft wären - zB der Name des Kindes im Dateinamen stehen würde.
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